Die Anfrage/der Antrag eines Gemeinderates bezüglich der Einrichtung von Halteverboten bzw. Halteverbotszonen im Bereich der Triebstraße wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 4. April 2024 erläutert. Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst, da vor Beschlussfassung zur Einrichtung eines absoluten Halteverbotes die Polizeiinspektion Karlstadt als Fachbehörde hinzuzuziehen ist.
Ein Ortstermin mit der Polizeiinspektion Karlstadt, dem Bürgermeister und der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hat daraufhin stattgefunden.
Die Polizeiinspektion Karlstadt nimmt wie folgt Stellung:
Der Gemeinde Himmelstadt lag ein Antrag vor, in der Triebstraße am rechten Fahrbahnrand der Hausnummer 44 ein Halteverbot zu errichten. Zudem wird am Einmündungsbereich Triebstraße ‑ Mausbergstraße ebenfalls ein Halteverbot gewünscht, um mögliche Gefahren im Kurvenverlauf künftig verhindern zu können.
Festzuhalten ist, dass in diesem Straßenbereich die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist durch Zeichen 274.1-50 (Zone 30). Das heißt, dass ebenfalls die Vorfahrtsregelung rechts‑vor‑links besteht. Aufgrund der gut ausgebauten Straße mit einer überdurchschnittlichen Straßenbreite, würde eine Aufstellung von Halteverbotszeichen dazu beitragen, dass die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit einzelner Verkehrsteilnehmer über den erlaubten 30 km/h liegen würde. Dieser Straßenabschnitt wäre somit frei von parkenden Fahrzeugen. Für das Ziel, die Geschwindigkeit zu reduzieren oder zumindest bei den max. 30 km/h zu behalten, wäre dies somit kontraproduktiv. Über Jahre hinweg, hat sich die einfachste Variante mit parkenden Fahrzeugen, um die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren, durchgesetzt.
Aufgrund der Straßenbreite besteht aus Sicht der Polizei auch keine erhebliche Gefahr, in den Konflikt mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zu geraten. Es wird hier auf den Paragraphen § 1 StVO hingewiesen (GEGENSEITIGE RÜCKSICHTSNAHME).
Mit Anwohnern der Mausbergstraße wurde vor Ort Rücksprache gehalten und aufgefordert, das Fahrzeug künftig nicht mehr direkt am Einmündungsbereich abzustellen.
Abschließend wird nochmal erwähnt, dass das Aufstellen von Halteverbotszeichen an den oben genannten Stellen aus Sicht der Polizei nicht befürwortet wird.