Präferenzraumverfahren für die Verlegung von zwei weiteren Erdkabel-Gleichstrom-Trassen - DC 41/NordWestLink und DC 42 SuedWestLink - im Landkreis Main-Spessart: Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 11.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 11.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für den Bau von Stromtrassen sind in Deutschland sog. Planfeststellungsverfahren durchzuführen, um Baurecht für die Trassen zu erlangen. 
Dem Planfeststellungsverfahren war bisher eine sog. „Bundesfachplanung“ zur Ermittlung von Korridor-Alternativen vorgeschaltet. 
Da dies sehr aufwändig und zeitintensiv ist, wurde diese vorgeschaltete „Bundesfachplanung“ abgelöst durch ein sog. „Präferenzraumverfahren“.
Durch das Präferenzraumverfahren soll der Bau von Leitungstrassen insgesamt beschleunigt werden. 
Die Wesentlichste Änderung gegenüber der bisher angewandten Bundesfachplanung ist, dass nicht mehr die Vorhabenträger geeignete Räume für eine Erdkabelverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten suchen, sondern stattdessen die Bundesnetzagentur einen fünf bis zehn Kilometer breiten „Präferenzraum“ entwickelt. 
In diesen Präferenzräumen planen die Vorhabenträger im späteren Planfeststellungsverfahren dann die konkreten Trassenverläufe. 
Aktuell sollen nun zu den bereits bestehenden Planungen hinsichtlich der Verlegung der Erdkabel-Gleichstromtrasse SuedLink und der Fulda-Main-Leitung zusätzlich zwei weitere Erdkabel-Gleichstromtrassen durch den Landkreis Main-Spessart führen. 
Diese haben die Bezeichnung DC 41/NordWestLink und DC 42/SuedWestLink. 
Für diese beiden Trassen wurde das sog. „Präferenzraumverfahren“ bereits mit der Veröffentlichung der Präferenzräume am 16.11.2023 gestartet. 
Eine Informationsveranstaltung für die Bürgermeister fand am 05.12.2023 statt.
Nach ersten Informationen durch das Landratsamt Main-Spessart, Fachbereich Landkreisentwicklung und Wirtschaftsförderung,  sind die sog. Präferenzräume für beide neu angedachten Trassen im Landkreis Main-Spessart deckungsgleich. Seitens des LRA wird auch überprüft, ob alle Raumwiderstände die dem Trassenbau entgegenstehen könnten berücksichtigt wurden. 
Die Kommunen sind jedoch aufgefordert, die Präferenzräume ebenfalls in Augenschein zu nehmen und ggf. Stellungnahmen zu den Vorhaben bis 22. Januar 2024 an das Landratsamt Main-Spessart zu geben, das dann wiederum die Stellungnahmen gebündelt an die Bundesnetzagentur weiterleiten wird. 

Betroffen sind alle Gemeinden im Bereich der VG Zellingen, da alle Gemeinden im Präferenz-Korridor liegen. 
Die Wesentlichen Auswirkungen auf die Landschaft sind in der dieser Beschlussvorlage im RIS beigefügten Kurz-Zusammenfassung des Landratsamtes Main-Spessart zum Thema entnommen werden, darüber hinaus sind im RIS auch Karten-Darstellungen des Präferenzkorridors sowie ggf. für die Gemeinde Himmelstadt relevanten Raumwiderständen als Auszug enthalten. 
Die „Eckpunkte bezüglich der geplanten Trassen sind hier im Vergleich zur SuedLink-Trasse dargestellt: 

DC 41/DC 42
SuedLink
3 Gräben erforderlich
1 Graben erforderlich
Pro Graben 3 Kabel
Pro Graben 2 Kabel
Schutzstreifen ca. 38 m erforderlich. 
Innerhalb Schutzstreifen keine tiefwurzelnden Pflanzen, keine Bebauung möglich)
Schutzstreifen ca. 8-12 m 
Innerhalb Schutzstreifen keine tiefwurzelnden Pflanzen, keine Bebauung möglich)


Eine Karte, aus der der Präferenzkorridor hervorgeht, ist im Ratsinformationssystem abrufbar. 

Ebenso das Kartenmaterial, aus dem Raumwiderstände hervorgehen, die bisher im Präferenzkorridor noch nicht berücksichtigt wurden. 

Dies sind im Einzelnen: 


  • Zahlreiche Bodendenkmäler in der Gemarkung Himmelstadt

  • Vorranggebiete für Windenergie: 

  • WK 9 Himmelstadt

  • Landschaftliche Vorbehaltsgebiete in der Gemarkung Himmelstadt

  • Vorranggebiete für Bodenschätze:
SD/KS9 Vorranggebiet Bodenschätze - Sand/Kies Östlich Himmelstadt

  • Zahlreiche kartierte Biotope im Gemarkungsbereich Himmelstadt

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt nimmt Kenntnis von dem Präferenzraumverfahren bezüglich der geplanten Erdkabel-Gleichstromtrassen DC 41 und DC 42. 
Folgende relevante Raumwiderstände wurden bisher nicht geprüft und berücksichtigt:

  • Zahlreiche Bodendenkmäler in der Gemarkung Himmelstadt

  • Vorranggebiete für Windenergie: 
    WK 9 Himmelstadt

  • Landschaftliche Vorbehaltsgebiete in der Gemarkung Himmelstadt

  • Vorranggebiete für Bodenschätze:
SD/KS9 Vorranggebiet Bodenschätze - Sand/Kies Östlich Himmelstadt

  • Zahlreiche kartierte Biotope im Gemarkungsbereich Himmelstadt
  • Das Wasserschutzgebiet der Gemeinde Himmelstadt

Einer Trassenführung im Gemarkungsbereich Himmelstadt kann nur unter Berücksichtigung der o.g. Raumwiderstände zugestimmt werden. 

Die Gemeinde Himmelstadt merkt außerdem an, dass aufgrund der kurzen Fristen eine vertiefte Betrachtung der Planungen im Gemeinderatsgremium kaum möglich war. 
Darüber hinaus wurden über das neu eingeführte Präferenzraumverfahren mit sehr kurzen Fristen nur auf Ebene der Kommunalvertreter eher spärlich in lediglich einer einzigen Info-Veranstaltung kommuniziert.
Die zuständigen Verwaltungen erfuhren – wenn überhaupt – nur durch die jeweils gewählten Volksvertreter oder aus Presseberichten von den Vorhaben. Ein vertieftes Einarbeiten in die Thematik war somit nicht möglich und wird an dieser Stelle gegenüber den Vorhabenträgern bzw. der Bundesnetzagentur auf das Schärfste kritisiert. 
Verfahrensbeschleunigungen sind aus Sicht der Kommune in Ordnung, wenn eine Kommunikation mit den Vorhabenträgern bzw. der Bundesnetzagentur und den betroffenen Kommunen rechtzeitig geführt wird. 

Sofern die Kommunen jedoch schlichtweg „überfahren“ werden mit Planungen die in ihr Hoheitsgebiet massiv eingreifen und für Rückäußerungen nur sehr wenig Zeit ist, ist an dieser Stelle sicherlich Kritik angebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2024 11:22 Uhr