Weitere Planung Klosterhöfe; Durchführung VgV-Verfahren mit Anschlussbeauftragung; Beratung und Beschlussfassung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2025 ö 9

Sachverhalt

In der Sitzung am 07.11.2024 wurde unter Top 1 der aktuelle Sachstand der Klosterhöfe von Herrn Rüdiger Amthor vorgestellt. Für die weitere Entscheidungsfindung zur Fortführung des Projektes wurde entschieden, die Kosten zu aktualisieren und auf dieser Basis den Aufwand eines möglichen VgV-Verfahrens zu ermitteln.

Die Kosten wurden auf Basis des vorliegenden Kostenrahmens von Daniela Wagner Architektur vom 21.08.2023 aktualisiert. Hierbei wurden die vorliegenden Kosten nach statistischen Baupreisindizes erhöht, weiter wurden die Nebenkosten von 20 % auf 25 % erhöht und Kosten für zu Verfügung zu stellendes Mobiliar (Bsp. Theke, Küche, Kühlmöglichkeit im Cafe, Möblierung der Ferienwohnungen…) eingerechnet. Die Gesamtkosten (Achtung es handelt sich um einen Kostenrahmen!) belaufen sich auf 1.026.979,50 € für das Anwesen Hofstraße 8 und 7.621.016,70 Euro für die Anwesen Hofstraße 10 – 16, inkl. Außenanlagen.

Nach Grundlage der vorgenannten Kosten wurden die Auftragswerte ermittelt. Seit August 2023 sind die Kommunen verpflichtet, eine solche Auftragswertberechnung vor Durchführung eines VgV-Verfahrens zu ermitteln, da alle Planungsleistungen eines Vorhabens zusammen betrachtet werden müssen. Eine Splittung der Objekte und Planungsleistungen in Gänze, um ein VgV-Verfahren zu umgehen, ist nicht mehr zulässig.

Im Ergebnis müssen die Fachdisziplinen Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung und HLS-Planung als jeweiliges VgV-Verfahren ausgeschrieben werden. Pro Fachdisziplin ist mit 9.500 € zu rechnen, es kann zu Mehrungen oder Minderungen bei geänderter Bieterzahl in der zweiten Stufe kommen. Es ist somit für das VgV-Verfahren mit Kosten in Höhe von bis zu 40.000 € zu rechnen. Das 2-stufige Verfahren selbst nimmt ca. sechs Monate in Anspruch, d.h. realistisch kann es bis Ende 2025 abgeschlossen sein. 

In Folge müssen dann aber die Planer, die das jeweilige VgV-Verfahren für sich entschieden haben, zumindest auch in einer ersten Stufe, idealerweise die Leistungsphasen 1 – 2, beauftragt werden, d.h. es müssen für das Jahr 2026 ca. 100.000 € für Planungsleistungen vorgesehen werden, danach könnte die Gemeinde noch – je nach Planungserkenntnisse - aus dem Projekt aussteigen.

Datenstand vom 04.04.2025 13:47 Uhr