Datum: 27.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bundesförderprogramm zum Glasfaserausbau ; Masterplanung Leerrohrnetz; Beratung und Beschlussfassung
2 Kommunalinvestitionsprogramm; Sanierung Schulturnhalle; Zwischenbericht
3 Brandschutz; Antrag FFw Himmelstadt zur Bildung eines Gremiums für Umsetzung von Bau- und Beschaffungsmaßnahme; Beratung und Beschlussfassung
4 Gehrig Philipp; BA 2016007 Fl.-Nr. 6461, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle Beratung und Beschlussfassung
5 Göbel Siegrid; BA 2016008 Hauptstraße 111; Fl.-Nr. 1375, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Weinstube Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen des 1. Bürgermeisters
7 Kurze Anfragen
8 Sitzungsniederschrift vom 12.05.2016, 21.07.2016 und 23.07.2016; Genehmigung

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1. Bundesförderprogramm zum Glasfaserausbau ; Masterplanung Leerrohrnetz; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.09.2016 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gehrsitz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Dr. Först, Dr. Först Consult Würzburg, und übergibt das Wort.
Herr Dr. Först erläutert die Möglichkeiten zum Bundesförderprogramm Glasfaserausbau. Ziel ist es langfristig, Glasfasertechnologie in jedes Haus zu verlegen. Es wird davon ausgegangen, dass der Bandbreitenbedarf weiter stetig wächst. Der Vorteil am Glasfaserausbau ist, dass Glasfaser keine limitierte Bandbreite hat.
Für die Verlegung der Glasfaserleitungen in der Straße wird ein Kanal von 60 cm Tiefe und 30 cm Breite benötigt.
Grundlage der Förderung ist eine Masterplanung, die aus einem einheitlichen Materialkonzept sowie einem GIS-Nebenkonzept und Dimensionierung besteht. Die Dokumentation erfolgt ebenfalls auf GIS-Basis.
Eine weitere Grundlage stellt das neue Digi-Netzgesetz dar.
Das Bundesförderprogramm sieht vor, Beratungsleistungen zur Masterplanung zu 100% bis maximal 50.000 € zu fördern. Die Förderung ist gültig bis 31.12.2016.
Das Gremium erkundigt sich, ob damit dann eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht. Bei Inanspruchnahme der Förderung von Beratungsleistungen besteht keine Verpflichtung. Die Vorgaben nach dem neuen Digi-Netzgesetz sind jedoch zu beachten.
Die Masterplanung wird auf Basis der aktuellen Daten erstellt. Sollten neue Wohngebiete in den nächsten Jahren dazukommen, werden diese mit einbezogen und die Masterplanung erweitert. Da die Planung auf GIS-Basis geschieht, können Leistungsverzeichnisse miterstellt werden, die für mehrere Jahre Gültigkeit haben.
Die Fa. Dr. Först Consult, Würzburg hat bei der Erstellung der Förderanträge für Beratungsleistungen bereits viele Erfahrungen in anderen Gemeinden gesammelt und bietet auch für Himmelstadt die Zusammenarbeit an.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass die Fa. Dr. Först Consult Würzburg den Antrag auf Beratungsleistungen kostenlos und unverbindlich stellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Kommunalinvestitionsprogramm; Sanierung Schulturnhalle; Zwischenbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.09.2016 ö 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gehrsitz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Architekt Gruber und übergibt das Wort.
Herr Gruber erläutert den Bericht zur Sanierung der Schulturnhalle. Grundlage dafür ist die Maßnahmebeschreibung zur Anmeldung an das KIP-Programm.
Energetische Sanierungsmaßnahmen sind vorgesehen für die Erneuerung des oberen Daches sowie der Fensterelemente und der Austausch der Heizungsanlage. Zusätzlich erfolgt der Einbau eines barrierefreien Zuganges.
Das Schallschutzgutachten für die Sanierung und Erneuerung des Hallendaches und der Fensterelemente von Ing. Büro Wölfel liegt vor.
Ebenso liegen vor, der Brandschutznachweis von Ing. Büro Kneitz, das Statikgutachten der Dachkonstruktion von Ing.Büro Härth sowie die Planung der Heizungsanlage von Ing. Büro Martin.
Für den barrierefreien Zugang der Mehrzweckhalle muss noch ein Bauantrag eingereicht werden.
Im Anschluss verliest Architekt Gruber den Erläuterungsbericht. Der Bericht und die Kostenberechnung gehen der Gemeinde per Email zu.
Die Dacheindeckung soll durch Sandwich-Dachelemente (Metall gefüllt mit Mineralwolle) ersetzt werden. Die Dicke der Elemente beträgt 20 cm, der Schalldämmwert liegt bei 32 dB. Laut der Schalluntersuchung von Herrn Wölfel werden die Grenzwerte mit den geplanten Materialien eingehalten. Das Dach wird wie bisher entwässert. Schneegitter und Blitzschutz sind nicht vorgesehen.
Bei der Dacheindeckung wird auf dem Hallenaufsatz ein Gerüst aufgestellt werden. Architekt Gruber empfiehlt, die Betonstützen zur oberen Dachfläche erst später zu dämmen und zwar dann, wenn die untere Dachfläche saniert wird. Es sind fünf Lichtkuppeln zur Entrauchung der Halle eingeplant. Evtl. kann mit weniger ausgekommen werden.
Die Zuluftöffnungen sind an den Fensterelementen vorgesehen. Für den Einbau der Fensterelemente seitlich wird ein Fassadengerüst benötigt.
Architekt Gruber erläutert die Planung zum barrierefreien Zugang. Vorgesehen ist die Verlegung der Treppe links neben dem Eingang sowie Einbau einer festen Rampe rechts neben dem Eingang. Aufgrund der Überwindung einer Höhe von 87 cm beträgt die Länge der Rampe bei 6% vorgegebener Steigung ca. 20 m. Die Rampe wird in einer Breite von 1,50 m geplant.
Die Eingangstür soll um einem Meter nach innen versetzt werden, um ein ausreichend großes Podest zu erhalten.

Herr Gruber erläutert die Kostenberechnung aufgeschlüsselt nach Kostengruppen. Insgesamt ergibt sich ein Betrag von 462.000,00 €. Die Kostenberechnung ist damit doppelt so hoch wie die für die KIP-Antragstellung zu Grunde gelegte Kostenschätzung.
Aus Sicht von Architekt Gruber gibt es innerhalb der vorgestellten Sanierungsmaßnahmen keinen Spielraum. Es könnten jedoch Einzelmaßnahmen herausgetrennt werden.

Das Gremium diskutiert zum vorgestellten Bericht. Geprüft werden muss, ob im Bereich der geplanten Rampe Leitungen im Erdreich (z.B. Leerrohr Glasfaser) verlegt sind.
Der Antrag zum KIP muss bis 15.11.2016 eingereicht sein. Problematisch werden die hohen Kostenmehrungen gesehen.

Das Gremium erteilt dem ebenfalls anwesenden Vorsitzenden des TSV, Herrn v. Reusner Rederecht. Herr v. Reusner bittet darum, Einsicht in die vorgestellt Planung von Architekt Gruber nehmen zu können. Herr v. Reusner habe im Vorfeld bereits selbst ein weit kostengünstigeres Angebot für Fensterelemente eingeholt. Er wird dieses Angebot Architekt Gruber zur Prüfung zukommen lassen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Brandschutz; Antrag FFw Himmelstadt zur Bildung eines Gremiums für Umsetzung von Bau- und Beschaffungsmaßnahme; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.09.2016 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.08.2016 schlägt die Freiwillige Feuerwehr Himmelstadt vor, bei der anstehenden Umsetzung der Bau- (Feuerwehrgerätehaus) und Beschaffungsmaßnahme (Feuerwehrfahrzeug) ein eigenes Gremium bei der Entscheidungsfindung und Durchführung einzusetzen. Dies sollte aus Vertretern des Gemeinderates und der Feuerwehr bestehen.

Da im Rahmen der Geschäftsordnung der Gemeinde Himmelstadt bereits seit 01.05.2014 ein Ausschuss für Bau- und Infrastruktur besteht, könnte dieser als Gremium fungieren. Die Mitglieder sind aktuell:
       1.Bürgermeister Gundram Gehrsitz
       2.Bürgermeister Uwe Menth
       3.Bürgermeister Herbert Hemmelmann
       GR´in Marie-Luise Schäfer
       GR Rainer Paulus

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Himmelstadt vom 28.08.2016 zur Kenntnisnahme.
Bei der Umsetzung der beiden o.g. Maßnahmen soll der Ausschuss für Bau- und Infrastruktur gemeinsam mit den genannten Vertretern der Feuerwehr fungieren respektive die Maßnahmen federführend begleiten.
Der Ausschuss für Bau- und Infrastruktur wird um das Gemeinderatsmitglied Rudolf Schmitt erweitert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Gehrig Philipp; BA 2016007 Fl.-Nr. 6461, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.09.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 6461 der Gemarkung Himmelstadt eine landwirtschaftliche Maschinenhalle errichten. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Das Vorhaben ist zulässig, soweit es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt. Nach eigenen Angaben des Bauherrn betreibt dieser einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb. Die Halle soll errichtet werden, da bislang keine Hofstelle vorhanden ist und für die vorhandenen Maschinen in der vorhandenen Maschinenhalle Platzmangel gegeben ist. Aus Sicht der Verwaltung ist die Privilegierung gegeben, soweit die Angaben durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Karlstadt bestätigt wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 6461 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Göbel Siegrid; BA 2016008 Hauptstraße 111; Fl.-Nr. 1375, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Weinstube Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.09.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau Göbel möchte auf dem Grundstück Hauptstraße 111 der Gemarkung Himmelstadt eine Weinstube errichten. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan der Gemarkung Himmelstadt.  Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Nach der Garagen- und Stellplatzverordnung sind für die vorgesehene Gastraumfläche (93 qm) 10 Stellplätze erforderlich.
In den Planunterlagen sind auf 3 Grundstücken insgesamt 10 Stellplätze dargestellt. Die erforderlichen 2 Stellplätze für das Wohnhaus, Hauptstraße 111 sind hier auch als Stellplätze für die Weinstube vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist auf dem Grundstück Hauptstraße 111 der Gemarkung Himmelstadt nur 1 weiterer Stellplatz für die Weinstube möglich, da 2 Stellplätze für das Wohnhaus erforderlich sind und ein 4. Stellplatz nur als „gefangener Stellplatz“ möglich wäre. Die Parkplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1371 sind ebenfalls als „gefangene Stellplätze“ dargestellt. Die erforderlichen Stellplätze für die dort vorhandenen beiden Wohnhäuser sind aus Sicht der Verwaltung dann auf dem Grundstück nicht mehr vorhanden bzw. nicht mehr uneingeschränkt nutzbar. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze, die Verwendung der dargestellten Stellplätze und eine evtl. erforderlich dingliche Sicherung der Nutzung auf den Grundstück Fl.-Nr. 1371 und Fl.-Nr. 1357 ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.  
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Weinstube auf dem Grundstück Hauptstraße 111 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.09.2016 ö 6

Sachverhalt

a) Ausbesserungsarbeiten im Rathaus
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert über die in der letzten Woche stattgefunden Ausbesserungsarbeiten im Rathaus. Die Risse an den Wänden und im Sitzungssaal wurden dabei ausgebessert. Insgesamt wurden vier Arbeitstage benötigt. Kleinere Mängel, die nach Abschluss der Arbeiten festgestellt wurden, sind bereits reklamiert.


b) Vorstellung Trassenverlauf SuedLink- durch Betreiber TenneT
Der Netzbetreiber TenneT hat am Dienstagvormittag die neuen Trassenverläufe für den SuedLink vorgestellt. 1.Bürgermeister Gehrsitz hat, als Vertreter der Gemeinde an der Veranstaltung teilgenommen. Die Gemeinde ist Mitglied im Verein SuedLink e.V. Er informiert darüber, dass Himmelstadt auch von den neuen Trassenverläufen nicht direkt betroffen ist. Die endgültige Entscheidung zur Trasse fällt jedoch erst im April 2017.


c) Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße
1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass ein Antrag von Gemeinderatsmitglied Jürgen Döll zur technischen Prüfung der Bauausgaben durch den kommunalen Prüfungsverband bei der Gemeinde eingegangen ist. Der Antrag wurde an die Verwaltung, Herrn Franz weitergeleitet. Eine Anfrage zur Kostenerstellung an den Kommunalen Prüfungsverband wurde versandt. Der Antrag soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt behandelt werden.
Gemeinderat Jürgen Döll erläutert kurz die Gründe, die sich aus einer Besprechung mit Anwohnern ergeben haben.


d) Dienstbesprechung der Bürgermeister im Landratsamt
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert über die Themen der Dienstbesprechung im Landratsamt. Nach wie vor wird noch nach Wohnraum für Flüchtlinge gesucht. Im Landkreis leben derzeit 809 Asylbewerber, davon 332 Kinder.
Problematisch stellt sich die Situation des Zündens von Feuerwerkskörpern bei privaten Feiern dar. Dies hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Die Gemeinden werden aufgefordert, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Für das Abbrennen privater Feuerwerke benötigen die Betreiber eine Genehmigung durch die Gemeinde.


e) Gespräche mit Vertretern der BI Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung e.V.
Am letzten Donnerstag fanden zwischen Vertretern der Gemeinde und Vertretern der Bürgerinitiative Gespräche bezüglich der unterschiedlichen Standpunkte zum Bundesverkehrswegeplan statt.
Dabei hat 1. Bürgermeister Gehrsitz den Standpunkt der Gemeinde laut Gemeinderatsbeschluss zum Ausdruck gebracht.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.09.2016 ö 7

Sachverhalt

a) Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße, Entwässerung vom Privatgrund
     auf die Straße
Das Gremium erkundigt sich, ob die Anlieger, die bisher noch keine erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Ablaufs von Niederschlagswasser von Privatgrundgrund auf die Straße ergriffen haben, mittlerweile von der Verwaltung angemahnt wurden. Dies ist noch nicht geschehen. Laut Aussage Herr Keller soll noch abgewartet werden. 1. Bürgermeister Gehrsitz wird hier nachfragen. Es wird festgestellt, dass es keine gravierenden Mängel gibt. Im Zuge der Gleichbehandlung soll auf die Einhaltung der Vorgaben gedrungen werden. Der Gemeinderat möchte eine zeitnahe Erledigung. Es wird vereinbart, dass der Bauausschuss in einer Vorortbegehung die entsprechenden Grundstückseinfahrten erfasst. An der Begehung sollte als Vertreter der Verwaltung Herr Öchsner einbezogen werden. 1. Bürgermeister Gehrsitz klärt dies in der Verwaltung ab.


b) Sanierungsmaßnahmen Mehrzweckhalle
Der 1. Vorsitzende des TSV Himmelstadt Herr v. Reusner hat um Einsichtnahme in die Kostenberechnung von Architekt Gruber gebeten. 1. Bürgermeister Gehrsitz wird nachfragen, ob diese Möglichkeit besteht.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Sitzungsniederschrift vom 12.05.2016, 21.07.2016 und 23.07.2016; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.09.2016 ö 8

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.05.2016 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 21.07.2016 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 23.07.2016 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:51 Uhr