BA 2021019;
Daimlerstr. o. Nr., Fl. Nr. 7908/1, Gemarkung Himmelstadt
Neubau einer Trafostation
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 23.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr plant den Neubau einer Trafostation auf dem Grundstück Daimlerstr. o. Nr., Fl. Nr. 7908/1 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Im Bebauungsplan ist eine Fläche für Umformerstationen festgelegt (Fl. Nr. 7717/1). Da nun an anderer Stelle im Baugebiet eine Trafostation errichtet werden soll, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung ist die Befreiung möglich. Die Nachbarunterschriften sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Trafostation auf dem Grundstück Daimlerstr. o. Nr., Fl. Nr. 7908/1 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Standortes für Umformerstationen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2023 11:26 Uhr