8. Änderung des Flächennutzungsplans; Vorranggebiet für Windkraftanlagen WK 9 im Regionalplan II; Vorstellung des Projektstandes durch die N-ERGIE


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.02.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö 2

Sachverhalt

Herr Lell und Her Kleedörfer informieren zum aktuellen Sachstand.
Nachdem sich während der Suche nach geeigneten Standorten immer wieder Probleme ergeben haben, zeigt sich im Ergebnis, dass Standorte in den Gemarkungen Duttenbrunn und Zellingen nicht realisierbar sind. Lediglich auf Himmelstadter Gebiet könnten sich noch 5 Standorte ergeben.
Diese sind in der Regionalplanung mit WK 9 vorgesehen. Das 1. Anhörungsverfahren hat bereits stattgefunden. Vor dem 2. Anhörungsverfahren sind noch Schwierigkeiten auszuräumen.
Naturschutzrechtliche Belange können erfüllt werden.
Die Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windkraftanlagen haben sich verschlechtert. Neue Schwierigkeiten ergeben sich vor allem aufgrund der 10 H Regelung (Abstandsflächen) und der Unsicherheiten durch das EEG 2014. Es ist von einer Absenkung der Vergütung um 1,2% auszugehen.
Die Himmelstadter Standorte liegen im Energieatlas innerhalb der Region 25. Die letzten 5 Windjahre waren schwach bis sehr schwach und konnten die prognostizierten Winderträge nicht erfüllen.
Aufgrund der Wirtschaftlichkeitsberechnung geht die N-ERGIE von Mindereinnahmen aus und empfiehlt zum derzeitigen Zeitpunkt das Projekt nicht weiterzuentwickeln.

Das Gremium erkundigt sich nach der Wirtschaftlichkeit der Winderträge in anderen Regionen. Der Trend bestätigt sich deutschlandweit, dass die Winderträge ca. 15 – 20 % unter den erwarteten Erträgen der ursprünglichen Gutachten liegen.
Die Vertreter der N-ERGIE empfehlen, das Projekt derzeit ruhen zu lassen und die Entwicklung insbesondere des Herstellermarktes abzuwarten. Geringere Anschaffungskosten der Windkraftanlagen, könnten zu einer neuen Situation der Wirtschaftlichkeit führen.
Das Gremium erkundigt sich zur Recycelbarkeit der Anlagen,  bzw. Anlagenteile. Es wird von einer Verwertbarkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgegangen. Der Wechsel von Verschleißteilen ist in der bisherigen Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits eingeplant gewesen.
Zusammenfassend wird empfohlen, die Marktentwicklung abzuwarten und bei günstigerer Risikostruktur evtl. wieder aufnehmen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 28.03.2015 12:25 Uhr