Jahresrechnung 2020 und 2021 der Gemeinde - Feststellung und Entlastung Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 und 2021 fand am 03.08.2022 im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen statt.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Ingrid Haimann, trägt die Niederschrift vom 03.08.2022 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung vor.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die im Rechnungsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung festgestellt. 
Die Abschlusszahlen in der Jahresrechnung 2020 lauten wie folgt:
Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 3.475.406,11 €
Im Vermögenshauhalt in den Einnahmen und Ausgaben 1.776.289,26 €
Im Gesamtergebnis somit in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.251.695,37 € 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2: 
Die Entlastung der Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die im Rechnungsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung festgestellt. 
Die Abschlusszahlen in der Jahresrechnung 2021 lauten wie folgt:
Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 3.440.781,88 €
Im Vermögenshauhalt in den Einnahmen und Ausgaben 1.824.940,64 €
Im Gesamtergebnis somit in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.265.722,52 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4: 
Die Entlastung der Jahresrechnung 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung beschlossen. 

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2023 09:22 Uhr