(Inter-) Kommunales Ökokonto: Bereitstellung von Flächen für die Gemeinde Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen des Projekts Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) wurde durch die Allianz Main-Wein-Garten die Erarbeitung eines interkommunalen Ökokontos für die ILE-Mitgliedsgemeinden angeregt. 

Damit soll sichergestellt werden, dass bei künftigen Bauleitplanungen bzw. sonstigen Eingriffen in Natur und Landschaft der einzelnen Gemeinden die erforderlichen Ausgleichsflächen verfügbar sind.

Ein Ökokonto ist dabei wie ein Bankkonto zu verstehen: 
Flächen werden als „Guthaben“ in das Konto eingestellt. Dies geschieht nach einer Punktebewertung des „Ausgangszustandes“ der Fläche. 
Es erfolgt (wenn diese Flächen entsprechend zielgerichtet aufgewertet werden) eine „Verzinsung“ in Form von Ökopunkten, die zum urspünglichen Punktestand hinzugerechnet werden.  

Werden für einen Eingriff (z.B. Ausweisung eines Baugebietes) Ausgleichsflächen benötigt, werden die erforderlich Ausgleichsflächen wiederum nach diesem Punktesystem ermittelt. Dieser Punktwert wird dann im Ökokonto als „Minus“ verbucht. 

Durch die frühzeitige Aufwertung von Flächen und der damit einhergehenden „Gutschrift“ ist der Bedarf an Flächen, die später erst benötigt werden, minimiert. 


Tiefergehende Informationen zum Thema „Ökokonto“ können auf der Homepage des Landesamts für Umwelt (LfU) nachgelesen werden.        

Die mit der Ersterstellung des (Inter)kommunalen Ökokontos beauftragten „Deutschen Landschaften GmbH“ hat nun die ILE-Gemeinden gebeten, jeweils vier geeignete Grundstücke im jeweiligen Gemarkungsbereich zu benennen, die für das Einstellen in das Ökokonto geeignet sind. 

In Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Himmelstadt, den „Deutschen Landschaften GmbH“ und der Unteren Naturschutzbehörde wurden folgende Flächen der Gemarkung Himmelstadt als für das Ökokonto geeignet erachtet:

Die Einstellung dieser Flächen in das Ökokonto muss formal durch den Gemeinderat beschlossen werden. 

Fl.Nr. 
Lage
Fläche in qm
Zielsetzung
Fl.Nr. 3026
Neuflur
8.178
auf Teilfläche von 1.800 m²: Anpflanzung einer 3-reihigen Hecke ca. 5 m breit; auf an die Hecke angrenzenden Flächen Entwicklung artenreicher Säume und Staudenfluren trocken-warmer Standorte
Fl.Nr. 3049 

Mehlenäcker
9.900
Grünlandansaat, Entwicklung zu artenreichem Grünland
Fl.Nr. 6825 

Rote Wiese
1.812
Auf Teilfläche von 3.250 m²: Entwicklung zu artenreichem Grünland
Fl.Nr. 6376
Langer Sand
4.394
Grünlandextensivierung mit Obstbaumpflanzung (Entwicklung zu Streuobstbestand im Komplex mit extensiv genutztem Grünland)

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Aufnahme folgender Flächen in das (Inter) Kommunale Ökokonto mit den genannten Zielsetzungen ohne Einwände zu: 

Fl.Nr. 
Lage
Fläche in qm
Zielsetzung
Fl.Nr. 3026
Neuflur
8.178
auf Teilfläche von 1.800 m²: Anpflanzung einer 3-reihigen Hecke ca. 5 m breit; auf an die Hecke angrenzenden Flächen Entwicklung artenreicher Säume und Staudenfluren trocken-warmer Standorte
Fl.Nr. 3049 

Mehlenäcker
9.900
Grünlandansaat, Entwicklung zu artenreichem Grünland
Fl.Nr. 6825 

Rote Wiese
1.812
Auf Teilfläche von 3.250 m²: Entwicklung zu artenreichem Grünland
Fl.Nr. 6376
Langer Sand
4.394
Grünlandextensivierung mit Obstbaumpflanzung (Entwicklung zu Streuobstbestand im Komplex mit extensiv genutztem Grünland)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2024 13:18 Uhr