Erneute Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen; Änderung des Entwurfs Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" Zellingen; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zellingen hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 die Abwägung zu der Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2  bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, die vom     19.02. - 05.03.2024 stattgefunden hat, vorgenommen und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freizeitgelände Zellingen" erneut fortzuschreiben und anzupassen. Sämtliche in diesem Zeitraum bereits vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in der o. g. Sitzung behandelt und bei der Änderung beachtet. Aufgrund eines Verfahrensfehlers wird die Gemeinde Himmelstadt  als Nachbargemeinde erneut beteiligt und hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben. Nach Auffassung der Verwaltung werden durch die vorliegende Bauleitplanung des Marktes Zellingen die Belange der Gemeinde  Himmelstadt nicht berührt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeitgelände“ des Marktes Zellingen keine Einwendungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2024 11:21 Uhr