Jugendsozialarbeit an der Grundschule; Kostenaufstellung von zwei Modellen; Beratung- und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt , 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Rektorin Tanja Schaub-Gütling anwesend.
Am 24.05.2023 erreichte die Verwaltung eine E-Mail von Frau Tanja Schaub-Gütling, Schulleiterin der Grundschule Himmelstadt.

In dieser E-Mail hat sie der Verwaltung einen Einblick in die tägliche Arbeit mit sozial-emotional betroffenen Schülern gegeben:
Auszug aus der Mail v. 13.06.2023

„Auch an unserer kleinen, beschaulichen Schule häufen sich seit Corona die Anzahl der Kinder mit sozial-emotionalen Problemen, so dass auch das Miteinander der Kinder oft konfliktbehaftet ist. Unser Unterrichtstag sieht oft so aus, dass wir täglich Zeit für die Lösung von Konflikten aufbringen. Die vermeintlich gelösten Probleme tauchen dann am nächsten Tag wieder auf. Wir haben auch schon externe Experten, wie Sozialkompetenztraining der Jugendpflege eingeholt oder sind im ständigen Kontakt mit dem Schulpsychologen. Viele andere Schulen haben mittlerweile einen Ansprechpartner der Jugendsozialarbeit, kurz JAS. Die beiden Zellinger Schulen arbeiten eng mit ihnen zusammen und auch Retzstadt hat eine Person für 3 Stunden in der Woche vor Ort. Es wäre ein großer Wunsch von uns, wenn dies auch für Himmelstadt möglich wäre, denn wir bauen so auf ein friedliches Miteinander unserer Schulfamilie, doch viele Kinder sind so in ihren persönlichen Problemen und denen der Familie verstrickt, dass unsere Möglichkeiten Grenzen erreichen. Für unsere Schule wäre dies sicher noch einmal ein enormer Mehrwert.“

Daraufhin haben Frau Selina Müller von der Verwaltung und auch Frau Tanja Schaub-Gütling Kontakt mit Herrn Christof Reißenweber von „Erleben, Arbeiten und Lernen e.V.“ (kurz EALEV) aufgenommen und ihm jeweils die Sachlage erklärt.

Dieser erklärte, dass EALEV derzeit unteranderem auch bei der Gemeinde Retzstadt mit einem Umfang von 8 Stunden beschäftigt ist und beim Schulverband Zellingen mit einem Umfang von 30 Stunden.

Es gibt zwei mögliche Modelle:
  1. Maßnahme „schulbezogene Jugendarbeit“
hier werden die Kosten rein von der Gemeinde übernommen
Keine Mindeststundenzahl notwendig

  1. Maßnahme „Jugendsozialarbeit in der Schule (JAS)“
Bezuschussung vom Landkreis möglich, restliche Kosten verbleiben bei der Gemeinde 
Mindeststundenzahl von 20 erforderlich
Einleitung eines Antragsverfahrens inklusive Stellungnahme notwendig durch EALEV, sowie ein Beschluss über die Zustimmung zur Übernahme der unten genannten Restkosten; anschließend kommt das Antragsverfahren in den Jugendhilfeausschuss des Landkreises

Die Gemeinde Retzstadt nimmt derzeit das Modell 1 und der Schulverband Zellingen das Modell 2 in Anspruch.

Am 30.06.2023 hat Herr Reißenweber sich bei Frau Schaub-Gütling mit einer vorläufigen Kostenaufstellung für die Jugendsozialarbeit an der Schule gemeldet.

Kosten:

  1. Maßnahme „schulbezogene Jugendarbeit“
ca. 8.500,00 € pro Jahr – Volle Übernahme der Kosten durch die Gemeinde
Keine staatliche Förderung möglich
8 Stunden (darunter 2 Verwaltungsstunden und 6 effektive Stunden am Kind pro Woche)

  1. Maßnahme „Jugendsozialarbeit in der Schule (JAS)“
ca. 18.500,00 € pro Jahr – bereits eine Bezuschussung durch den Landkreis schon in Abzug gebracht, d. h. ca. 18.500,00 € verbleiben bei der Gemeinde

Für beide Alternativen hätte Herr Reißenweber bereits eine geeignete und qualifizierte Person an der Hand. 

Stellungnahme der Grundschule im Anhang.

Für die Verwaltungsstunden der Kraft wird noch ein kleiner abschließbarer Schrank im Besprechungszimmer der Grundschule benötigt, sowie ein Zugang zum WLAN, welchen die Grundschule stellen muss.

Der Gemeinderat hat nun Beschluss darüber zu fassen, ob ein oben genanntes Modell an der Grundschule Himmelstadt ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 zum Tragen kommt oder nicht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt das Modell „Jugendsozialarbeit in der Schule (JAS)“ ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 für die Grundschule Himmelstadt in Betracht zu ziehen und beauftragt die Verwaltung, einen Vertrag mit EALEV abzuschließen. Die Kosten betragen nach Abzug einer möglichen Förderung noch ca. 18.500,00 €, welche durch die Gemeinde zu tragen sind. Die Antragsstellung der Förderung erfolgt durch EALEV und wird anschließend im Jugendhilfeausschuss eingereicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt beschießt das Modell „Schulbezogene Förderung“ ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 für die Grundschule Himmelstadt in Betracht zu ziehen und beauftragt die Verwaltung, einen Vertrag mit EALEV abzuschließen. Die Kosten in Höhe von 8.500,00 € werden vollständig von der Gemeinde übernommen, da keine staatliche Förderung möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.08.2023 17:04 Uhr