Kommunales Rechnungswesen; Jahresrechnung 2023; Vorlage und Bekanntgabe gem. Art. 102 Abs. 2 GO; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.07.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen, Art. 102 Abs. 2 GO.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde ordnungsgemäß durch die Finanzverwaltung erstellt.

Der Rechenschaftsbericht ist der Einladung beigefügt, hier wird die haushaltswirtschaftliche Lage der Gemeinde Himmelstadt im Jahr 2023 erläutert.

Anschließend ist die Jahresrechnung dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO vorzulegen und der Prüfung zu unterziehen.

Der Termin für die örtliche Rechnungsprüfung wurde auf den 25.07.2024 um 17:00 Uhr festgelegt. Eine Einladung hierzu erfolgt fristgerecht.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt nimmt die Jahresrechnung 2023 mit den vorgestellten Ergebnissen und dem ausgefertigten Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2024 18:58 Uhr