Datum: 12.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gemeindewald; Jahresbetriebsplan 2017 Beratung und Beschlussfassung
2 Schuhmann Christoph u. Köhn Melissa; BA 2016011; Buchenweg 8, Fl. Nr. 382/6, Gemarkung Himmelstadt; Neubau Einfamilienwohnhaus mit 2 Kfz-Stellplätzen; Beratung und Beschlussfassung
3 Münch GmbH; BA 2016012; Rudolf-Diesel-Str. 13; Fl.-Nr. 7736/3, Gemarkung Himmelstadt; Errichtung eines Lagerzeltes; Beratung und Beschlussfassung
4 Blass Andreas und Amthor Jutta; BA 2017001; Hauptstraße 44; Fl.-Nr. 98, Gemarkung Himmelstadt; Wohnhausumbau; Beratung und Beschlussfassung
5 ILE Main-Wein-Garten; Vereinsgründung und Beitritt zum Verein; Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen des 1. Bürgermeisters
7 Kurze Anfragen
8 Sitzungsniederschrift vom 24.11.2016; Genehmigung

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1. Gemeindewald; Jahresbetriebsplan 2017 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.01.2017 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Gundram Gehrsitz erteilt das Wort an Herrn Forstoberamtsrat Werner Trabold.

Herr Trabold hält einen kurzen Rückblick über das Jahr 2016.

Danach stellt er den Jahresbetriebsplan für 2017 vor.

Dieser sieht in der Endnutzung 1.660 Festmeter und in der Vornutzung 1.460 Festmeter Einschlag vor.

Die Ausgaben für die Wegeinstandsetzung, Kulturkosten und Unternehmerleistungen sowie Personalkosten, werden auf ca. 121.772,00 € geschätzt. Die geplanten Einnahmen auf ca. 186.489,00 €, so dass ein Jahresbetriebsergebnis in Höhe von ca. 64.717,00 € zu erwarten ist.

Bürgermeister Gundram Gehrsitz bedankt sich für die Ausführungen und spricht Forstoberamtsrat Trabold ein großes Lob aus für dessen Einsatz für den Himmelstadter Gemeindewald.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den vom FOR Trabold vorgestellten Forstbetriebsplan 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Schuhmann Christoph u. Köhn Melissa; BA 2016011; Buchenweg 8, Fl. Nr. 382/6, Gemarkung Himmelstadt; Neubau Einfamilienwohnhaus mit 2 Kfz-Stellplätzen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.01.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Buchenweg 8, Fl. Nr. 382/6 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienwohnhaus mit 2 Kfz-Stellplätzen errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“ der Gemeinde Himmelstadt. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Es sind Befreiungen von den Festsetzungen zur Traufhöhe des Hauptdaches, zur Zwerchhausgiebelbreite, zur Traufhöhe des Zwerchhauses und zum abweichenden Böschungswinkel beantragt.

Der Bebauungsplan sieht vor, dass die talseitige Traufhöhe 5,60 m und die bergseitige Traufhöhe maximal 3,20 m betragen darf. Die bergseitige Traufhöhe des Gebäudes soll im Mittel um ca. 1,0 m überschritten werden. Die talseitige Traufhöhe des Zwerchhausgiebels soll im Mittel um ca. 1,5 m überschritten werden. Aus Sicht der Verwaltung sind für die Zwerchhausbreite und die Traufhöhe des Zwerchhauses keine Befreiungen erforderlich, da der Bebauungsplan hier keine Festsetzungen enthält.

Gemäß Bebauungsplan darf der natürliche Geländeverlauf nicht wesentlich verändert werden. Böschungswinkel dürfen keinen größeren Neigungswinkel als 1:2 (ca. 26,57 Grad) haben und müssen abgerundet werden. Durch die geplante Gebäudeeinstellung des Wohnhauses sollen für die bessere Nutzung der freien Bereiche um das Wohnhaus im Nordosten und Nordwesten Böschungswinkel mit 40 Grad bis 45 Grad entstehen. Mehrkosten für Stützmauern sollen so verhindert werden.

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die beantragten Befreiungen möglich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl dargestellt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Kfz.-Stellplätzen auf dem Grundstück Buchenweg 8 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Münch GmbH; BA 2016012; Rudolf-Diesel-Str. 13; Fl.-Nr. 7736/3, Gemarkung Himmelstadt; Errichtung eines Lagerzeltes; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.01.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Firma Münch GmbH möchte auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 13 der Gemarkung Himmelstadt ein Lagerzelt für Leergut errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Das Lagerzelt ist geringfügig außerhalb der Baugrenze (ca. 0,30 m) vorgesehen. Die vorgesehene Dachfarbe (naturrotes oder rotbraunes Dachmaterial) wird nicht eingehalten. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind aus Sicht der Verwaltung möglich, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Lagerzeltes auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 13 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den Befreiungen hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung und abweichender Dachfarbe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Blass Andreas und Amthor Jutta; BA 2017001; Hauptstraße 44; Fl.-Nr. 98, Gemarkung Himmelstadt; Wohnhausumbau; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.01.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bauherren möchten das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Hauptstraße 44 der Gemarkung Himmelstadt umbauen. Dabei soll das Wohnhaus angehoben werden und eine weitere Wohneinheit entstehen. Zusätzlich soll auf dem Grundstück eine Doppelgarage mit Dachterrasse entstehen. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein, Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Wohnhausumbau auf dem Grundstück Hauptstraße 44 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. ILE Main-Wein-Garten; Vereinsgründung und Beitritt zum Verein; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.01.2017 ö 5

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 23.12.2016 hat der Lenkungsausschuss der ILE Main-Wein-Garten einen Beschlussvorschlag für die Januarsitzungen der Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt:
  • Der Gemeinderat Himmelstadt nimmt die vorliegende Satzung zustimmend zur Kenntnis.
  • Die Gemeinde Himmelstadt tritt dem Verein ILE Main-Wein-Garten e. V. mit Gründung des Vereines bei.
  • Die Gemeinde Himmelstadt zahlt einmalig - als Grundstock - einen Betrag von 5.000 Euro an den Verein ILE Main-Wein-Garten e.V.
  • Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2017 beträgt 1 Euro je Gemeindebürger/in.
  • Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden durch den Lenkungsausschuss ermittelt und durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.01.2017 ö 6

Sachverhalt

a) Naturschaugarten Himmelstadt;  Besprechung mit Vertretern der Landesanstalt für Wein-  und Gartenbau
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz teilt mit, dass er mit Herrn Andreas Schulte und Dr. Schönfeld von der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau Veitshöchheim gesprochen hat. Beide Herren wollen mit einer Studentengruppe das Gelände am Main anschauen. Die Gruppe wird ab 19.01. für 12 Tage die Arbeit vor Ort aufnehmen und anschließend einen Bericht vorlegen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.01.2017 ö 7

Sachverhalt

- Keine -

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8. Sitzungsniederschrift vom 24.11.2016; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.01.2017 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 24.11.2016 ohne Änderungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:47 Uhr