Für den Bau von Stromtrassen sind in Deutschland sog. Planfeststellungsverfahren durchzuführen, um Baurecht für die Trassen zu erlangen.
Dem Planfeststellungsverfahren war bisher eine sog. „Bundesfachplanung“ zur Ermittlung von Korridor-Alternativen vorgeschaltet.
Da dies sehr aufwändig und zeitintensiv ist, wurde diese vorgeschaltete „Bundesfachplanung“ abgelöst durch ein sog. „Präferenzraumverfahren“.
Durch das Präferenzraumverfahren soll der Bau von Leitungstrassen insgesamt beschleunigt werden.
Die Wesentlichste Änderung gegenüber der bisher angewandten Bundesfachplanung ist, dass nicht mehr die Vorhabenträger geeignete Räume für eine Erdkabelverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten suchen, sondern stattdessen die Bundesnetzagentur einen fünf bis zehn Kilometer breiten „Präferenzraum“ entwickelt.
In diesen Präferenzräumen planen die Vorhabenträger im späteren Planfeststellungsverfahren dann die konkreten Trassenverläufe.
Aktuell sollen nun zu den bereits bestehenden Planungen hinsichtlich der Verlegung der Erdkabel-Gleichstromtrasse SuedLink und der Fulda-Main-Leitung zusätzlich zwei weitere Erdkabel-Gleichstromtrassen durch den Landkreis Main-Spessart führen.
Diese haben die Bezeichnung DC 41/NordWestLink und DC 42/SuedWestLink.
Für diese beiden Trassen wurde das sog. „Präferenzraumverfahren“ bereits mit der Veröffentlichung der Präferenzräume am 16.11.2023 gestartet.
Eine Informationsveranstaltung für die Bürgermeister fand am 05.12.2023 statt.
Nach ersten Informationen durch das Landratsamt Main-Spessart, Fachbereich Landkreisentwicklung und Wirtschaftsförderung, sind die sog. Präferenzräume für beide neu angedachten Trassen im Landkreis Main-Spessart deckungsgleich. Seitens des LRA wird auch überprüft, ob alle Raumwiderstände die dem Trassenbau entgegenstehen könnten berücksichtigt wurden.
Die Kommunen sind jedoch aufgefordert, die Präferenzräume ebenfalls in Augenschein zu nehmen und ggf. Stellungnahmen zu den Vorhaben bis 22. Januar 2024 an das Landratsamt Main-Spessart zu geben, das dann wiederum die Stellungnahmen gebündelt an die Bundesnetzagentur weiterleiten wird.
Betroffen sind alle Gemeinden im Bereich der VG Zellingen, da alle Gemeinden im Präferenz-Korridor liegen.
Die Wesentlichen Auswirkungen auf die Landschaft sind in der dieser Beschlussvorlage im RIS beigefügten Kurz-Zusammenfassung des Landratsamtes Main-Spessart zum Thema entnommen werden, darüber hinaus sind im RIS auch Karten-Darstellungen des Präferenzkorridors sowie ggf. für die Gemeinde Himmelstadt relevanten Raumwiderständen als Auszug enthalten.
Die „Eckpunkte bezüglich der geplanten Trassen sind hier im Vergleich zur SuedLink-Trasse dargestellt:
DC 41/DC 42
|
SuedLink
|
3 Gräben erforderlich
|
1 Graben erforderlich
|
Pro Graben 3 Kabel
|
Pro Graben 2 Kabel
|
Schutzstreifen ca. 38 m erforderlich.
Innerhalb Schutzstreifen keine tiefwurzelnden Pflanzen, keine Bebauung möglich)
|
Schutzstreifen ca. 8-12 m
Innerhalb Schutzstreifen keine tiefwurzelnden Pflanzen, keine Bebauung möglich)
|
Eine Karte, aus der der Präferenzkorridor hervorgeht, ist im Ratsinformationssystem abrufbar.
Ebenso das Kartenmaterial, aus dem Raumwiderstände hervorgehen, die bisher im Präferenzkorridor noch nicht berücksichtigt wurden.
Dies sind im Einzelnen:
SD/KS9 Vorranggebiet Bodenschätze - Sand/Kies Östlich Himmelstadt