2. Maintal-Ultratrail am 26.09.2015 (Extremlaufveranstaltung)
Daten angezeigt aus Sitzung: 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 09.07.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) | 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt | 09.07.2015 | ö | 3 |
Sachverhalt
Der Stadtmarathon Würzburg e.V, (Verantwortlicher Technischer Leiter Herr Thomas Gumpert, Güntersleben) beabsichtigt am Samstag, den 26.09.2015, den „2.Maintal-Ultratrail“ (Extremlaufveranstaltung) durchführen zu wollen. Start und Ziel liegen in Veitshöchheim, sodass der Antrag auf diese Veranstaltung vom Landratsamt Würzburg aus zu genehmigen ist. Die Gemeinde Himmelstadt wird im Rahmen dieser Genehmigung „angehört''.
Mit Antrag und Eingang per E-Mail am 27.05.2015 konnte dem Anhang dieser E-Mail eine Laufstrecke in elektronischer Form entnommen werden, dass für die gesamte Laufstreckenführung auch die Gemarkung Himmelstadt berührt ist.
Der Vorsitzende zeigt den geplanten Streckenverlauf auf der Gemarkung Himmelstadt anhand einer Karte auf.
Beschluss
Die Gemeinde Himmelstadt ist von jeglichen Ansprüchen freizustellen. Der Veranstalter hat die entsprechenden Haftpflichtversicherungen für die Veranstaltungen abzuschließen. Wegeleitungen, kurzfristige Sperrungen, Hinweisungen (und sonstige Markierungshinweise) und Trassierung (auch an Bäumen und Sträuchern) sind ausschließlich durch Personal des Veranstalters anzuordnen und sind sofort nach der Veranstaltung völlig „rückstandslos“ und auf eigene Kosten wieder zu entfernen.
Dies gilt insbesondere auch für das Entsorgen der „Hinterlassenschaften" der Laufteilnehmer. Diese sind unverzüglich durch geeignete Entsorgungsmaßnahmen zu entfernen, sodass es zu keiner Geruchsbelästigung oder sonstigen Beeinträchtigungen kommen kann. Die Abwasserbeseitigung muss sichergestellt sein. Es darf zu keinerlei Boden- und Gewässerverunreinigungen kommen. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die Dritten nachweisbar entstehen sollten.
Markierungszeichen dürfen nicht an Bäume genagelt werden. Es darf kein Baum durch fluoreszierende Gegenstände, auch aus Sprühflaschen, gekennzeichnet werden!
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0