Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich Gewerbegebietserweiterung an der B 27 und Fläche für Photovoltaikanlage Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 09.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.01.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aufgrund verschiedener geplanter Bauvorhaben im Gemeindegebiet der Gemeinde Himmelstadt ist die Änderung des aktuellen Flächennutzungsplans erforderlich.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Solarpark Langäcker: Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
- Sondergebiet Einzelhandel: Errichtung eines Lebensmitteleinzelhandels sowie einer Tankstelle
Hinzu kommen Überlegungen der Gemeinde zur Erweiterung des Gewerbegebietes.

Die genannten Änderungsbereiche sollen in einem gemeinsamen Verfahren zusammengefasst und in der 8. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat wird um grundsätzliche Entscheidung gebeten. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann parallel zur Erstellung des Bebauungsplanes für die beiden Sondernutzungsgebiete erfolgen. Der erforderliche Bebauungsplan wird in Eigenregie durch die Vorhabensträger erstellt.

In Abstimmung mit den Investoren sollen die Planungsleistungen für die Bauleitplanung durch das Büro ARZ Ingenieure GmbH & Co. KG, Würzburg, erbracht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Zusammenfassung der drei Projekte
- Solarpark Langäcker
- Sondergebiet Einzelhandel
- Gemeindliches Gewerbegebiet
im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Die Details sowie die detaillierten Flächenumgriffe sind im Rahmen des Vorentwurfs für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans abzustimmen und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Mit den Planungsleistungen wird das Büro ARZ Ingenieure GmbH & Co. KG, Würzburg, beauftragt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen Kostenteilungsschlüssel mit den Investoren zu erarbeiten und diesen dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 10:10 Uhr