BA 2022008; Brückenstr. 12a, Fl. Nrn. 8061, 8072/2 u. 8077/1, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen Beratung u. Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 03.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Brückenstr. 12a, Fl. Nrn. 8061, 8072/2 und 8077/1 der Gemarkung Himmelstadt soll der Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen errichtet werden. Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Grundschule“, 
1. Änderung mit der Gebietsfestsetzung Sondergebiet Gemeinbedarfsfläche für öffentliche Nutzungen, hier: Kindertagesstätte/Kindergarten mit Nebenanlagen und Parkplatz. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Wegen der Lage im festgesetzten Überschwemmungsbereich des Mains wird außerdem eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Brückenstr. 12a, Fl. Nrn. 8061, 8070/2 und 8077/1 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Vorhaben werden keine Einwände erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2022 12:16 Uhr