Göbel Sigrid; BA 2016008; Hauptstraße 111; Fl.-Nr. 1375, Gemarkung Himmelstadt; Errichtung einer Winzerstube, Stellplatzablösevereinbarung; erneute Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2016 wurde bereits über die Stellplatzablöse für das Bauvorhaben Hauptstraße 111 der Gemarkung Himmelstadt beraten und beschlossen. Mit der vorgesehenen Stellplatzablöse besteht seitens der Bauherrin kein Einverständnis. Der Tagesordnungspunkt wird deshalb dem Gemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt. Nach Feststellungen des Landratsamtes Main-Spessart sind 8 Stellplätze abzulösen, da diese nicht von der Bauherrin errichtet werden können. Bei einem Bauvorhaben 1993 wurden für die Ablöse von 2 Stellplätzen ein Stellplatzablösebetrag von 3.500,00 DM vereinbart. Bei einem weiteren Bauvorhaben im Jahre 1997 wurde ebenfalls ein Stellplatzablösevertrag mit einem Ablösebetrag von 3.500,00 DM abgeschlossen. Bezug nehmend auf die zwischenzeitlich vorliegende Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart wurden durch diese vertraglichen Vereinbarungen Bezugsfälle geschaffen. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt bei der Höhe des Ablösebetrages sich an den tatsächlichen Herstellungskosten eines Stellplatzes zu orientieren.

Beschluss

Der Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt vom 10.11.2016 wird aufrecht erhalten mit der Maßgabe, dass die Höhe der Ablöse daraus resultiert, dass die Nutzung der Gaststätte voraussichtlich nicht ganzjährlich stattfindet und damit auch nicht ganzjährlich der erhöhte Stellplatzbedarf besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:49 Uhr