6. Änderung des Bebauungsplans "Mausberg II"; Änderungsbeschluss gem. §§ 2 Abs. 1 BauGB I. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Der unbefestigte Feldweg Fl. Nr. 572/2 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mausberg II“ und soll aufgelassen werden. Er ist in den Geltungsbereich des Bebauungsplans in Aufstellung „Mausberg IV“ einbezogen. Ein Grundstück kann nicht im Geltungsbereich von zwei Bebauungsplänen liegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mausberg II“ ist entsprechend zu reduzieren. 
Das in östlicher Richtung angrenzende Weggrundstück Fl. Nr. 463, das mit einer Teilfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans in Aufstellung „Mausberg IV“ liegt, liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans “Mausberg I“. Der Gemeinderat wird anhand eines Lageplanausschnittes über die räumlichen Grenzen der Bebauungspläne unterrichtet
Die Bebauungsplanänderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gemeinsam mit dem Verfahren „Mausberg IV“ durchgeführt werden, da in beiden Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Mausberg II“. Das Wegegrundstück Fl. Nr. 572/2 wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da es im Geltungsbereich des Bebauungsplans in Aufstellung „Mausberg IV“ liegt. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. 
Das Bebauungsplanverfahren „6. Änderung des Bebauungsplans „Mausberg II“ wird mit dem Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV“ verbunden und erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Mausberg IV i. V. m. der 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:32 Uhr