Weinhaus Pröstler GbR, vertr. durch Pröstler Manuel; BA 2017012 Hirtengartenweg 9, Fl. Nr. 1339, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung u. Erweiterung des bestehenden Weinhauses: Errichtung einer Vinothek/Weinwirtschaft, Hecke und Gästezimmer/Gästeappartements sowie Lagerräumen u. Kelterhalle Bauvoranfrage; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Bauherr stellt eine Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung u. Erweiterung des bestehenden Weinhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1339, Hirtengartenweg 9, der Gemarkung Himmelstadt. Beabsichtigt ist die Errichtung einer Vinothek/Weinwirtschaft, Hecke und Gästezimmer/Gästeappartements sowie Lagerräumen und Kelterhalle. Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Umsetzung des geplanten Vorhabens grundsätzlich möglich ist. Die geplante Vinothek/Weinwirtschaft soll max. 40 Gastplätze im Innenbereich erhalten und es sollen ca. drei Gästezimmer/Gästeappartements errichtet werden. Die Baumaßnahme soll durchgeführt werden, um die lokal hergestellten Erzeugnisse direkt vor Ort vertreiben und verköstigen zu können. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“ in einem Dorfgebiet. Durch die weiteren Festsetzungen im Bebauungsplan wird dieses Dorfgebiet eingeschränkt. Danach sind u. a. Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes im Baugebiet nicht zulässig. Das bedeutet, dass der regelmäßige und dauerhafte Betrieb einer Weinwirtschaft und die Vermietung von Gästezimmern/ Gästeappartements unzulässig sind. Der Verkauf der eigenen Erzeugnisse und der Betrieb einer Heckenwirtschaft mit den zeitlichen Vorgaben für diese Betriebe wären hingegen möglich. Dies wurde dem Bauherrn bereits persönlich erläutert. Auf Antrag des Weinhauses Pröstler hat der Gemeinderat Himmelstadt in seiner Sitzung am 25.02.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Nebenerwerbsgebiet“ zu ändern und Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes künftig zuzulassen. Das Verfahren ist jedoch noch nicht durchgeführt und somit ist der Bebauungsplan noch in seiner bisherigen Form gültig. Die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt sind. Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht in Aussicht gestellt werden. Für die Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens ist die Bebauungsplanänderung abzuwarten. Diese soll im Jahr 2018 stattfinden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Vinothek/Weinwirtschaft, Hecke und Gästezimmer/Gästeappartements sowie Lagerräumen und Kelterhalle auf dem Grundstück Hirtengartenweg 9 der Gemarkung Himmelstadt wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:25 Uhr