8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Himmelstadt;
Billigung des Planentwurfs, der Begrünung und des Umweltberichts;
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB;
Beratung und Beschlussfassung;
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Schneider vom Ing. Büro Arz, Würzburg.
Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung am 06.05.2021 die Änderung des Flächennutzungsplans in drei Bereichen beschlossen (Freiflächenphotovoltaikanlage Stenger, Sondergebiet Einzelhandelsbetrieb, zwei Bauplätze am Friedhof). Das mit der Planung beauftragte Ing. Büro Arz, Würzburg, hat den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht in Zusammenarbeit mit Fachbüros ausgearbeitet.
Der Gemeinderat müsste den jetzigen Planungsstand billigen, damit als formale Schritte des Bauleitplanverfahrens die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden kann.
Herr Schneider erläutert die Planung und beantwortet Fragen aus dem Gremium.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Ing. Büro Arz, Wüzburg, in der Fassung vom 06.05.2021, die Begründung hierzu vom 06.05.2021, den Vorentwurf des Umweltberichts der Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Bad Windsheim, vom 06.05.2021, für den Bereich der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage, den Umweltbericht des Ing. Büros arcgrün landschaftsarchitekten.stadtplaner gmbh, Kitzingen, vom 06.05.2021, für den Bereich des geplanten Einzelhandelsbetriebs, den naturschutzrechtlichen Beitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) der Ökologischen Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW, Würzburg, vom November 2020, für den Bereich des geplanten Einzelhandelsbetriebs.
Ferner beschließt der Gemeinderat, auf der Basis der vorstehend genannten Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 31.01.2023 11:15 Uhr