BA 2024005;
Hauptstr. 1, Fl. Nr. 8158, Gemarkung Himmelstadt;
Himmelstadter Mühle - Instandsetzung, Modernisierung und Umbau des historischen Mühlengebäudes, Aufteilung in 2 Wohneinheiten unter Einbeziehung von Teilen der angrenzenden Scheune;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr beabsichtigt die Instandsetzung, Modernisierung und den Umbau des historischen Mühlengebäudes auf dem Grundstück Hauptstr. 1, Fl. Nr. 8158 der Gemarkung Himmelstadt. Im denkmalgeschützten Mühlengebäude soll zudem eine Aufteilung in zwei Wohneinheiten unter Einbeziehung von Teilen der angrenzenden Scheune (für einen separaten Zugang der geplanten Wohneinheit im Dachgeschoss) erfolgen. Eine Gebäudeerweiterung (Anbau) ist nicht vorgesehen; die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt.
Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich richtet sich nach § 35 BauGB. Die geplante Baumaßnahme einschließlich der Schaffung einer weiteren Wohnung kann nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB bewertet werden. Danach können die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden - auch wenn sie aufgegeben sind - zugelassen werden, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwertes dient und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind. Das historische Mühlengebäude ist als Baudenkmal in der Denkmalliste eingetragen. Für den Erhalt des Baudenkmals und für die weitere Nutzung des Gebäudes ist eine Instandsetzung und Modernisierung nötig. Das Gebäude wurde bis vor einiger Zeit bewohnt und soll auch künftig für Wohnzwecke für die Familie des Bauherrn genutzt werden. Der Bauherr gibt an, dass er einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb führt. Die Außenbereichsverträglichkeit des geplanten Vorhabens und die evtl. Beeinträchtigung öffentlicher Belange sind abschließend durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu prüfen. Aus Sicht der Gemeinde werden öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Erfüllung des Stellplatzbedarfs ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu bewerten. Vom Bauherrn wurde eine Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Himmelstadt beantragt (gemeindliches Grundstück Fl. Nr. 8235).
Beschluss 1
Das gemeindliche Einvernehmen zur Instandsetzung, Modernisierung und Umbau des historischen Mühlengebäudes, sowie Aufteilung in zwei Wohneinheiten unter Einbeziehung von Teilen der angrenzenden Scheune auf dem Grundstück Hauptstr. 1, Fl. Nr. 8158 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Dem Antrag auf Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Himmelstadt (Fl. Nr. 8235) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 12:12 Uhr