Änderung des Bebauungsplanes "Häuslesäcker" Änderungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.-Nr. 5769 der Gemarkung Himmelstadt wurde mit notarieller Urkunde vom 19.05.1999 durch die Gemeinde Himmelstadt an Herrn Dr. Paul verkauft. Zu diesem Zeitpunkt lag eine Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart, Frau Reder vom 22.06.1998 zur Bebaubarkeit des Grundstücks vor. Im Dezember 1999 stellte dann Frau Reder fest, dass das Grundstück nicht bebaubar sei und zur Bebaubarkeit eine Änderung bzw. Aufhebung des Bebauungsplanes nötig sei. Im Jahre 2009 wurde für ein verfahrensfreies Carport mit einer isolierten Abweichung das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2019 wurden von der Rechtsnachfolgerin, Frau Kohl-Paul, 3 Bauvoranfragen gestellt. Der Gemeinderat hat zu der Bauvoranfrage vom 26.11.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart hat nun mitgeteilt, dass die Grundzüge der Planung berührt seien und eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt den Bebauungsplan „Häuslesäcker“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 5768 und 5769 zu ändern, um eine Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr. 5769 zu ermöglichen.
Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung „Häuslesäcker 1. Änderung“.

Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro Arz auf Stundenbasis vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 10:49 Uhr