Antrag GR Kübert auf Durchführung einer Risikoanalyse bezüglich Starkregenereignissen für das künftige Baugebiet "Mausberg IV"; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.07.2024 ö 10

Sachverhalt

Gemeinderat Wolfgang Kübert stellte mit e-mail vom 11.06.2024 folgenden Antrag für eine Beratung des Gemeinderats in der Juli-Sitzung 2024: 

„In den vergangenen Wochen haben Starkregenereignisse zu massiven Zerstörungen in vielen Teilen Bayerns, und auch bei uns im näheren Umkreis geführt. Da nach übereinstimmender Aussage vieler führender Wissenschaftler diese Starkregenereignisse zunehmen werden, müssen auch wir uns auf solche Vorkommnisse einstellen und uns darauf vorbereiten. Leider wurde im Gemeinderat der Ansatz zur Berechnung der Kanäle und der zugehörige Antrag abgelehnt. Da wir aus meiner Sicht als Gemeinde in der Pflicht sind Gefahren von den Bürgerinnen und Bürgern abzuhalten bitte ich nochmals, darüber nachzudenken, ob wir dies nicht doch noch in diesem Jahr beauftragen.
Jedoch sind nicht nur die Kanäle unter Umständen Schwachstellen, sondern es gibt weitere Gefahren durch abfließendes Wasser an Hängen bzw. das Abrutschen von Erdreich von Hängen usw. Da aktuell die Planungen für das Baugebiet Mausberg IV durchgeführt werden sollte man sich auch mit diesem Thema beschäftigen. Nach meinem Kenntnisstand wurde in den bisherigen Planungen keine Risikoanalyse in Bezug auf Starkregenereignisse vorgenommen.

Antrag: 
Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Erschließung Mausberg IV eine Risikoanalyse erstellen zu lassen, ob eine Gefährdung besteht, dass im Falle eines Starkregenereignisses Wasser in großen Mengen aus dem oberhalb des Baugebietes liegenden Waldstück in das Baugebiet fließen kann und dort zu entsprechenden Gefährdungen und Schäden (Überflutung Keller usw.) führen kann. Weiterhin sollte in der Risikoanalyse die Gefahr ermittelt werden, ob bei Starkregenereignissen auch Erdreich usw. in Richtung Baugebiet abrutschen kann und dort zu Gefährdungen für Leib und Leben und damit einhergehend zu entsprechenden Zerstörungen führen kann.“ 


Seitens der Verwaltung wird zu diesem Antrag wie folgt Stellung genommen: 

  1. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Mausberg IV“ wird eine hydraulische Berechnung der Kanalisation in Auftrag gegeben. Dies erfolgt direkt über BayernGrund. 
    Die Thematik „Entwässerung des künftigen Baugebiets Mausberg IV“ war sehr intensiv diskutiert worden in der Sondersitzung des Gemeinderates am 19.09.2023. Weitergehende Informationen sind dem Protokoll zu dieser Sitzung zu entnehmen. 

  1. Die Erkenntnisse aus der hydraulischen Berechnung werden u.a. auch in die Erschließungsplanung des künftigen Baugebietes mit einfließen, sodass die Entwässerung ausreichend dimensioniert werden kann und eine Gefährdung der privaten Baugrundstücke bei normalen Regen-Ereignissen nicht zu erwarten ist. 
  2. Voraussetzung ist jedoch auch, dass die privaten Eigentümer ihr Eigentum selbst mit entsprechenden Vorrichtungen, wie dies z.B. die gemeindliche Entwässerungssatzung vorsieht (Rückstauklappe, Kontrollschacht usw.) sichern. 

  1. Hinsichtlich einer ersten Risikobewertung hat das Bayerische Landesamt für Umwelt entsprechendes Kartenmaterial auf seiner Internetseite veröffentlicht: 
    Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut (bayern.de)
Hier sind die Abflusswege und deren Geschwindigkeit dargestellt. Für das Baugebiet „Mausberg IV“ ist eine entsprechende .pdf-Datei mit entsprechenden Aussagen vorhanden (siehe Anlage, im RIS veröffentlicht).
Vom Wald oberhalb des Baugebietes ist der Regenwasserabfluss als „stark“ bis „mäßig“ eingestuft.  

  1. Ausgehend davon, dass im neuen Baugebiet die Entwässerungsanlagen ausreichend dimensioniert werden (hierfür gibt es dann eine entsprechende Erschließungsplanung) und die privaten Eigentümer selbst auf ihren Grundstücken entsprechende Vorkehrungen treffen, sollte bei einem Starkregenereignis die Gefahr zwar erhöht, jedoch nicht als lebensbedrohlich oder gar –gefährdend einzustufen sein. 

  1. Eine Risiko-Analyse, wie durch Gemeinderat Wolfgang Kübert beantragt, ist aus Sicht der Verwaltung erst dann sinnvoll, wenn das Baugebiet erschlossen ist und sich bei stärkeren Regen-Ereignissen zeigt, dass Handlungsbedarf gegeben ist. 

Zum derzeitigen Zeitpunkt scheint eine Risikoanalyse wie beantragt, noch gar nicht machbar zu sein, da das Baugebiet bisher nur als Planung existiert. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Erschließung Mausberg IV eine Risikoanalyse erstellen zu lassen, ob eine Gefährdung besteht, dass im Falle eines Starkregenereignisses Wasser in großen Mengen aus dem oberhalb des Baugebietes liegenden Waldstück in das Baugebiet fließen kann und dort zu entsprechenden Gefährdungen und Schäden (Überflutung Keller usw.) führen kann. Weiterhin sollte in der Risikoanalyse die Gefahr ermittelt werden, ob bei Starkregenereignissen auch Erdreich usw. in Richtung Baugebiet abrutschen kann und dort zu Gefährdungen für Leib und Leben und damit einhergehend zu entsprechenden Zerstörungen führen kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

Datenstand vom 29.07.2024 18:58 Uhr