Mit e-mail vom 20.10.2024 bittet Gemeinderat Wolfgang Kübert um Behandlung seines Antrags mit folgendem Wortlaut:
Der Grundgedanke für die Ausweisung des Baugebiets Mausberg IV war für ortsansässige junge Familien Baumöglichkeiten zu schaffen. Leider haben sich in den letzten Jahren die Bedingungen für ein Bauen massiv verschlechtert.
Zum einen durch die Erhöhung der Zinsen und zum anderen durch die Erhöhung der Baukosten. In den letzten Wochen liest man deshalb verstärkt, die Bauplätze in neu erschlossenen Wohngebieten können von den Gemeinden nicht veräußert werden, da keine ausreichende Anzahl an Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sind. Deshalb weichen manche Kommunen von den ursprünglich vorgegebenen Vergaberichtlinien ab, die auf junge Familien ausgerichtet waren und veräußern die Flächen an Bauträger.
Diese erstellen dann meist Mehrfamilienhäuser veräußern diese als Eigentumswohnungen. Leider wurde dem Gemeinderat aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken die Liste mit den Interessenten nicht vorgelegt. Es wird immer nur auf die ausreichende Anzahl hingewiesen.
Da die Nachfrage der Verwaltung bei den Interessenten ob weiterhin Interesse am Erwerb eines Bauplatzes besteht schon wieder einige Zeit zurückliegt sollte hier erneut eine Abfrage erfolgen.
Dies auch mit dem Wissen, auch bei positiver Rückmeldung kann es sein, dass nach Abschluss der Umlegung doch kein Kaufinteresse mehr besteht.
Herr Kübert stellt aufgrund des abgedruckten Sachverhalts folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beschließt, die Interessenten an einem Bauplatz werden erneut angeschrieben und gebeten zurückzumelden, ob weiterhin an einem Kaufinteresse festgehalten wird.
Zum vorliegenden Antrag des Gemeinderates Wolfgang Kübert nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Derzeit kann das Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV“ nicht weiter fortgeführt werden, da für den weiteren Fortgang die Ergebnisse aus der im Juni diesen Jahres beauftragten hydraulischen Überrechnung der Entwässerungsanlage Himmelstadt noch nicht vorliegen.
Das wiederum bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, bis wann in etwa mit verwertbaren Baugrundstücken gerechnet werden kann. Dies ist abhängig vom Fortgang des Bebauungsplan-Verfahrens.
Eine Rückfrage bei möglichen Kaufinteressenten scheint daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll zu sein.