BA 2023001; Hauptstr. 99, Fl. Nr. 165 und Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397, Gemarkung Himmelstadt Gebäudeabbruch und Wohnhausneubau mit Carport, geänderte Planung Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt , 15.06.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) | 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt | 15.06.2023 | ö | 2 |
Sachverhalt
Die Bauherren planen den Abbruch von Gebäuden auf den Grundstücken Hauptstr. 99 (Fl. Nr. 165) und Hauptstr. 101 (Fl. Nr. 1397) der Gemarkung Himmelstadt sowie den Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397 der Gemarkung Himmelstadt. Da die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart den Standort des geplanten Wohnhauses gemäß ursprünglicher Planung als nicht genehmigungsfähig bewertet hat, haben die Bauherren nun eine geänderte Planung vorgelegt. Der Standort des Wohnhauses soll nun um 6,00 m Richtung Osten verschoben werden. Ferner soll die Scheune auf dem Grundstück Fl. Nr. 165 nicht teilweise, sondern komplett abgebrochen werden. Die Grundstücke liegen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch von Gebäuden auf den Grundstücken Hauptstr. 99 und Hauptstr. 101 sowie zum Wohnhausneubau mit Carport auf dem Grundstück Hauptstr. 101 der Gemeinde Himmelstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2023 11:57 Uhr