Auler Anita und Weisenberger Helmut; BA 2015003 Buchenstraße 2; Fl.-Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus Bauvoranfrage wegen Befreiungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.02.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen in der Buchenstraße 2 ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Die Bauvoranfrage war bereits in der Gemeinderatssitzung vom 08.01.2015 auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zu den Befreiungen nicht in Aussicht gestellt. Die Bauherren wurden in der damaligen Sitzung darum gebeten, das Gebäude in den Lageplan einzuzeichnen, sowie einen Höhenschnitt zu den umliegenden Gebäuden einzureichen. Die jetzt vorliegende Bauvoranfrage unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von den Unterlagen der Sitzung am 08.01.2015, die gewünschten Darstellungen liegen nun vor.

Die Bauherren möchten im Rahmen der erneuten Bauvoranfrage geklärt haben, ob das geplante Vorhaben auf dem Grundstück möglich ist. Die Bauherren möchten ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Pyramidendach und einer Dachneigung von 28 ° errichten. Das Grundstück Fl.-Nr. 382/9 der Gemarkung Himmelstadt befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Mausberg II. Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück eine maximale Bebauung mit Erdgeschoss und Dachgeschoss als Vollgeschoss fest. Für die Dachform sind Satteldächer und Krüppelwalmdächer vorgesehen, die Dachneigung ist mit 38 – 45 ° festgesetzt. Durch die geplante Bebauung wird ferner die maximal vorgesehene Traufhöhe (5,60 m) nach Angaben des Planers um 2,16 m  überschritten. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Durch die Unterschreitung der Mindestdachneigung um 10°, die abweichende Dachform, die Überschreitung der maximalen Traufhöhe um 2,16 m und ein weiteres Vollgeschoss (Obergeschoss) sind die Grundzüge der Planung berührt. Bezugsfälle sind in dem Bereich des Bebauungsplanes Mausberg II bislang nicht vorhanden. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/9 der Gemarkung Himmelstadt wird in Aussicht gestellt. Den erforderlichen Befreiungen bezüglich eines weiteren Vollgeschosses, einer Unt erschreitung der Dachneigung um 16°, der abweichenden Dachform und der Überschreitung der maximalen Traufhöhe um 1,26 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.03.2015 12:25 Uhr