BA 2021013;
Mainstr. o. Nr., Fl. Nr. 1226, Gemarkung Himmelstadt
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes, Grundfläche 24 m² bzw. <75 m³ Rauminhalt
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1226, Mainstr. o. Nr. der Gemarkung Himmelstadt ein Tiny-House (Wohnhaus mit 24 m² bzw. < 75 m³ Bruttorauminhalt) zur dauerhaften Wohnnutzung errichten und legt hierzu einen Antrag auf Vorbescheid vor. Mit dem Antrag soll insbesondere geklärt werden, ob das geplante Vorhaben dort bauplanungsrechtlich zulässig und nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei durchführbar ist. Weitere Fragen sind gestellt zum Abstandsflächenrecht und zur Bodenrichtwertermittlung.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO sind Gebäude mit einem Bruttorauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei möglich, außer im Außenbereich. Aus Sicht der Verwaltung liegt das Grundstück in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan, also nicht im Außenbereich. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben ist dort möglich und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Verfahrensfreiheit ist für die geplante Gebäudegröße gegeben, entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden. So liegt die für das Bauvorhaben erforderliche Erschließung nur teilweise vor. Die Zufahrt ist gesichert. Die Anschlussmöglichkeit an den öffentlichen Kanal in der Mainstraße ist gegeben. Die Wasserversorgung ist jedoch derzeit nicht gesichert, denn das Grundstück ist nicht durch eine öffentliche Wasserleitung erschlossen. Die Möglichkeit eines Wasseranschlusses wird momentan geprüft. Die Herstellung eines Wasseranschlusses kann die Gemeinde Himmelstadt ggf. durch Sondervereinbarung mit dem Bauherrn regeln. Auf die für das Vorhaben bestehende Stellplatzpflicht gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Himmelstadt wird hingewiesen. Für das geplante Vorhaben muss 1 Stellplatz auf dem Baugrundstück angelegt werden. Das geplante Wohnhaus hält die erforderlichen Grenzabstände, auch zum gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 1225/2, nicht ein. Die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Die Frage des Bauherrn zur Bodenrichtwertermittlung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu beantworten. Wegen der Lage des Grundstücks im Überschwemmungsbereich des Mains ist vom Bauherrn eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Main-Spessart zu beantragen.
Die Nachbarunterschriften zum Antrag auf Vorbescheid liegen nicht vor.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1226 der Gemarkung Himmelstadt wird zu den Fragestellungen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und zur Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO unter der Maßgabe erteilt, dass die noch fehlende Wasserversorgung sichergestellt wird, der Stellplatzbedarf (1 Stellplatz) gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung erfüllt wird und die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
Datenstand vom 31.01.2023 11:39 Uhr