Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beschilderung entlang der Mehrzweckhalle, der Grundschule und des Kindergartens - verkehrsberuhigter Bereich;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss, 04.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 02.03.2023 des Gemeinderates wurde beschlossen, dass die Stichstraße (Brückenstraße) von Beginn der Bushaltestelle bis zu der Ausfahrt aus dem Parkplatz (ab Einfahrt von der Schleuße aus) ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden soll.
Dieser Beschluss soll aufgehoben werden, da die Umsetzung nicht machbar ist, weil die Kriterien, welche die Straßenverkehrsordnung (StVO) für einen verkehrsberuhigten Bereich vorsieht, nicht erfüllt werden.
Es wurde nochmal Rücksprache mit der Polizeiinspektion Karlstadt gehalten und um deren Einschätzung gebeten: Die Örtlichkeit gibt keinen verkehrsberuhigten Bereich her.
Eine bauliche Mindestanforderung wäre ein niveaugleicher Ausbau über die gesamte Straßenbreite. Dies ist hier aber nicht gegeben.
Weiter sieht die Polizeiinspektion es auch problematisch, wenn Kinder im verkehrsberuhigten Bereich spielen und die Gaststätte an der Mehrzweckhalle regelmäßig Lieferungen erhält bzw. wenn die Bushaltestelle immer vom Busverkehr bedient wird.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht umsetzbar ist und somit der Beschluss vom 2. März 2023 aufgehoben wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 27.06.2024 09:33 Uhr