2. Maintal-Ultratrail am 26.09.2015 (Extremlaufveranstaltung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 09.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.07.2015 ö 3

Sachverhalt

Der Stadtmarathon Würzburg e.V, (Verantwortlicher Technischer Leiter Herr Thomas Gumpert, Güntersleben) beabsichtigt am Samstag, den 26.09.2015, den „2.Maintal-Ultratrail“ (Extremlaufveranstaltung) durchführen zu wollen. Start und Ziel liegen in Veitshöchheim, sodass der Antrag auf diese Veranstaltung vom Landratsamt Würzburg aus zu genehmigen ist. Die Gemeinde Himmelstadt wird im Rahmen dieser Genehmigung „angehört''.

Mit Antrag und Eingang per E-Mail am 27.05.2015 konnte dem Anhang dieser E-Mail eine Laufstrecke in elektronischer Form entnommen werden, dass für die gesamte Laufstreckenführung auch die Gemarkung Himmelstadt berührt ist.

Der Vorsitzende zeigt den geplanten Streckenverlauf auf der Gemarkung Himmelstadt anhand einer Karte auf.

Beschluss

Nach Beratung und Diskussion wird der Durchführung des „2.Maintal-Ultratrail“ (Extremlaufveranstaltung) durch den Stadtmarathon Würzburg e.V, (Verantwortlicher Technischer Leiter Herr Thomas Gumpert, Güntersleben) am Samstag den 26.09.2015 zugestimmt.

Die Gemeinde Himmelstadt ist von jeglichen Ansprüchen freizustellen. Der Veranstalter hat die entsprechenden Haftpflichtversicherungen für die Veranstaltungen abzuschließen. Wegeleitungen, kurzfristige Sperrungen, Hinweisungen (und sonstige Markierungshinweise) und Trassierung (auch an Bäumen und Sträuchern) sind ausschließlich durch Personal des Veranstalters anzuordnen und sind sofort nach der Veranstaltung völlig „rückstandslos“ und auf eigene Kosten wieder zu entfernen.

Dies gilt insbesondere auch für das Entsorgen der „Hinterlassenschaften" der Laufteilnehmer. Diese sind unverzüglich durch geeignete Entsorgungsmaßnahmen zu entfernen, sodass es zu keiner Geruchsbelästigung oder sonstigen Beeinträchtigungen kommen kann. Die Abwasserbeseitigung muss sichergestellt sein. Es darf zu keinerlei Boden- und Gewässerverunreinigungen kommen. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die Dritten nachweisbar entstehen sollten.


Markierungszeichen dürfen nicht an Bäume genagelt werden. Es darf kein Baum durch fluoreszierende Gegenstände, auch aus Sprühflaschen, gekennzeichnet werden!


Das irreversible Aufmalen von Strichen oder Schriftzeichen auf die Fahrbahn (Autoverkehr!), auf Verkehrszeichen, Bäume, Pfähle, Masten und desgleichen, darf nicht vorgenommen werden. Die Verwendung von Farbbeuteln als Streckenmarkierung ist untersagt.

Es ist bereits jetzt im Planungsstadium der Veranstaltung eine Absprache mit dem  Veranstalter des Maintal-Bikemarathons (TSV Güntersleben; Herr Erich Schömig) zu treffen, sodass es zu keinen Ungereimtheiten hinsichtlich Querungen der Trassierung und Verwechslung der Auszeichnungen (Wegstreckenmarkierungen) kommen kann. Der Maintal-Bikemarathon findet nach der hier geplanten Extremlaufveranstaltung am 03.10.2015 statt. Die Absprachen unter beiden Veranstaltern soll verhindern auszuschließen, welche Markierungen zu der jeweiligen Lauf- oder Fahrradveranstaltung gehören und wer diese nach Beendigung auch wieder zu entfernen hat. Es ist deshalb erforderlich für die beiden aufeinander folgenden Sportveranstaltungen „unterschiedliche Markierungen“ (Flatterband, Kreidespray (Farbe), Richtungspfeile, etc. …) zu verwenden.
Es ist seitens des Veranstalters Absprache mit der Verwaltung diesbezüglich zu treffen!
Die benutzten Wege sind „sauber“ zu hinterlassen. Der geplante Streckenverlauf ist mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde am LRA MSP abzustimmen und die Genehmigung ist von dort einzuholen. Der örtliche BUND und das AELF sind von der geplanten Veranstaltung rechtzeitig zu informieren und in Kenntnis zu setzen.
Ebenso hat der Veranstalter die Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten, rechtzeitig vor der Veranstaltung hiervon zu unterrichten.
Weinlese !
Es darf aufgrund der eventuell noch stattfindende Weinlese zu keiner Beeinträchtigung des Weinlesebetriebes und der Lesefahrzeuge kommen.
Die Gemeinde Himmelstadt ist von allen Ansprüchen anlässlich dieser Veranstaltung freizustellen.
Das Benutzen von Wegen im Privateigentum, ist nur nach Zustimmung der jeweiligen Eigentümer erlaubt!
Die Verpflegungsstellen sind entsprechend nach Beendigung „rückstandslos und sauber“ zurückzubauen und zu verlassen.
Die Verwaltung wird angewiesen eine Kaution i.H.v. € 250 als „Aufräumpauschale“ (gemeint ist einmalig für das gesamte VG-Mitgliedsgebiet) einzuheben die nach entsprechender Kontrollfahrt, dann wieder „beanstandungsfrei“ an den Veranstalter ausgekehrt werden kann.
Der Vorsitzende bittet um gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten und Teilnehmer des „2. Maintal-Ultratrail“. Er wünscht eine rundum gelungene Veranstaltung; dass sich die Teilnehmer auch bei der Anstrengung noch an der wunderbar, schönen Natur in unserem fränkischen Maintal erfreuen können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2016 14:19 Uhr