Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 04.04.2024 wurde durch einen Vertreter der Primus Energie GmbH als Projektentwickler die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich Himmelstadt unter anderem auf Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde Himmelstadt befinden, sehr ausführlich vorgestellt.
Die Erzeugung der Windenergie aus den geplanten Anlagen soll wiederum dem Projekt Bay-H2 (Windenergienutzung zur Erzeugung von Wasserstoff) dienen.
In der Sitzung vom 04.04.2024 wurde noch kein Beschluss dahingehend gefasst, ob mit einer etwaigen Verpachtung von gemeindlichen (Wald-)Flächen für die Verwirklichung des vorgesehenen Projekts Einverständnis besteht.
Zwischenzeitlich wurde der Gemeinde Himmelstadt ein Vertragsentwurf zur Gestattung der Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich Himmelstadt vorgelegt.
Die Sicherstellung der Flächen durch entsprechende Verträge ist lt. der Primus Energie GmbH Grundlage für weitere Planungen. Ohne den Nachweis, dass die für den Bau erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden, kann eine Finanzierung zum Bau des Windparks und infolge dessen auch keine Planung erfolgen.
Die Primus Energie GmbH hat bereits entsprechende Verträge mit privaten Grundstückseigentümern, auf deren Grundstücken in der Gemarkung Himmelstadt die Errichtung entsprechender Windenergieanlagen (WEA) möglich ist, geschlossen.
Es fehlt nun noch eine Entscheidung des Gemeinderates dahingehend, ob mit der Verpachtung der gemeindlichen Waldflächen, wie in der Sitzung am 04.04.2024 vorgestellt, an die Primus Energie GmbH Einverständnis besteht, um den angedachten Windpark komplett verwirklichen zu können.
Derzeit ist auf den gemeindlichen Flächen die Errichtung von zwei WEA vorgesehen, ggf. könnten jedoch auch noch mehr WEA auf den Flächen entstehen.
Als Entscheidungshilfe wurde seitens der Verwaltung die Visualisierung der geplanten WEA angeregt. Die Visualisierung liegt dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem zur Ansicht vor.
Beschluss 1
Herr Christian Scheb stellt einen Antrag auf Verschiebung des TOPs mit Antrag auf eine Bürgerversammlung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7
Beschluss 2
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Verpachtung folgender Flächen an die Vattenfall Europe Windkraft GmbH Überseering 12, 22297 Hamburg, vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg für die Errichtung von für die Errichtung von
5 geplanten Windkraftanlagen auf folgenden Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde Himmelstadt befinden, vollumfänglich zu:
Fl.Nr. 9112 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9114 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9116 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9186 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9215 Gemarkung Himmelstadt
Der Vertrag ist dem Gemeindrat zur Abstimmung vorzulegen. Nach erfolgreichen Zustimmung wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, den erforderlichen Gestattungsvertrag zur Verpachtung dieser Flächen mit der Vattenfall Europe Windkraft GmbH Überseering 12, 22297 Hamburg, vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg, abzuschließen.
vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg, abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7
Datenstand vom 08.10.2024 11:21 Uhr