Datum: 08.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag des Herrn Herbert Hemmelmann zur Aussetzung der Stellplatzablöse; Beratung und Beschlussfassung
2 Göbel Sigrid; BA 2016008; Hauptstraße 111; Fl.-Nr. 1375, Gemarkung Himmelstadt; Errichtung einer Winzerstube, Stellplatzablösevereinbarung; erneute Beratung und Beschlussfassung
3 Informationen des 1. Bürgermeisters
4 Kurze Anfragen
5 Sitzungsniederschrift vom 10.11.2016; Genehmigung

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1. Antrag des Herrn Herbert Hemmelmann zur Aussetzung der Stellplatzablöse; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.11.2016 stellt Herr Herbert Hemmelmann den Antrag, die Verpflichtung zur Ablöse von Stellplätzen für den Zeitraum der Innerortsentwicklung durch den Arbeitskreis „Altort“ auszusetzen, um dadurch die Belebung des Ortskerns zu fördern. Auf die Praxis der Stadt Schweinfurt wird diesbezüglich Bezug genommen. Zur rechtlichen Situation wurde bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart und dem Bayerischen Gemeindetag angefragt. Aus den Stellungnahmen ist Folgendes zu entnehmen:
Stellplätze sind durch den Bauherrn auf dem Baugrundstück oder einem geeigneten weiteren Grundstück nachzuweisen. Soweit dies nicht möglich ist, kann durch Stellplatzablösevertrag mit der Gemeinde der Stellplatznachweis geführt werden. Die Gemeinde handelt bei der Entscheidung, ob Stellplätze abgelöst werden, im eigenen Wirkungskreis im pflichtgemäßen Ermessen und unterliegt hier lediglich der Rechtsaufsicht. Der Bayerische Gemeindetag stellt mit Hinweis auf die Kommentierung von Simon/Busse fest, dass „man nicht daran vorbeikommen wird, mit dem Bauwerber eine Ablösevereinbarung zu schließen, die über einen symbolischen Betrag hinaus geht, sondern sich in angemessener Höhe an den Herstellungskosten orientiert.“ Auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart weist darauf hin, dass mit einer Ablösevereinbarung im Jahr 1993 ein Präzedenzfall geschaffen wurde und dadurch jetzt nicht auf eine Ablöse verzichtet werden kann. Für die Zukunft sollte eine entsprechende Satzung durch die Gemeinde Himmelstadt erlassen werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Belebung des Ortskerns durch Aufstellung eines Förderprogramms möglich. Der Verzicht auf eine Stellplatzablöse erscheint aus den obigen Gründen nicht möglich zu sein.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt verzichtet für den Zeitraum der Umsetzung der Innerortsentwicklung durch den Arbeitskreis „Altort“ auf Stellplatzablösebeträge, um die Belebung des Ortskerns zu fördern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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2. Göbel Sigrid; BA 2016008; Hauptstraße 111; Fl.-Nr. 1375, Gemarkung Himmelstadt; Errichtung einer Winzerstube, Stellplatzablösevereinbarung; erneute Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2016 wurde bereits über die Stellplatzablöse für das Bauvorhaben Hauptstraße 111 der Gemarkung Himmelstadt beraten und beschlossen. Mit der vorgesehenen Stellplatzablöse besteht seitens der Bauherrin kein Einverständnis. Der Tagesordnungspunkt wird deshalb dem Gemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt. Nach Feststellungen des Landratsamtes Main-Spessart sind 8 Stellplätze abzulösen, da diese nicht von der Bauherrin errichtet werden können. Bei einem Bauvorhaben 1993 wurden für die Ablöse von 2 Stellplätzen ein Stellplatzablösebetrag von 3.500,00 DM vereinbart. Bei einem weiteren Bauvorhaben im Jahre 1997 wurde ebenfalls ein Stellplatzablösevertrag mit einem Ablösebetrag von 3.500,00 DM abgeschlossen. Bezug nehmend auf die zwischenzeitlich vorliegende Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart wurden durch diese vertraglichen Vereinbarungen Bezugsfälle geschaffen. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt bei der Höhe des Ablösebetrages sich an den tatsächlichen Herstellungskosten eines Stellplatzes zu orientieren.

Beschluss

Der Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt vom 10.11.2016 wird aufrecht erhalten mit der Maßgabe, dass die Höhe der Ablöse daraus resultiert, dass die Nutzung der Gaststätte voraussichtlich nicht ganzjährlich stattfindet und damit auch nicht ganzjährlich der erhöhte Stellplatzbedarf besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2016 ö 3

Sachverhalt

Bericht vom ILEK-Seminar; 25. und 26.11.2016
1. Bürgermeister Gehrsitz berichtet vom 2-tägigen Seminar. Für die Gemeinde Himmelstadt haben 1. Bürgermeister Gehrsitz, 2. Bürgermeister Menth und Gemeinderätin Haimann teilgenommen.
Zudem wird mitgeteilt, dass auch mit Datum vom 01.12.2016 die Bescheinigung des Amtes für ländliche Entwicklung vorliegt, die das ILEK-Programm Main-Wein-Garten anerkennt.

Im Seminar wurde die weitere Vorgehensweise für die acht ILEK-Gemeinden erarbeitet.
Zunächst soll ein Satzungsentwurf erarbeitet werden. Im Februar 2017 erfolgt dann die Vereinsgründung. Zur Mitte des kommenden Jahres wird ein Projektmanager eingestellt. Der Projektmanager wird seinen Sitz in Himmelstadt im Büro des Pfarramtes haben. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten, da der Projektmanager über das ILEK-Programm finanziert wird. Je Gemeinde gibt es darüber hinaus Projektpaten, die dem Projektmanager zuarbeiten werden.

Inhaltlich sollen zwei Leuchtturmprojekte besonders herausgestellt werden. Dabei handelt es sich zum einen um ein Projekt zur Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst (Margetshöchheim) und zum zweiten um die Errichtung einer regionalen Gebietsvinothek sowie eines Projektes zur Verarbeitung und Vermarktung von Wildbret (Thüngersheim).

Weitere Startprojekte der ILEK werden sein:
-        die mediale Vernetzung der 8 ILEK-Gemeinden,
-        ein Wegenetz zwischen den ILEK-Gemeinden,
-        die Entwicklung eines Leerstands- und Grundstückskatasters,
-        die Abstimmung der regionalen Kindertageseinrichtungen.

Am 23.12. findet die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses statt.

Das Gremium diskutiert zu den Ausarbeitungsvorschlägen. Gemeinderat Jürgen Döll kritisiert die Auswahl der Leuchtturmprojekte. Günstiger wäre hierbei gewesen, Projekte auszuwählen, die alle acht Gemeinden betreffen. Dem wird allerdings mit den anderen Startprojekten Rechnung getragen.
Welche Projekte letztendlich in den Gemeinden umgesetzt werden können, hängt auch an den Finanzierungsmöglichkeiten.
Für Himmelstadt könnte z.B. die Umsetzung einer Idee der Eltenrinitiative geplant werden.
Zur Finanzierung der ILEK Main-Wein-Garten wird pro Gemeinde ein Sockelbetrag von 5.000 € zzgl. 1,00 € je Einwohner erhoben werden. Mit diesem Betrag muss die Gemeinde in Vorleistung gehen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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4. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2016 ö 4

Sachverhalt

a) Drohnenflug am Mausberg, Beschwerden von Anwohnern
Mehrere Anwohner am Mausberg haben sich darüber beschwert, dass im Wohngebiet eine Drohne fliegt. Die Drohne fliegt teilweise bis hinunter auf Giebelhöhe der Häuser. Der Pilot der Drohne ist nicht bekannt. Es wird darum gebeten, im Mitteilungsblatt einen entsprechenden Hinweis zu veröffentlichen, der erläutert, dass das Fliegen von Drohnen im Wohngebiet nicht gestattet ist.


b) Satzung Altortsanierung
Gemeinderat Jürgen Döll teilt mit, dass er beantragen möchte, dass im Gemeinderat über eine Altortsatzung beraten und beschlossen wird. Die Beratungen hierzu könnten z. B. in einer Sitzung des Finanzausschusses erfolgen.
Er bittet das Gremium um Meinungsbildung, ob zudem grundsätzlich die Entwicklung eines Sonderförderprogramms mit jährlicher oder zweijähriger Laufzeit ähnlich den Gemeinden Retzstadt und Zellingen gewünscht ist. Dieser Punkt sollte als Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Gemeinderates aufgenommen werden. Gemeinderat Jürgen Döll wird die entsprechenden Satzungen der genannten Gemeinden den Gemeinderäten zumailen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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5. Sitzungsniederschrift vom 10.11.2016; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2016 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.11.2016 ohne Änderungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:49 Uhr