BA 2021010; Untere Ringstr. 73, Fl. Nr. 5929/1, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung Feuerwehrgerätehaus zu Reifenservice Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Gebäude des früheren Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Untere Ringstr. 73, Fl. Nr. 5929/1 der Gemarkung Himmelstadt künftig einen Reifenservice betreiben und legt einen Antrag auf Nutzungsänderung vor. Laut Planung und nachgereichter Betriebsbeschreibung soll eine Kfz-Werkstatt mit zwei Hebebühnen betrieben werden (werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr). Tätig sind dort zwei Beschäftigte. 

Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Nach § 4 Abs. 3 BauNVO sind in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe zulässig. Die immissionsschutzrechtliche Bewertung ist vom Landratsamt Main-Spessart vorzunehmen. Aus Sicht der Verwaltung ist insbesondere bei einer Kfz-Werkstatt von einem störenden Betrieb auszugehen, der im allgemeinen Wohngebiet unzulässig ist. Die Stellplatzsituation ist vom Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Der Stellplatzbedarf beträgt 1 Stellplatz für die bestehende Wohnung und 8 Stellplätze für die beantragte gewerbliche Nutzung (Nr. 9.4 der Stellplatzsatzung: 4 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturstand), also insgesamt 9 Stellplätze. Da lediglich 7 Stellplätze dargestellt sind, sind weitere zwei Stellplätze abzulösen. 

Die Nachbarzustimmung zum Bauantrag liegt nicht vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Feuerwehrgerätehaus in Reifenservice auf dem Grundstück Untere Ringstr. 73 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt und einer Ausnahme nach § 4 Abs. 3 BauNVO wird zugestimmt, soweit die immissionsschutzrechtliche Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart ergibt, dass durch den vorgesehenen Betrieb die Immissionsschutzwerte eingehalten werden und es sich um keinen störenden Gewerbebetrieb handelt. Einer erforderlichen Ablösung von 2 Stellplätzen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:43 Uhr