Projekt Windkraft: Verpachtung gemeindeeigener Flächen zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen, Zustimmung vom Muster-Gestattungsvertrag Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zur Sach- und Rechtslage wird auf TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 01. August 2024 verwiesen. 

Sofern das Projekt „Windkraft“ wieder aufgenommen werden soll, ist in der Folge ein Beschluss dahingehend erforderlich, ob mit einer etwaigen Verpachtung von gemeindlichen (Wald-) Flächen zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen Einverständnis besteht. 

Der Vertragsentwurf zur Gestattung der Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich Himmelstadt wurde den Mitgliedern des Gemeinderats bereits nach der letzten Sitzung per mail zugestellt. 

Eine Sicherstellung der Flächen ist für den Projektierer die Grundlage für weitere Planungen. 

Ohne den Nachweis, dass die für den Bau erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden, kann eine Finanzierung zum Bau des Windparks und infolge dessen auch keine Planung erfolgen. 

Die Primus Energie GmbH hat bereits entsprechende Verträge mit privaten Grundstückseigentümern, auf deren Grundstücken in der Gemarkung Himmelstadt die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) möglich ist, geschlossen. 

Auf den gemeindlichen (Wald-) Flächen ist derzeit die Errichtung von zwei WEA vorgesehen, ggf. könnten auch noch mehr WEA entstehen. 

Eine Visualisierung der möglichen WEA in der Gemarkung Himmelstadt wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 01.08.2024 bereits präsentiert. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Verpachtung folgender Flächen an die Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Überseering 12, 22297 Hamburg, vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg für die Errichtung von Windkraftanlagen auf folgenden Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde Himmelstadt befinden, vollumfänglich zu: 

Fl.Nr. 9112 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9114 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9116 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9186 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9215 Gemarkung Himmelstadt.

Der GR beschließt über den erforderlichen Gestattungsvertrag zur Verpachtung dieser Flächen mit der Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Überseering 12, 22297 Hamburg, vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg.

Der hierzu ausgearbeitete Muster-Gestattungsvertrag lag dem Gremium bereits nach der letzten Gemeinderatssitzung zur Durchsicht vor. 

Die Lage der zu verpachtenden Flächen ist dem Marktgemeinderat bekannt, diesbezüglich hat eine gemeinsame Begehung mit dem Revierförster vor Ort am 24.10.2024 stattgefunden.  

Die Studie über Schall und Schattenwurf und wurde dem Gemeinderat zugestellt.

Die Zufahrt ist über zu schaffende Trassen durchzuführen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.01.2025 15:01 Uhr