BA 2024004;
Brückenstr. 2, Fl. Nr.47/5, Gemarkung Himmelstadt
Nutzungsänderung: Einbau von 1-Zimmer-Appartements in vorhandenes Wohnhaus
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung mit Einbau von 1-Zimmer-Appartements im vorhandenen Gebäude Brückenstr. 2, Fl. Nr. 47/5 der Gemarkung Himmelstadt. Im Gebäude war bisher 1 Wohnung baurechtlich genehmigt. Diese soll nun in 5 Appartements umgebaut werden.
Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Für die geplanten 5 Wohnungen sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung insgesamt 7 Stellplätze erforderlich. Da der Bauherr keine Stellplätze nachweisen kann, sind die erforderlichen 7 Stellplätze gemäß Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung der Gemeinde Himmelstadt vom 22.02.2019 abzulösen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung mit Einbau von 1-Zimmer-Appartements auf dem Grundstück Brückenstr. 2, Fl. Nr. 47/5 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.
Die für das Vorhaben erforderlichen und vom Bauherrn nicht nachgewiesenen 7 Stellplätze sind gemäß Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung der Gemeinde Himmelstadt vom 22.02.2019 abzulösen. Die Zustimmung hierzu wird erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Stellplatzablösevertrag zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 04.06.2024 13:18 Uhr