BA 2024008; Daimlerstr. 9, Fl. Nr. 7759/2, Gemarkung Himmelstadt Bauantrag "Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise. Sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze"; Schreiben der Unt. Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart v. 07.01.2025: Mitteilung über die Änderung der Rechtslage u. damit verbundener Anhörung nach § 246 Abs. 14 BauGB ; Beratung u. Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2025 ö 1

Sachverhalt

Der Antrag auf Baugenehmigung für die "Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise. Sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze" auf dem Grundstück Daimlerstr. 9, Fl. Nr. 7759/2 der Gemarkung Himmelstadt wurde mit Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt am 05.12.2024 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen konnte nach Überprüfung und anwaltlicher Beratung nicht erteilt werden. Zur Erläuterung wird auf die schriftlichen Stellungnahmen vom 04.12.2024 u. 13.01.2025 der beauftragten Rechtsanwältin Frau Kathrin Schilling von der Kanzlei Ulbrich u. Kollegen in Würzburg verwiesen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart hat mit Schreiben vom 07.01.2025 auf die ablehnende Entscheidung der Gemeinde Himmelstadt reagiert, die Rechtslage aus dortiger Sicht erläutert und mitgeteilt, dass eine bauaufsichtliche Genehmigung des beantragten Bauvorhabens in Anwendung der bauplanungsrechtlichen Abweichungsbefugnis des 
§ 246 Abs. 14 BauGB (Baugesetzbuch) beabsichtigt ist. Ferner wurde der Gemeinde Himmelstadt die Möglichkeit eingeräumt, sich im Rahmen der Anhörung bis spätestens 16.02.2025 zu äußern sowie ggf. nochmals über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden. 

Die Stellungnahmen der Rechtsanwältin Frau Schilling vom 04.12.2024 und 13.01.2025 sowie das Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 07.01.2025 liegen dem Gremium zur Kenntnis vor.
Die Rechtsanwältin Frau Schilling ist zur Erläuterung der Rechtslage und zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise anwesend. 

Beschluss 1

Am ablehnenden Beschluss vom 05.12.2024 zum Antrag auf Baugenehmigung für die "Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise, sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze" auf dem Grundstück Daimlerstr. 9, Fl. Nr. 7759/2 der Gemarkung Himmelstadt wird festgehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die vom Landratsamt Main-Spessart angeforderte schriftliche Äußerung im Rahmen der Anhörung erfolgt fristgerecht (bis spätestens 16.02.2025) durch die Rechtsanwältin Frau Kathrin Schilling. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.04.2025 13:47 Uhr