Parksituation im Bereich der "Triebstraße 44" - Halteverbot;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 6. Juni 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass von der „Triebstraße 44“ bis zum Abzweig Richtung Sternberg ein eingeschränktes Halteverbot erlassen wird.
Der erste Bürgermeister berichtet, dass sich in den darauffolgenden Tagen nach der Sitzung einige Anwohner, die von dem Halteverbot betroffen sein werden, bei dem Bürgermeister sowie bei der Verwaltung gemeldet und ihr Unverständnis geäußert haben. Es wurde von den entsprechenden Anwohnern angemerkt, dass sie einen Anwalt einschalten und dagegen vorgehen werden, wenn das Halteverbot tatsächlich errichtet wird.
Bezüglich des beschlossenen Halteverbotes verhält es sich folgendermaßen:
Die Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO) legt fest, wo das Halten und Parken grundsätzlich verboten ist. Probleme treten vor allem auf bei beengten Platzverhältnissen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen. Dies ist hier aber nicht der Fall. Bei den genannten Stellen in § 12 StVO gilt ohnehin ein gesetzliches Halte-/ bzw. Parkverbot. Bereits in der Stellungnahme der Polizeiinspektion Karlstadt, die als Fachbehörde hinzugezogen wurde, wurde erläutert, dass aufgrund der gut ausgebauten Straße mit einer überdurchschnittlichen Straßenbreite keine erhebliche Gefahr besteht, in den Konflikt mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zu geraten.
Es wird darum gebeten, den Beschluss vom 6. Juni 2024 nochmals zu überdenken, insbesondere auch deshalb, weil er nicht der Empfehlung der Fachbehörde Polizei entspricht. Der Beschluss ist rechtlich nicht tragbar, da keinerlei Gründe genannt sind, die das Halteverbot rechtfertigen. Sollte der Beschluss gerichtlich überprüft werden, hätte dieser keinen Bestand, da jegliche Begründung fehlt.
Die Anwohner von der „Triebstraße 44“ haben es sich vorbehalten, rechtliche Schritte einzuleiten.
Beschluss 1
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, die anwesenden Anwohner zu Wort kommen zu lassen und erteilt Ihnen das Rederecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass der Beschluss vom 6. Juni 2024 ersatzlos aufgehoben wird. Die Angelegenheit wird im Auge behalten und überprüft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 29.07.2024 18:58 Uhr