TÖB 4: Regierung von Unterfranken, Stellungnahme vom 21.03.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem genannten Bauleitplanentwurf bereits mit Schreiben vom 14.01.2021 Stellung genommen und Einwände erhoben aufgrund der Lage des Änderungsbereichs im Überschwemmungsgebiet des Mains. Die Einwände könnten zurückgestellt werden, wenn die zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden keine Einwendungen vorbringen.
Die Planunterlagen wurden zwischenzeitlich geändert, u.a. wurden die Festsetzungen geändert bzw. angepasst, außerdem wurde eine Hochwasserberechnung durchgeführt.
Dem Beschlussbuchauszug ist zu entnehmen, dass die Wasserwirtschaftsbehörden ebenfalls Einwendungen erhoben haben aufgrund der Lage des Änderungsbereichs im Überschwemmungsgebiet des Mains. Es wurde daher eine hydraulische Berechnung mit Überprüfung der Auswirkungen des Einzelbauvorhabens auf das Überschwemmungsgebiet durchgeführt: Darin wurde nachgewiesen, dass durch das Einzelbauvorhaben keine Auswirkungen auf Hochwasserschutzmaßnahmen oder das Überschwemmungsgebiet entstehen und dass keine Ober- oder Unterlieger durch die geplante Baumaßnahme beeinträchtigt werden.
Insofern wird die Stellungnahme vom 14.01.2021 aufrechterhalten, wonach die Einwände aus landesplanerischer Sicht aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet zurückgestellt werden können, wenn auch die zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden keine Einwendungen mehr vorbringen.
Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.
Bitte lassen Sie uns nach Abschluss des Verfahrens die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) an die E-Mail-Adresse poststelle@reg-ufr.bayern.de zukommen.
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zwischenzeitlich haben umfangreiche Abstimmungsgespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Main- Spessart stattgefunden.
Der erforderliche Retentionsausgleich wurde einvernehmlich abgestimmt. Die Begründung wird entsprechend fortgeschrieben. Auch die Antragsunterlagen für eine Ausnahmegenehmigung gem. § 78 Abs. 5 WHG wurden erarbeitet und befinden sich derzeit zur Prüfung bei den Fachbehörden.
Der Bebauungsplan kann erst dann Rechtskraft erlangen, wenn die die entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2024 18:58 Uhr