Sperrung der kompletten Stichstraße der Brückenstraße ab Buswendeplatz -
schriftlicher Antrag des Gemeinderates Wolfgang Kübert;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der nach Einziehung verbleibende Teil der südlichen Stichstrecke der Brückenstraße hat weiterhin eine wichtige Verkehrsbedeutung als Erschließungsstraße, aufgrund derer er auch für den motorisierten Verkehr als öffentliche Straße mit Widmung nach BayStrWG erhalten bleiben muss. Er ist weiterhin notwendig für den Lieferverkehr zu Schule, Kindergarten, Mehrzweckhalle und Gaststätte sowie als Feuerwehrzufahrt. Auch baurechtliche Vorgaben zur Erschließung müssen berücksichtigt werden.
Für eine Verkehrsreduzierung bieten sich Regelungen und Beschilderungen nach Straßenverkehrsrecht an, um sogenannte „Elterntaxis“ von der Einfahrt abzuhalten. Die Straße kann mit Sperrung der Zufahrtsmöglichkeit zum Parkplatz als Sackgasse (Zeichen 357) gekennzeichnet werden. Ergänzend sollte gleichzeitig mit Zusatzschild auf eine fehlende Wendemöglichkeit hingewiesen werden.
Es kann ein auch ein generelles Zufahrtsverbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260) angeordnet werden. Hierbei dürften Zusatzzeichen zur Freigabe des Verkehrs für Lieferanten und ggf. weitere eng gefasste Zielverkehre notwendig sein.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist aus Sicht der Verwaltung in diesem Bereich nicht zielführend, da hierdurch keine oder nur geringe Veränderungen der Verkehrssituation zu erwarten sind.
Vorbereitend sollte die Bevölkerung, und hier besonders die Eltern, bereits vor Sperrung der Durchfahrtsmöglichkeit auf die neue Verkehrslage und die neue Zufahrt zum Parkplatz hingewiesen werden, verbunden mit dem Appell an die Bevölkerung, nicht in die Sackgasse einzufahren und einem klaren Hinweis auf die Gefährdung der Kinder durch Wendemanöver und/oder Rückwärtsfahren. Dies kann, bei Bedarf auch mehrfach, durch Hinweis im Mitteilungsblatt erfolgen. Auch Schule und Kindergarten sollten hier mitwirken.
Die Anbringung von Absperrungen durch Pfosten, Pflanzkübel etc. ist im Hinblick auf Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge kritisch zu sehen. Dies gilt auch für entriegelbare Pfosten aufgrund des eintretenden Zeitverzugs.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, dass der Stichweg in eine verkehrsberuhigte Zone von Beginn Bushaltestelle bis Ausfahrt aus dem Parkplatz (ab Einfahrt von der Schleuße aus) mit sofortiger Wirkung umgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5
Datenstand vom 17.03.2023 10:04 Uhr