Bauleitplanung des Marktes Zellingen: Bebauungsplan "SO Freizeitgelände":
erneute Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Vorberatung, 14.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Zellingen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeitgelände“. Der Planbereich ist bereits überwiegend durch entsprechende Freizeiteinrichtungen (Schwimmbad, Campingplatz, Friedrich-Günther-Halle) genutzt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll hauptsächlich die rechtliche Absicherung der bestehenden Nutzungsstrukturen erreicht werden.
Da der Bebauungsplanentwurf erneut geändert wurde, lag die geänderte Planung nunmehr nochmals in der Zeit vom 19.02.2024 bis einschließlich 05.03.2024 öffentlich aus.
Die Gemeinde Himmelstadt wird als Nachbargemeinde im Verfahren beteiligt und hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Nach Auffassung der Verwaltung werden durch die vorliegende Bauleitplanung des Marktes Zellingen Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.
Es wird empfohlen, keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen.
Beschluss
Da durch die Planung des Marktes Zellingen Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt werden, erhebt die Gemeinde Himmelstadt keine Einwände gegen den vorliegenden fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplanes „SO Freizeitgelände“ des Marktes Zellingen in der Fassung vom 09.02.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.04.2024 12:30 Uhr