Datum: 24.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Göbel Siegrid; BA 2016008 Hauptstraße 111, Fl.-Nr. 1375, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Winzerstube; Stellplatzregelung hier: Antrag auf Erteilung Rederecht
2 Erweiterung der Tagesordnung
3 Fortschreibung der Schmutzfrachtberechnung aus dem Jahr 2007
4 Gemeinde Himmelstadt; BA 2016010; Brückenstraße 16; Fl.-Nr. 8070/1, Gemarkung Himmelstadt; Sanierung der Schulturnhalle und Schaffung eines barrierefreien Zugangs; Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanung Zellingen; Beteiligung als Nachbarbehörde zum Verfahren; Bebauungsplan "Altort West"; Beratung und Beschlussfassung
6 Heimatpflege; 1200 Jahre Himmelstadt im Jahr 2020; Bildung / Beauftragung eines Arbeitskreises; Beratung und Beschlussfassung
7 Himmelstadter Erlebnisweg; Vorstellung und mögliche Vorgehensweise zur Realisierung;
8 Festlegung der Leihgebühr für gemeindliches Bauhofinventar; Beratung und Beschlussfassung
9 Informationen des 1. Bürgermeisters
10 Kurze Anfragen
11 Sitzungsniederschrift vom 27.09.2016; Genehmigung

zum Seitenanfang

1. Göbel Siegrid; BA 2016008 Hauptstraße 111, Fl.-Nr. 1375, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Winzerstube; Stellplatzregelung hier: Antrag auf Erteilung Rederecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö 1

Sachverhalt

Frau Göbel wurde durch 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz vom Beschluss des Gemeinderates aus der Sitzung vom 10.11.2016 bezüglich der Stellplatzablöseforderung informiert.
Frau Göbel beantragte daraufhin im Gemeinderat Stellung zur Forderung nehmen zu dürfen.

Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt erteilt Frau Siegrid Göbel Rederecht um Stellung zur Stellplatzablöse zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:                13 : 0


Frau Göbel verweist in ihrer Stellungnahme zur Stellplatzablöse auf folgende Überlegungen:
  • in Himmelstadt gibt es derzeit keine Stellplatzverordnung,
  • durch die Winzerstube wird für den Altort ein Mehrwert geschaffen,
  • Gewerbetreibende im Allgemeinen sind im Altort von den Schwierigkeiten mit fehlenden Parkplätzen betroffen.
Frau Göbel erläutert, dass die Stellplatzablösesumme für sie sehr hohe Kosten darstellt, die so nicht tragbar sind.
1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass er mit Kämmerer Herrn Hehrlein, sowie der zuständigen Sachbearbeiterin im Landratsamt Gespräche geführt hat. Laut Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 10.11.2016 beträgt die reduzierte Ablöseforderung pro Stellplatz für Frau Göbel 450,00 €.
Bei der Beschlussfassung hat sich der Gemeinderat an den Vorgaben des Landratsamtes orientiert. Dabei ist die Stellplatzfrage unabhängig von einer Stellplatzverordnung zu prüfen. Können keine Stellplätze vorgewiesen werden, müssen diese abgelöst werden.
Zudem wurde eine Anfrage an den bayerischen Gemeindetag gestellt. Mit einer Rückantwort wird in der kommenden Woche gerechnet.
Der Gemeinderat wird nach Stellungnahme des bayerischen Gemeindetages sich noch einmal mit der Thematik beschäftigen.
Das Gremium ist sich darüber einig, dass für die Belebung des Altortes Anreize geschaffen werden müssen.
Der reduzierte Betrag der Stellplatzablöse stellt ein großes Entgegenkommen unter Berücksichtigung der Umstände dar.
Der Bauantrag von Frau Göbel kann erst nach Rückantwort durch den bayerischen Gemeindetag an das Landratsamt weitergeleitet werden, da nach aktueller Sachlage der Bauantrag ohne Stellplatzablöseregelung nicht genehmigungsfähig ist.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

2. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt "Fortschreibung der Schmutzfrachtberechnung aus dem Jahr 2007" zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Fortschreibung der Schmutzfrachtberechnung aus dem Jahr 2007

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö 3

Sachverhalt

Der AZV „Zellinger Becken“ muß seine Schmutzfrachtberechnung aus dem Jahr 2007 fortschreiben.
Hierfür hat der AZV das Ingenieurbüro ARZ beauftragt.
Die angeschlossenen Gemeinden werden durch das Ingenieurbüro aufgefordert  die geforderten Nachweise zu überprüfen.

-        Relevante  Änderungen in den Einzugsgebieten, z. b. neue Baugebiete
-        Änderungen bei den abwasserintensiven gewerblichen Einleitern
-        Änderungen an den  Anlagen der Mischwasserbehandlung (Regenüberläufe usw.)
               Hier ist ein rechnerische Überprüfung erforderlich.

Termin für diese Informationen 27.01.2017!

Die Vgem Zellingen wird die gewünschten Informationen liefern, die rechnerische Überprüfung soll durch das Ingenieurbüro Arz erfolgen.

Diese Überprüfung soll auf Stundenbasis vergütet werden.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt beauftragt das Ingenieurbüro Arz die erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Schmutzfrachtberechnung aus dem Jahr 2007 auf Stundenbasis zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Gemeinde Himmelstadt; BA 2016010; Brückenstraße 16; Fl.-Nr. 8070/1, Gemarkung Himmelstadt; Sanierung der Schulturnhalle und Schaffung eines barrierefreien Zugangs; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Mehrzweck- und Schulturnhalle des TSV Himmelstadt soll eine neue Dacheindeckung mit Sandwichpaneelen, eine neue Verglasung im Dachbereich und einen barrierefreien Zugang erhalten. Die Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 8070/1 der Gemarkung Himmelstadt befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Die Hallengröße und die bisherige Nutzung bleiben unverändert. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für eine neue Dacheindeckung, einer neuen Verglasung des Dachbereichs und der Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf dem Grundstück Brückenstraße 16 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, vorbehaltlich der Stellungnahme des Architekten bezüglich der Erforderlichkeit und Kosten der Entlüftungskuppeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

5. Bauleitplanung Zellingen; Beteiligung als Nachbarbehörde zum Verfahren; Bebauungsplan "Altort West"; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Markt Zellingen beabsichtigt für den westlichen Altortbereich des Ortsteiles Retzbach einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Gemeinde Himmelstadt werden die Planunterlagen zur Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgelegt. Die Interessen der Gemeinde Himmelstadt sind aus Sicht der Verwaltung durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altort West“ nicht berührt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Himmelstadt nimmt die Bebauungsplanung „Altort West“ des Marktes Zellingen für den Ortsteil Retzbach zur Kenntnis. Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Heimatpflege; 1200 Jahre Himmelstadt im Jahr 2020; Bildung / Beauftragung eines Arbeitskreises; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Jahr 2020 feiert die Gemeinde Himmelstadt ihr 1.200jähriges Jubiläum. Zur Vorbereitung der vielfältigen Ideen sowie zur Umsetzung soll ein Arbeitskreis gegründet werden. Dieser kann in den Einzelbereichen
       Leben
       Feiern
       Planen
die weiteren Planungs-und Umsetzungsschritte begleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Gründung des Arbeitskreises „1.200 Jahre Himmelstadt im Jahr 2020“ und überträgt ihm die eigenständige und eigenverantwortliche Organisation und Durchführung der Jubiläumsvorbereitungen respektive der –umsetzungen und allen damit zusammenhängenden Aufgaben. Die Interessen der Gemeinde Himmelstadt sind Grundlagen des Arbeitskreises.
Die Gemeindearbeiter unterstützen den Arbeitskreis durch ihre Mitarbeit im Rahmen ihrer Beschäftigung bei der Gemeinde Himmelstadt.
Dem Arbeitskreis wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für das neue Haushaltsjahr 2017 und den Finanzplanungsjahren bis 2020 ein Finanzbudget zur Verfügung gestellt. Der Ak hält Kontakt zum 1.Bürgermeister und berichtet ihm.
Die Mitglieder des Arbeitskreises sind im Auftrag der Gemeinde Himmelstadt tätig.
Für den Bereich „Leben“ ist Herr Marcus Hilpert, den Bereich „Feiern“ Herr Herbert Hemmelmann und den Bereich „Planen“ Frau Ingrid Haimann unterschriftsberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Himmelstadter Erlebnisweg; Vorstellung und mögliche Vorgehensweise zur Realisierung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Auf der linksmainischen Seite von Himmelstadt möchte die Elterninitiative „Erlebnisweg Himmelspfad“, bestehend aus den Familien Brand, Leuthold, Schmitt und Welzenbach, einen Erlebnispfad errichten.  
In der Sitzung am 9. Juni 2016 wurde das Konzept der Elterninitiative „Erlebnisweg Himmelspfad“ kurz unter Information 1. Bürgermeister vorgestellt.
Es wurde ein Konzept von der Elterninitiative zur Errichtung eines Weges in drei verschieden langen Strecken erstellt. Grundidee ist, Kindern sowie Erwachsenen ihre Heimat und ihre naturnahe Lebenswelt auf abwechslungsreiche Art und Weise näher zu bringen.
An unterschiedlichen Stationen, sollen Kreativität, Mut, Ausdauer, Geschick und Bewusstsein für die eigene Natur und Umwelt gefragt sein. Außerdem sollen Infotafeln auf die Besonderheiten der Natur und des Ortes aufmerksam machen.
Mehrere Möglichkeiten zum Ausruhen und Verweilen, sowie eine Rasthütte am Ende des Weges runden das Konzept ab.
Jeder Gemeinderat hat ein Konzeptheft der Elterninitiative erhalten.
Die Kostenschätzung der Elterninitiative beträgt ca. 90.000,00 € (ohne Ingenieurkosten).

Durch Sach- und Gelspenden wird versucht, möglichst viel Geld in Eigenleistung einzubringen.

Fördergelder könnten eventuell über das Leader-Projekt in Aussicht gestellt werden.  
Herr Fröhlich, ein Vertreter der LEADER-Geschäftsstelle hat in einer Vorbesprechung empfohlen, das Projekt weiter zu entwickeln.

Die Elterninitiative möchte nun wissen, wie es mit einer möglichen Realisierung des Erlebnisweges aussieht.
Der Gemeinderat und die Verwaltung begrüßt die Initiative der Elterngemeinschaft und freut sich, dass sich immer wieder Bürger für Ihren Heimatort interessieren und einsetzen.

zum Seitenanfang

8. Festlegung der Leihgebühr für gemeindliches Bauhofinventar; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

In den letzten Jahren wurde vermehrt Inventar aus dem gemeindlichen Bauhof an Privatpersonen, Vereine und umliegende Gemeinden verliehen.
Da die Kosten für die Instandhaltung des Bauhofinventars von Jahr zu Jahr steigen und die Gegenstände nicht immer in einem guten Zustand zurück kommen, soll künftig eine Gebühr für das Ausleihen erhoben werden.

Die Verwaltung schlägt folgende Beträge vor:

Hütten
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €

pro Stück (außerhalb)
60,00 €
Holzlauben
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €

pro Stück (außerhalb)
60,00 €
Lichterketten
bis 100 Meter + Glühlampen
20,00 €

ab 101 Meter + Glühlampen
40,00 €
Defekte Glühlampen werden in Rechnung gestellt.

Blinklampen
pro Stück
2,00 €
Stromkabel 32 A
pro Stück
5,00 €
Stromkabel 16 A
pro Stück
5,00 €
Stromkabel 230 V
pro Stück
5,00 €
Stromverteilerkasten
pro Stück
10,00 €
Trinkwasserschlauch
pro Stück
5,00 €
Abwasserschlauch
pro Stück
2,00 €
Absperrgitter mit Füßen
pro Stück
2,00 €
Spülbecken
pro Stück
10,00 €
Abfalltonnen
pro Stück
0,00 €




Die Preise verstehen sich pro Veranstaltung mit einer Dauer von einem bis drei Tagen. Weitere Tage werden gesondert berechnet. Die Auf- und Abbauarbeiten sind kostenfrei.
Fehlende, beschädigte oder zerstörte Teile sind der Gemeinde zu ersetzen.
Die Gegenstände müssen im Bauhof Himmelstadt abgeholt und innerhalb 3 Tagen nach Veranstaltungsende bzw. nach Vereinbarung mit dem Bauhofpersonal in einem sauberen Zustand zurück gebracht werden.

Das Ausleihen ist in das von der Verwaltung erstellte Formblatt einzutragen. Ebenso ist bei der Rückgabe das Inventar vom Bauhofpersonal zu kontrollieren und auf dem Blatt zu bestätigen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Erhebung der Leihgebühr für das Inventar aus dem gemeindlichen Bauhof wie nachfolgend zu:




Anderer Vorschlag:
Hütten
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €


pro Stück (außerhalb)
60,00 €

Holzlauben
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €


pro Stück (außerhalb)
60,00 €

Lichterketten
bis 100 Meter + Glühlampen
20,00 €


ab 101 Meter + Glühlampen
40,00 €

Defekte Glühlampen werden in Rechnung gestellt.


Blinklampen
pro Stück

5,00 €
Stromkabel 32 A
pro Stück
5,00 €

Stromkabel 16 A
pro Stück
5,00 €

Stromkabel 230 V
pro Stück
5,00 €

Stromverteilerkasten
pro Stück

5,00 €
Trinkwasserschlauch
pro Stück
5,00 €

Abwasserschlauch
pro Stück
2,00 €

Absperrgitter mit Füßen
pro Stück
2,00 €





Abfalltonnen
pro Stück
0,00 €


Die Preise verstehen sich pro Veranstaltung mit einer Dauer von einem bis drei Tagen. Weitere Tage werden gesondert berechnet. Fehlende, beschädigte oder zerstörte Teile sind der Gemeinde zu melden und finanziell zu ersetzen.
Die Gegenstände müssen im Bauhof Himmelstadt abgeholt und innerhalb 3 Tagen nach Veranstaltungsende bzw. nach Vereinbarung mit dem Bauhofpersonal in einem sauberen Zustand zurück gebracht werden.

Das Ausleihen ist in das von der Verwaltung erstellte Formblatt einzutragen. Ebenso ist bei der Rückgabe das Inventar vom Bauhofpersonal zu kontrollieren und auf dem Blatt zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

9. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö 9

Sachverhalt

a) Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert über die Ergebnisse der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr bezüglich Standort Feuerwehrhaus.
Demnach haben die Mitglieder den Standortvorschlag Gewerbegebiet neben dem Bauhof mehrheitlich befürwortet.
Nun können nächste Schritte eingeleitet werden. Ein Planer ist zu beauftragen, um abzustimmen, welcher Platz benötigt wird. Anschließend sind mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer Verhandlungen aufzunehmen.
Für die Planung liegt bereits eine Bewerbung von Architekt Rüdiger Amthor vor. Herr Amthor plant aktuell das Retzbacher Feuerwehrhaus.
Fraglich ist, ob die Vergabe der Planungsleistungen ausgeschrieben werden muss. Diese Frage klärt 1. Bürgermeister Gehrsitz in der Verwaltung ab.
Das Gremium schlägt vor, noch weitere Angebote von anderen Architekten einzuholen. Referenzlisten sollten vorgelegt werden.


b) Eröffnung Weihnachtspostamt
Die offizielle Eröffnung des Weihnachtspostamtes findet am Sonntag 27.11.2016 13:30 im Rathaus statt. Begonnen wird mit einem Empfang. Anschließend wird Ehrengast Monika Hohlmeier sich ins goldene Buch eintragen und den Erststempel setzen. Weiter geht es mit einer Kutschfahrt zur offiziellen Eröffnung des Weihnachtsmarktes.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

10. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö 10

Sachverhalt

a) Fahren des Bauhoftraktors durch eine andere Person als die Gemeindearbeiter
Bei den Aufbauarbeiten zum Weihnachtsmarkt stellte sich heraus, dass es arbeitserleichternd wäre, wenn die Gerätschaften des Bauhofes genutzt werden können. Dies war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, da kein Gemeindearbeiter an den Aufbauarbeiten beteiligt war. Es wird gefragt, ob eine andere kompetente Person zumindest aus dem Gemeinderat den Bauhoftraktor fahren könnte. Dies wird befürwortet.


b) Parkplatz vor Fa.WIRES
Es wird festgestellt, dass vor der Fa WIRES auf dem Gehsteig Autos parken. Da es sich dabei jedoch um Privatgrund handelt, ist hier eine Intervention durch die Gemeinde nicht möglich.
Zudem wird mitgeteilt, dass sich die Grundstücksverhältnisse der Fa. WIRES geändert haben. Grund und Boden sind verkauft. Eine neu gegründete Firma arbeitet jedoch weiter.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

11. Sitzungsniederschrift vom 27.09.2016; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö 11

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 27.09.2016 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:50 Uhr