Bauleitplanung des Marktes Zellingen; Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Retzbach II"; Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt als Nachbargemeinde gem. § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 29.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Markt Zellingen plant die Erweiterung des Gewerbegebietes im Ortsteil Retzbach im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 3,89 ha. Die Gemeinde Himmelstadt wird als Nachbargemeinde im Rahmen des § 2 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. 
Der Bebauungsplanentwurf liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.07.2021 bis 06.08.2021 öffentlich aus. Die Gemeinde Himmelstadt wurde vom Ing. Büro Arz, Würzburg, im Auftrag des Marktes Zellingen vom Bauleitpanverfahren unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 06.08.2021 gebeten.
Nach Auffassung der Verwaltung werden durch diese Bauleitplanung Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt. Es wird empfohlen, keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erhebt gegen den Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Retzbach II“ des Marktes Zellingen im Rahmen des § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:37 Uhr