Antrag von Wolfgang Kübert


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 8

Sachverhalt

Antrag vom 15.07.2024 für die Gemeinderatssitzung am 01. August 2024

Am letzten Freitag Morgen war Himmelstadt von einem kurzen starken Regenschauer betroffen. Dabei wurden nach Augenzeugenberichten Kanaldeckel im Bereich Triebstraße/Pillenbergstraße angehoben. Weiterhin wurde berichtet, dass die Triebstraße komplett mit Wasser bedeckt war. In der Folge ist dann das Wasser in das Anwesen Triebstraße 33 gelaufen und hat dort die Garage/den Keller bis zu einer Höhe von ca. 30 cm geflutet.
Leider ist nun das eingetreten, vor das ich seit Monaten warne. Jetzt war dies im Verhältnis zu den starken Niederschlägen, die in den letzten Wochen und Monaten im Bereich Mittelfranken und Oberbayern gefallen sind, noch relativ wenig. Dort sind zum Teil viel höhere Niederschläge in Liter pro Quadratmeter je Stunde gefallen.
Da nach übereinstimmender Aussage vieler führender Wissenschaftler diese Starkregenereignisse zunehmen werden, müssen auch wir uns auf solche Vorkommnisse einstellen und uns darauf vorbereiten.
  • Dies zum einen in dem endlich die hydraulische Berechnung der Kanäle im gesamten Ort durchgeführt wird um eine Grundlage zu erhalten, wo es Schwachstellen im Kanalnetz gibt und man bei Starkregen mit überlaufendem Wasser rechnen muss. Dies ist dann die Grundlage um erforderliche Maßnahmen zu treffen. Evtl. liegen ja auch schon für einzelne Bereiche Berechnungen vor. Denn die Kanäle im Bereich Ringstraße wurden ja erst vor einigen Jahren erneuert. Hierzu sollten ja auf jeden Fall die erforderlichen Berechnungen vorliegen.
  • Weiterhin wurde in den letzten Wochen in den Medien von Kommunen aus unserem Landkreis berichtet, die im letzten Jahr von einem Starkregenereignis betroffen waren. Dabei hat man jetzt festgestellt, dass die Kanäle zum Teil an manchen Stellen durch Fremdkörper usw. blockiert waren und somit einen ungehinderten Abfluss verhindert haben. Deshalb sollte zum anderen ein Konzept erstellt werden, in welchen Abständen es sinnvoll ist die Kanäle mit einer Kamera zu befahren. Leider gibt es hierzu in den Vorschriften keine klaren Vorgaben. Die Zeitspanne für regelmäßige Prüfungen reicht dabei von 5 bis 20 Jahren. Deshalb wäre es sinnvoll, sich hierzu von den zuständigen Ämtern beraten zu lassen.

Mir ist bewusst, es wird immer Risiken geben. Denn die Kanäle sollen auch nicht zu groß ausgelegt werden, da dadurch die Fließgeschwindigkeit reduziert wird und damit Ablagerungen die Folge sind. Trotzdem sehe ich die Gemeinde in der Pflicht entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Aufgrund von fehlenden Finanzmitteln die Maßnahme der Berechnung der Kanäle im gesamten Ortsnetz ins nächste Jahr zu verschieben kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Darüber hinaus wurde immer versichert, diese Maßnahmen fallen nicht in den normalen Haushalt der Gemeinde, sondern in den Bereich der Kosten für Wasser und Abwasser. Diese sollten ja so ausgelegt sein, dass sie kostendeckend sind. Wenn die nötigen Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen, dann hätte man Bedarfsfall die Kosten für die Abwassergebühren noch um einige Cent anheben müssen um den nötigen Spielraum zu erhalten.

Abschließend noch folgendes. Ich gehe davon aus, dass für den Einsatz der Feuerwehr keine Kosten von der Gemeinde beim Hausbesitzer Triebstraße 33 eingefordert werden.

Antrag 1:
Der Gemeinderat beschließt, dass die hydraulische Berechnung der Ortskanäle im gesamten Ort (wo noch keine vorliegen) in diesem Jahr beauftragt werden.
Antwort:
Die hydraulische Berechnung der gesamten Ortskanäle wurde im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes „Mausberg IV“ von Bayerngrund im Juni 2024 an das IB Arz vergeben bzw. beauftragt.

Antrag 2:
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten, um ein Konzept zu erstellen, in welchen Abständen es sinnvoll ist die Abwasserkanäle mit Kamera zu befahren. Ziel ist dabei festzustellen, dass die volle Funktionsfähigkeit des Kanals gewährleistet ist und nicht Fremdkörper usw. einen ungehinderten Abfluss des Wassers verhindern.
Antwort:
Gem. der Eigenüberwachungsverordnung Bayern (EÜV) ist für das gesamte Kanalnetz der Gemeinde Himmelstadt eine eingehende Sichtprüfung (TV-Befahrung / Fernsehuntersuchung) der Kanäle und Schächte in einem Turnus von 10 Jahren durchzuführen.
In Himmelstadt wurde die letzte Befahrung im Sommer 2019 von der Fa. Barthel durchgeführt und vom IB Köhl ausgewertet.  Die Kosten betrugen 75.000 € für die Befahrung und 3.000 € für die Auswertung und Beratung.

Datenstand vom 08.10.2024 11:21 Uhr