Baumaßnahmen in der Oberen- und Unteren Ringstraße; Anträge der Telekom AG für Aufgrabungen zum Zwecke von Reparaturen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.06.2015 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.05.2015, eingegangen am 11.05.2015, beantragt die Firma Balthasar Höhn Bauunternehmung GmbH & Co. KG,  Würzburg,  eine Aufgrabung in der Unteren Ringstraße gegenüber Hausnummer 69 zwecks Reparatur einer Kabelstörung des Telekomkabels im Gehweg.
Mit Schreiben vom 29.05.2015, eingegangen am gleichen Tag, beantragt die Firma Balthasar Höhn, Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Würzburg, eine weitere Aufgrabung in der Unteren Ringstraße 16. Beide Aufgrabungen wurden bisher nicht genehmigt. 
Mit Schreiben vom 10.07.2014 hat das Ingenieurbüro Jung auf Veranlassung der Gemeinde der Telekom AG mitgeteilt, dass es aufgrund von Betriebsstörungen in der Vergangenheit sinnvoll erscheint, im Zuge der gemeindlichen Baumaßnahme auch neue Telekomleitungen zu verlegen. Die Telekom AG hielt jedoch Arbeiten an ihrem Leitungsnetz nicht für erforderlich.
Ungeachtet dessen, dass die Straße erst seit einigen Wochen fertiggestellt ist und jetzt schon wieder aufgegraben werden soll, hat die Telekom AG nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag einen Rechtsanspruch auf Genehmigung der Aufgrabungen zwecks Reparatur (§ 71 Abs. 3 TKG). Die Straßenbaumaßnahme ist gegenüber der Firma Zehe GmbH noch nicht abgenommen. Vertraglich wurde eine 4-jährige Gewährleistungsfrist vereinbart. Für den Fall, dass die Bauarbeiten durch die von der Telekom AG beauftragte Firma nicht ordnungsgemäß erfolgen, sollte eine Kaution bzw. eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft für die Dauer der Gewährleistungsfrist in angemessener Höhe eingefordert werden, ansonsten sollte die Aufgrabung abgelehnt werden.
In Absprache mit der Ingenieurbüro Jung GmbH wird die Höhe der Kaution bzw. der Bankbürgschaft wie folgt vorgeschlagen:
Aufgrabung nur im Gehweg:                2.000 €
Straßenquerung:                        5.000 €
Gebühr für die Bauüberwachung:           200 €
Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass aufgrund der bekannten schwierigen Untergrundverhältnisse der Einbau eines Vlieses im Bereich der Aufgrabungsstelle erfolgen muss und auch die HTG-Schicht wieder einzubauen ist. Es sind mindestens 3 Baustellenbesuche zu veranschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den beantragten Aufgrabungen sowie etwaigen künftigen Aufgrabungsanträgen im Pflasterbereich zu. Vor Erteilung der Genehmigungen sind Kautionen bzw. selbstschuldnerische Bankbürgschaften für die Dauer der zu vereinbarenden Gewährleistungsfrist von 4 Jahren gemäß § 13 Absatz 4 VOB/B einzufordern in Höhe von 2.000 €. Aufgrabungen im Fahrbahnbereich wird nicht zugestimmt. Für diesen Fall sind grabenlose Bauverfahren zu wählen. Die Bauüberwachung erfolgt während der Gewährleistungsfrist gegenüber der Firma Zehe GmbH durch das Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, das von der Gemeinde mit der Planung und Bauleitung der Baumaßnahme betraut ist. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gegenüber der Firma Zehe GmbH erfolgt die Bauüberwachung durch die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen. Die Kosten der Bauüberwachung durch das Ingenieurbüro Jung GmbH sind von der Telekom AG zu tragen. Für die Bauüberwachung durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen wird ein Pauschalbetrag von 200 € erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2015 17:28 Uhr