Bei den Haushaltsvorberatungen für das Haushaltsjahr 2021 wurde der Gemeinderat bereits darauf hingewiesen, dass die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in den nächsten Jahren sinkt.
Der Zuführungsbetrag muss mindestens so hoch sein, dass die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite gedeckt sind. Diese kann in der Finanzplanung bis ins Jahr 2024 immer erreicht werden. Die freie Finanzspanne sinkt aber weiterhin.
Mit Genehmigung des Haushalts 2021 weißt uns auch das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde daraufhin, den Zuführungsbetrag zu stärken, um eine ausreichend hohe freie Finanzspanne zu gewährleisten. Diese wird für kommende Investitionen benötigt.
Eine Erhöhung des Zuführungsbetrags kann nur durch Erhöhung der Einnahmen oder Verringerung der Ausgaben erzielt werden. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts müssen daher für die kommende Haushaltsplanung überprüft und angepasst werden.
Die Verwaltung schlägt als Mittel daher vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 01.01.2022 anzupassen.
Die aktuellen Hebesätze betragen:
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Aktuell
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Geplant ab 01.01.2022
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Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden
mit 1000 – 3000 EW
für das Jahr 2020
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Grundsteuer A
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335 v. H.
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360 v. H.
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362,9 v. H.
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Grundsteuer B
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310 v. H
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350 v. H.
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346,9 v. H.
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Gewerbesteuer
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380 v. H
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-
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328,9 v. H.
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Die Gewerbesteuer wurde erst im Jahr 2014 erhöht, weswegen eine Anpassung der Grundsteuer A und B bevorzugt wird.
Zum Vergleich die Hebesätze aus den VG-Gemeinden + umliegenden Gemeinden:
Zellingen hat zum 01.01.2021 seinen Hebesatz der Grundsteuer B von 305 v. H. auf 340 v. H. angehoben.
Auch die Hebesätze im Markt Thüngen sollen für das Jahr 2022 erhöht werden:
Grundsteuer A 360 v. H.
Grundsteuer B 340 v. H
Gewerbesteuer 380 v. H.
Auszug aus dem Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband:
„ Die Realsteuerkraft der Gemeinde lag durchweg unter dem Mittelwert. Die Finanzkraft, in der sich neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuerbeteiligung, die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage auswirken, war im Berichtszeitraum stets etwas niedriger als der Mittelwert. Die seit Jahren unveränderten Hebesätze sind nach wie vor für die Gewerbesteuerumlage überdurchschnittlich, für die Grundsteuern unterdurchschnittlich. […]“