Datum: 13.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße; Antrag von Herrn Gemeinderat Jürgen Döll vom 27.09.2016 auf technische Prüfung der Bauausgaben für die Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband; Beratung und Beschlussfassung
2 Kommunalinvestitionsprogramm; Sanierung Schulturnhalle Himmelstadt; Weitere Vorgehensweise; Beratung und Beschlussfassung
3 Einleitung des Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E); Beteiligung der Gemeinden nach § 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG); Beratung und Beschlussfassung
4 Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Himmelstadt (BGS-EWS-Hi) vom 27.03.2014 Änderung des § 10 Abs. 3 und 7;
5 Informationen des 1. Bürgermeisters
6 Kurze Anfragen

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1. Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße; Antrag von Herrn Gemeinderat Jürgen Döll vom 27.09.2016 auf technische Prüfung der Bauausgaben für die Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.10.2016 ö 1

Sachverhalt

………..Gemeinderat Jürgen Döll hat mit E-Mail vom 26.09.2016 beantragt, die Schlussrechnung der Baumaßnahme „Obere und Untere Ringstraße“ durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband technisch prüfen zu lassen.
Auf Anfrage hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverbandmit Schreiben vom 05.10.2016 mitgeteilt, dass für die Prüfung bei einem zu prüfenden Bauvolumen von ca. 3,4 Mio. € erfahrungsgemäß ca. 15 bis 20 Arbeitstage benötigt werden. Mit der Prüfung könnte im 1. Quartal 2017 begonnen werden.
Der Tagessatz beträgt im Jahr 2016 631,40 €. Die Prüfungsgebühr beliefe sich somit auf 9.471 € bis 12.628 €. Sofern durch die Prüfungsfeststellungen Rückforderungen bei der bauausführenden Firma bzw. dem beauftragten Ing. Büro angezeigt sind, könnte sich im Endergebnis sogar eine Einsparung ergeben. Ggf. kommt es in 2017 zu geringfügigen Kostensteigerungen.

Die Endabrechnung der Straßenausbaubeiträge würde sich entsprechend verzögern.

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2. Kommunalinvestitionsprogramm; Sanierung Schulturnhalle Himmelstadt; Weitere Vorgehensweise; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.10.2016 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Gemeinderat Paulus mit E-Mail vom 09.10.2016 gebeten, „Auskunft über die Vorgaben und Vergabe einer Kostenschätzung an das Ingenieurbüro Mitesser, Arnstein“, zu erhalten. Weiter wünscht Herr Paulus „umfangreiche Auskunft und evtl. Unterlagen über die Vorgaben an das Ingenieurbüro Mitesser und das Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus“. Die E-Mail von Herrn Gemeinderat Paulus liegt dem Gremium vor.

Hierzu nimmt die Verwaltung Stellung wie folgt:

Der Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages teilte mit Schreiben vom 10.12.2015 mit, dass der Bund mit dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) finanzschwachen Kommunen zur Förderung von Investitionen 3,5 Mrd. € zur Verfügung stellt. Hiervon erhält der Freistaat Bayern einen Anteil von 289,4 Mio. €. Auf Unterfranken entfällt ein Betrag von 56,4 Mio. € und auf den Landkreis Main-Spessart ein Anteil von rund 7,6 Mio. €. Dieser auf den Landkreis Main-Spessart entfallene Betrag ist sowohl für die antragsberechtigten Gemeinden als auch für Maßnahmen des Landkreises vorgesehen. Der Kreisverband des Bayerischen Gemeindetags führt in dem vorgenannten Schreiben weiter aus, dass es wünschenswert wäre, dass von den Gemeinden und vom Landkreis kleinere Projekte beantragt werden, damit möglichst viele Gemeinden berücksichtigt werden können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist bereits am 15.02.2016 endet.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung am 14.01.2016 behandelt (TOP 13, nichtöffentlicher Teil). In der Sitzung wurde ergänzend ausgeführt, dass der Landkreis Main-Spessart für die Kommunen mit besonderem Handlungsbedarf 3.392.307,69 € zur Verfügung stellt. Für die Antragsstellung war es erforderlich, eine Bestandsaufnahme der Gebäudehülle inklusive Sanierungsvorschlägen zu erstellen. Ferner war die Berechnung des Endenergiebedarfs vor Durchführung einer Sanierungsmaßnahme sowie die Ermittlung des Endenergiebedarfs nach einer geplanten Sanierung erforderlich. Für diese Leistungen mussten Angebote verschiedener Ingenieurbüros eingeholt werden. Das Angebot des Ingenieurbüros Mitesser war das wirtschaftlichste Angebot, das jedoch zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vorlag. Gemäß Beschluss wurde daher der 1. Bürgermeister beauftragt, nach Auswertung sämtlicher vorliegender Angebote durch die Verwaltung den Auftrag für die Leistungen an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Das Bruttohonorar des Ingenieurbüros Mitesser betrug 6.426,00 €. Nach Abzug der Zuschüsse verblieb ein Eigenanteil der Gemeinde von brutto 1.606,00 €.
Das Ingenieurbüro Mitesser hat die voraussichtlichen Bruttobaukosten wie folgt geschätzt:
1. Heizungserneuerung, pauschal                                 33.500,00 €
2. Dachsanierung: 476 m² à 120,00 €/m² =                 57.120,00 €
3. Dachsanierung, sonstige Maßnahmen, pauschal                 13.000,00 €
4. Austausch der Fenster: 100 m² à 600,00 € pro m² =         60.000,00 €
5. Erneuerung der Beleuchtung, pauschal                         15.000,00 €
6. barrierefreier Zugang, pauschal                                 30.000,00 €
7. Barrierefreier Zugang, sonstige Maßnahmen, pauschal           2.000,00 €
Zwischensumme                                                210.620,00 €
Planungsleistungen: 10 % aus 210.000,00 €                  21.000,00 €
Gesamtsumme Brutto:                                        231.620,00 €

Die Maßnahmenbeschreibung mit Kostenschätzung liegt dem Gremium vor.

Anmerkung zur Heizungserneuerung:

Bei dem Betrag von 33.500,00 € handelt es sich um 50 % der Kosten (geschätzter Anteil der Schulturnhalle am gesamten Gebäude) für die gesamte Heizungsanlage, die mit 67.000,00 € geschätzt wurden. Hierauf wurde bereits in der Sitzung am 00.00.2016 hingewiesen. Auf dieser Basis wurde dann der Antrag auf Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm gestellt.

Jetzt muss noch ein formeller Zuschussantrag gestellt werden. Hierfür ist u. a. eine Kostenberechnung nach DIN 276 erforderlich. Nach der HOI 2013 ist die Erstellung einer Kostenberechnung eine Grundleistung der Leistungsphase 3.

Bei vom Staat bezuschussten Maßnahmen sind strikt die VOB und die HOAI einzuhalten. In Absprache mit dem 1. Bürgermeister wurden folgende Ingenieurbüros gebeten, ein Honorarangebot für die Planung und spätere Durchführung der Maßnahme abzugeben:
       engelhardtplan, Brunntalstraße 2, 97267 Himmelstadt
       Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus, Untere Viehmarktstraße 2, 97753 Karlstadt
       Ingenieurbüro Guntram Härth, Bodelschwinghstraße 70, 97753 Karlstadt
       Ingenieurbüro ATB Kneitz, Am Häuslesacker 5, 97267 Himmelstadt
       Architekturbüro Röschert, Moltkestraße 7, 97082 Würzburg
Nach Prüfung der eingegangen Angebote wurde das Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus als wirtschaftlichster Anbieter mit den Leistungen nach Leistungsphase 1 bis 4) beauftragt (stufenweise Beauftragung). Eine stufenweise Beauftragung (Leistungsphase 1 bis 3) erfolgte auch bzgl. des Ing. Büros Martin (Heizung). Das Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus hatte als Fachplaner das Ingenieurbüro Martin, Mittlere Stämmig 1, 97292 Uettingen (Heizungsanlage) und das Ingenieurbüro Härth, Bodelschwinghstraße 70, 97753 Karlstadt (Statik) vorgeschlagen. Die Angebote der Fachplaner wurden bei der Gesamtauftragsvergabe an das federführende Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus in Bezug auf das insgesamt wirtschaftlichste Angebot bereits berücksichtigt.

In der Sitzung am 27.09.2016 wurden die voraussichtlichen Baukosten laut Kostenberechnung inklusive Architekten-/Ingenieurhonorare mit brutto ca. 462.000,00 € bekannt gegeben. Die Kostenberechnung wurde mit der Sitzungseinladung versandt.
Aufgrund der Diskussion im Gemeinderat in der Sitzung am 27.09.2016 wurde zwischenzeitlich geprüft, ob der vorhandene Seiteneingang im Bereich der Bühne als behindertengerechter Zugang genutzt werden kann. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Durchgangsbreiten und Aufstellungsflächen vor Türen ist dieser Zugang hierfür jedoch nicht geeignet. Parallel wurde auf der anderen Gebäudeseite im Bereich des neu erstellten Fensters in der Kegelbahn geprüft, ob durch einen Umbau des Fensters zu einer Tür dort ein behindertengerechter Zugang günstiger realisiert werden kann. Sowohl ein Zugang im Bereich der Bühne als auch im Bereich der Kegelbahn hat den Nachteil, dass hier behinderte Menschen über anderweitig genutzte Räume den Zugang zur Gaststätte nehmen müssten. Der Zugang im Bereich der Kegelbahn würde nur geringfügig geringere Kosten verursachen.
Der vom Vorsitzenden des TSV Himmelstadt, Herrn von Reusner, vorgebrachte Einwand, dass nach einem von ihm eingeholten Angebot für den Austausch der Fenster weitaus geringere Kosten als in der Kostenberechnung angesetzt anfallen würden, wurde ebenfalls von Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus geprüft mit folgenden Ergebnis:

Xxx

Das vom TSV Himmelstadt eingeholte Angebot für die Erneuerung der Fenster ist somit nicht vergleichbar.
Die Kostenberechnung wurde nochmals überarbeitet, insbesondere waren noch Kosten für eine Blickschutzanlage zu berücksichtigen. Die Kostenberechnung beläuft sich nun auf 473.000 €.  

Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor.
Bei der Regierung von Unterfranken wird der Antrag auf Förderung über das KIP mit den ermittelten Kosten lt. Kostenberechnung vom 13.10.2016 in Höhe von 473.000 € eingereicht. Damit ist noch keine Verpflichtung für eine Auftragsvergabe verbunden.
Es ist damit zu rechnen, dass die Fördersumme auf 208.400,00 € (90 % aus 231.620 €; gerundet nach unten auf volle 100 €) gedeckelt wird (Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 10.06.2016). Ggf. kommt eine Nachförderung in Betracht, wenn andere Kommunen die angemeldeten Maßnahmen nicht realisieren.
Die Mehrkosten über 208.400 € können gegebenenfalls nach Artikel 10 FAG gefördert werden. Sobald der Förderbescheid für das KIP vorliegt, wird ein Antrag nach Artikel 10 FAG gestellt.
Mit Schreiben vom 06.10.2016 hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass der Termin für die Antragsstellung für das KIP (bisher 15.11.2016) auf Antrag verlängert werden kann. Die Umsetzung der Baumaßnahmen (bisher 31.12.2018) soll um 2 Jahre bis 31.12.2020 verlängert werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde inzwischen dem Deutschen Bundestag zur Behandlung vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Zuschussantrag für das KIP auf der Basis der Kostenberechnung vom 13.10.2016 in Höhe von 473.000 € brutto rechtzeitig zu stellen.
Nach Eingang des Zuwendungsbescheides ist wegen der Mehrkosten ein Antrag nach Art. 10 FAG zu stellen, soweit dem Grunde nach die Voraussetzungen für diesen Förderantrag vorliegen.
Bauaufträge werden erst erteilt, wenn die Gesamtmaßnahme oder sinnvolle Teilmaßnahmen finanziert werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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3. Einleitung des Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E); Beteiligung der Gemeinden nach § 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG); Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.10.2016 ö 3

Sachverhalt

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12.07.2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zustimmend zur Kenntnis genommen. Folgende Festlegungen werden durch die Teilfortschreibung geändert:
- 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“             und „Strukturkarte“,
- 2.2.3 Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf einschließlich Anhang 2 zu den Festlegungen („Strukturkarte“)
- 2.2.4 Vorrangprinzip,
- 3.3 Vermeidung von Zersiedelung
- 6.1 Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur.
Gem. § 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz sind die Gemeinden, Märkte, Städte sowie die Regionalen Planungsverbände bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms zu beteiligen. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den geänderten Festlegungen einschließlich des Umweltberichts Stellung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen per E-Mail oder auf postalischem Weg bis zum 15.11.2016 zu nehmen. Die Gemeinden wurden vom Regionalen Planungsverband Würzburg gebeten, Ihre Stellungnahme dort bis zu 25.10.2016 vorzulegen, damit der Regionale Planungsverband bei seiner Stellungnahme die Stellungnahmen der Verbandsmitglieder berücksichtigen kann.

Zu den einzelnen Änderungspunkten:

Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems:

Es erfolgt eine Fortschreibung hinsichtlich der Festlegung der Mittel- und Oberzentren. Dabei finden Aufstufungen von Grund- zu Mittelzentren oder Mittel- zu Oberzentren statt. Als neue Kategorie wird „Metropolen“ eingeführt (München, Nürnberg/Fürth/Erlangen/‘Schwabach und Augsburg).

In Unterfranken sind als Oberzentren festgelegt: Aschaffenburg, Bad Kissingen/Bad Neustadt a. d. S., Schweinfurt, Würzburg. Mittelzentren sind Alzenau, Bad Brückenau, Bad Königshofen i. Grabfeld, Ebern, Gemünden a. M., Gerolzhofen, Goldbach/Hösbach, Hammelburg, Haßfurt, Karlstadt, Kitzingen, Lohr a. M. Marktheidenfeld, Mellrichstadt, Miltenberg, Mömbris, Obernburg a. M/Elsenfeld/Erlenbach a. M. /Klingenberg a. M/Wörth, Ochsenfurt, Volkach.

Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf:

Mit Kabinettsbeschluss vom 05.08.2016 wurde der Raum mit besonderem Handlungsbedarf festgelegt. Ganz Unterfranken mit Ausnahme der Stadt Würzburg ist als Raum mit besonderem Handlungsbedarf festgelegt. Im Landkreis Main-Spessart sind die Gemeinden Mittelsinn und Neuendorf als besonders strukturschwache Gemeinden ausgewiesen.

Anbindegebot (bisher: Vermeidung von Zersiedelung):

Als Ziel des LEP ist formuliert, dass neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen sind. Zu den bisherigen Ausnahmen kommen noch folgende hinzu:

- wenn ein Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle oder an einer Anschlussstelle einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder einem Gleisanschluss geplant ist,

- wenn ein interkommunales Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen geplant ist,

- wenn eine überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlage oder dem Tourismus dienende Einrichtung errichtet werden soll, die auf Grund ihrer spezifischen Standortanforderungen oder auf Grund  von schädlichen Umwelteinwirkungen auf dem Wohnen dienende Gebiete nicht angebunden werden kann.

Bei der Ausweisung von nicht angebundenen Gewerbe- und Industriegebieten sollen auch kleinflächigen, handwerklich geprägten Betrieben Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden.  

Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der grenznahen Gebiete kann in diesen Gebieten die Möglichkeit der Zielabweichung bei der Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete unter Berücksichtigung der Praxis in den Nachbarländern besonders berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt unter Berücksichtigung der jeweiligen Strukturdaten in besonders strukturschwachen Gemeinden.

Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes:

Für die geplanten Höchstspannungsfreileitungen sind folgende Grundsätze vorgesehen:
Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen (z. B. für Bau-, Gewerbe- und Erholungsgebiete) und der Belange des Orts- und Landschaftsbildes erfolgen. Beim Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden.

Aus Sicht der Verwaltung sind die ersten vier Änderungspunkte für Himmelstadt nicht einschlägig.
Nach den bisher bekanntgegebenen Planunterlagen ist das Gemeindegebiet von Himmelstadt durch die geplanten Höchstspannungsstromleitungen (SuedLink) nicht tangiert. Als Höchstspannungsleitungen werden Stromleitungen mit mehr als 150 kV bezeichnet. Im Gemeindegebiet sind jedoch 20 kV-Leitungen und 110 kV-Leitungen vorhanden. Insbesondere besteht eine 110 kV-Leitung im Bereich der möglichen weiteren Baugebietsausweisung Mausberg IV/V. Es sollte gefordert werden, dass bei einem Ersatzneubau der 110 kV-Leitung in diesem Bereich eine unterirdische Verlegung erfolgt bzw. das künftige Baugebiet umgangen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beantragt, dass auch bei einem Ersatzneubau von oberirdischen Stromleitungen ab 20 kV innerhalb oder in der Nähe von Siedlungsgebieten eine unterirdische Verlegung erfolgt. Dabei sind im Flächennutzungsplan vorgesehene Ausweisungen von Siedlungsgebieten insoweit zu berücksichtigen, dass wie bei Höchstspannungsleitungen ausreichende Abstände zur künftigen beabsichtigen Bebauung eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Himmelstadt (BGS-EWS-Hi) vom 27.03.2014 Änderung des § 10 Abs. 3 und 7;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.10.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Richtlinien der o.g. Satzung, § 10 Abs. 3 bestimmt den Wasserverbrauch, der nicht durch Wasserzähler gemessen wurde, zu schätzen.

Die Verwaltung hat im Zuge einer Änderung des § 10 Abs. 3 BGS-EWS Hi den durchschnittlichen Wasser- und Schmutzwasserverbrauch je Einwohner mit Hauptwohnsitz in Himmelstadt für die Jahre 2010 - 2015 berechnet.

Abrechnungsjahr
Gesamte berechnete Wassermenge in m³
Einwohner mit Hauptwohnsitz
Durchschnitt in m³
Gerundet
Gesamtdurchschnitt in m³
2010
61.290
1655
37,03
37
 
2011
60.812
1653
36,79
37
 
2012
62.558
1648
37,96
38
 
2013
60.698
1633
37,17
37
 
2014
59.260
1612
36,76
37
 
2015
60.447
1607
37,61
38
 
2016
 
1595
0,00
 
37






Da bei der Berechnung des Frischwassermaßstabes auch die Gartenwassermengen mit einfließen, ist des Besser den durchschnittlichen Verbrauch nach dem Schmutzwassermengen abzustellen.








Der durchschnittliche Verbrauch nach den Gesamt berechneten Abwassermengen berechnet sich wie folgt:

Abrechnungsjahr
Gesamte berechnete Wassermenge in m³
Einwohner mit Hauptwohnsitz
Durchschnitt in m³
Gerundet
Gesamtdurchschnitt in m³
2010
57.755
1655
34,90
35
 
2011
57.058
1653
34,52
35
 
2012
58.807
1648
35,68
36
 
2013
57.486
1633
35,20
35
 
2014
58.229
1612
36,12
36
 
2015
56.868
1607
35,39
35
 
2016
 
1595
0,00
 
35

Somit wäre der durchschnittliche Schmutzwasserverbrauch pro Einwohner in Himmelstadt in Höhe von 35 m³ pro Person und Jahr realistisch. Wobei auch hier Kinder unter drei Jahren berücksichtigt sind.

Der Gemeinderat kann über eine Änderung dieser Schätzwerte entscheiden und diese nach dem Verbrauchsverhalten abstimmen.

Die Verwaltung hat im Zuge der Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzungen des Marktes Zellingen umfangreiche Rücksprachen mit der Rechtsaufsicht geführt.

Der Markt Zellingen hat darauf seine Satzungen geändert.

Die Rechtsausicht ist der Meinung, dass der Pauschalwert der Mustersatzung (15 m³ pro Einwohner) sich am durchschnittlichen Verbrauch pro Person und Jahr orientieren soll und dieser an die örtlichen Verbrauchsverhältnisse und an die Niederschlagsmengen angepasst werden kann.

Nach Ansicht der Rechtsaufsicht liegt der Wasserverbrauch pro Person und Tag bei 120 Liter. Der Anteil der Toilettenspülung beträgt tägl. 33 Liter pro Person. D.h. nach Abzug des Anteils der Toilettenspülung von 30 Liter pro Tag und Person (120 Liter – 30 Liter) = 90 Liter multipliziert mit 365 Tage ergeben sich rd. 32 m³ Mindestverbrauch pro Person und Jahr.

Der Anteil der Toilettenspülung würde sich dann auf 10.95 m³ = 11 m³ (30 Liter x 365 Tage = 10.950 Liter) berechnen.

Da nach bestehender Satzungsregelung pro Person abgerechnet wird, werden Familien mit Kleinkindern benachteiligt.

Hier kann eine Abhilfe nur mittels einer Satzungsänderung „Kinder unter 3 Jahren nicht zu berechnen“ erfolgen.

Sollte sich der Gemeinderat Himmelstadt entscheiden, eine Satzungsänderung durchzuführen, könnte der § 10 Abs. 3 folgende Fassung erhalten:

Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 11 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum 01.10. jedes Jahres als Abrechnungsstichtag mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen Wassermengen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 32 m³ pro Jahr und Einwohner. Berücksichtigt werden dabei Einwohner ab einem Lebensalter von drei Jahren.

Abs. 7 müsste dann der geschätzte Wasserverbrauch von 35 m² auf 32 m³ reduziert werden.

Die Satzungsänderung kann zum 01.01.2017 in Kraft treten.

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5. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.10.2016 ö 5

Sachverhalt

a) Übergabe Förderbescheid Breitband
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert über die erfolgte Übergabe des Breitband-Förderbescheides in Höhe von 258.749 € durch Finanz- und Heimatminister Dr. Söder. Hierzu ist bereits Mitteilung in Presse und Mitteilungsblatt erfolgt. Die Baumaßnahmen sollen laut Information der Telekom noch 2016 beginnen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.10.2016 ö 6

Sachverhalt

a) Nutzung öffentlicher Toiletten
Von den Gästeführern ist an den Gemeinderat das Problem der fehlenden öffentlichen Toiletten herangetragen worden. Es wurde darum gebeten, die Toiletten im Rathaus oder z.B. des Winzervereins nutzen zu dürfen.
Für das Rathaus kann die Benutzung zugesagt werden. Beim Winzerverein besteht das Problem, dass die benötigte Pumpe nicht regelmäßig in Betrieb ist. Der Winzerverein arbeitet aber daran, diese ganzjährig nutzbar zu machen.


b) Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße, Abbau der Dachständer
Die Anwohner wurden in der letzten Woche von der Bayernwerk AG, Ansprechpartner Herr Fasel, mit der Bitte um Mitteilung, ob der Umschluss vom Dachständer auf Erdkabel bereits erfolgt ist, angeschrieben.
Die Gemeinde hat mit Herrn Fasel telefoniert. Dieser teilt mit, dass noch einige Anwohner umklemmen müssen. Da es im Interesse der Gemeinde liegt, dass die Dachständer zügig abgebaut werden können, soll hier noch einmal nachgefasst werden.
Ein Vertrag zwischen Bayernwerk AG und NEV-tv bezüglich der Nutzung der Dachständer für Telefonleitungen ist ebenfalls noch nicht zustande gekommen. Die Gemeinde wird auch unter Berücksichtigung, dass in naher Zukunft der Breitbandausbau erfolgt, auf den Abbau der Dachständer drängen.


c) Grünabfall, Grundstück Seidel
Das Landratsamt ist bereits informiert worden. Eine Rückmeldung liegt noch nicht vor. Die Verwaltung wird dem nachgehen.


d) Scheune J. Scheb
Das Gebäude befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Herr Scheb hat dem 1. Bürgermeister in einem Gespräch zugesichert, die Scheune noch in diesem Jahr abzubauen.


e) Langenforster Weg
Von verschiedenen Nutzern ist auf den schlechten Zustand des Langenforster Weg aufmerksam gemacht worden. Ursache hierfür ist ein Stettener Winzer, der im angrenzenden Weinberg der Familie Steinmetz Arbeiten durchgeführt hat. Die Gemeinde wird gebeten, dem nachzugehen.
1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass das Problem bekannt und bereits angesprochen wurde. Aus Rückmeldungen ist bekannt, dass sich der Zustand aktuell schon verbessert hat.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.06.2021 18:17 Uhr