Datum: 06.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltssatzung und -plan 2017; Beratung und Beschlussfassung
2 Investitionsprogramm 2016 bis 2020; Beratung und Beschlussfassung
3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Abstufung einer Teilfläche der Brunnengasse; Beratung und Beschlussfassung
4 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Umbenennung eines Teilstücks des Klosterweges; Beratung und Beschlussfassung
5 Projekt WIM; Antrag des Musikverein Himmelstadt e.V. auf Kostenbeteiligung für den Zeitraum Oktober 2014 - Dezember 2016; Beratung und Beschlussfassung
6 Rechnungsgenehmigung; Forstunternehmer Kuhn, Holzernte, 7.097,01 €; Beratung und Beschlussfassung
7 Änderung Flächennutzungsplan Himmelstadt und Aufstellung Bebauungsplan "Recyclinganlage" Information über Durchführungsvertrag und Verfahrensstand
8 Konrad GrundstücksGbR; BA 2017004 Rudolf-Diesel-Str. 5, Fl.-Nr. 7676 und 7677, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Lagerhalle Genehmigungsfreistellungsverfahren
9 Gehrsitz Martin; BA 2017005 Am Hirtengarten 2; Fl.-Nr. 1290, Gemarkung Himmelstadt Anbau einer Überdachung Beratung und Beschlussfassung
10 Informationen des 1. Bürgermeisters
11 Kurze Anfragen
12 Sitzungsniederschrift vom 02.02.2017 und 02.03.2017; Genehmigung

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1. Haushaltssatzung und -plan 2017; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Vorberatung des Haushaltsplanes 2017 erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20.03.2017.

Der Überschuss aus dem Jahr 2016 beträgt 325.000 €. Dieser steht dem Haushalt 2017 zur Deckung von Ausgaben zur Verfügung. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes belaufen sich auf 2.864.804,00 €. Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind der staatliche Förderanteil (Betriebskostenförderung) Kindergarten mit 158.400 €, Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 237.900 €, Niederschlagswasserabgabe mit 34.000 €, Frischwasserverkauf mit 137.800 €, Holzverkauf mit 173.400 €, Grundsteuern A mit 9.300 €, Grundsteuer B mit 108.700 €, Gewerbesteuer mit 185.000 €,  Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 870.000 € sowie Umsatzsteuerbeteiligung mit 29.681 €, Hundesteuer mit 3.500 €, Schlüsselzuweisungen in Höhe von 520.544 € und sonstige allgemeine Zuweisungen mit 67.628 €.

Die wichtigsten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind die Personalkostenzuschüsse Kindergarten nach dem BayKiBiG mit 280.300 €, Umlage an die Mittelschule Zellingen mit 40.000 €, Umlage an den Abwasserzweckverband mit 108.000 €, Verwaltungskostenumlage an die VGem. Zellingen mit 305.730 €, die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 54.000 €, Kreisumlage mit 608.420 € und die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 346.733 €.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes belaufen sich auf insgesamt 1.278.339,00 Euro.

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind im wesentlichen Zuweisungen für die Kinderkrippe mit 17.000 €, Investitionszuweisungen vom Land mit 80.000 €, Erschließungsbeiträge für Straßenbeleuchtung mit 57.900 €, Beiträge zur Entwässerung mit 131.706 €, Erstattung privater Kanalhausanschlüsse mit 75.310 €, Zuschuss für Breitband mit 253.748 €, Erstattung privater Wasserhausanschlüsse mit 25.243 €, Investitionspauschale in Höhe von 126.750 € sowie Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 308.359 €.

Die wesentlichen Ausgaben des Vermögenshaushaltes sind die Investitionsumlage an die VGem mit 10.000 €, das Feuerwehrgerätehaus (Grundstückserwerb, Gebäude und Baunebenkosten) mit 350.000 €, die Altortsanierung  mit 10.000 €, der Energieberater sowie die Ingenieurgebühren für die Sanierung der MZH mit 25.000 €, der Naturschaugarten mit 28.000 € (davon 25.000 € für den Naturschaugarten und 3.000 € Ergänzung für Schautafeln), Gutachtenerstellung für die Klosterscheunen mit 35.500 €, Breitbandausbau mit 323.436 €, Rückzahlung Straßenausbaubeiträge Kirchplatz und Brunntalstraße 40.000 €, Rückzahlung Verbesserungsbeiträge Wasserversorgung 122.200 € und der Ausbau der Oberen und Unteren Ringstraße (Wasser, Kanal, Straßenbau und Straßenbeleuchtung incl. Vermessungskosten) mit 270.568 € und Darlehenstilgungen in Höhe von 179.943 €.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2017 folgende Haushaltssatzung: Die Haushaltssatzung 2017 ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Investitionsprogramm 2016 bis 2020; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Vorberatung des Investitionsprogrammes 2016 bis 2020 erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20.03.2017.

Das erstellte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2016 – 2020 hat ein Volumen von insgesamt 6.168.000,00 €.

Dies setzt sich wie folgt zusammen:

Jahr
2016
2017
2018
2019
2020
Summe
4.001.000,00 €
1.090.000,00 €
829.000,00 €
229.000,00 €
19.000,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020. Das Investitionsprogramm ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Abstufung einer Teilfläche der Brunnengasse; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Brunnengasse (Fl.-Nr. 240) ist mit allen Seitenarmen als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Darunter ist auch der Weg zwischen den Gebäuden Triebstraße 1 und 3, der die Brunnengasse mit der Triebstraße verbindet. Er weist Treppenstufen auf, ist nur ca. 1,50 m breit und wird zudem durch einen Verteilerkasten noch weiter verengt. Damit ist dieser Weg nur für den Fußgängerverkehr geeignet. Der Weg ist daher entsprechend seiner Verkehrsbedeutung zum beschränkt-öffentlichen Weg mit Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ abzustufen (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1, Art. 53 Nr. 2 BayStrWG). Im beigefügten Lageplan 1:500 vom 07.02.2017 ist der Weg gelb markiert. Eine entsprechende Grundstücksteilung wurde bereits veranlasst, die neue Flurnummer lautet 240/5.

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4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Umbenennung eines Teilstücks des Klosterweges; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der vereinfachten Umlegung im Bereich Kirchplatz/Hofstraße werden die Grundstücksgrenzen entlang der Verkehrsflächen an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Hierbei ergibt sich auch die Möglichkeit, die Zuordnung der Verkehrsflächen an die vorhandenen Gegebenheiten anzupassen. Dies kann auch durch die Umbenennung von Straßen oder Teilen hiervon erfolgen (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Art. 52 Abs. 1). Die Benennung von Straßen soll eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet gewährleisten, besonders im Hinblick auf Rettungsdienste und Polizei, aber auch für den privaten Besucherverkehr. Hierbei fällt die Abgrenzung zwischen den Straßen Klosterweg und Kirchplatz auf (siehe Flurkarte Maßstab 1:1000 vom 28.03.2017 Nr. 1). Der Klosterweg beginnt an der Hauptstraße und verläuft zunächst in östlicher Richtung (Flurnummer 950/1). Vor dem Parkplatz macht er einen Knick um 90 Grad in nördliche Richtung (südlicher Beginn der Flurnummer 951/1), verläuft zunächst gerade und macht vor der Kirche nochmals einen Knick von ca. 50 Grad in nordwestliche Richtung, um dann nach wenigen Metern auf gerader Strecke vor der Einmündung Hofstraße (auf Höhe Flurnummer 69) in die Straße Kirchplatz (ebenfalls Flurnummer 951/1) überzugehen. Diese Abgrenzung der Straßennamen ist für einen unbefangenen Passanten in Natura nicht nachvollziehbar.  

Die Verwaltung schlägt daher vor, das auf der Flurnummer 951/1 befindliche Teilstück des Klosterweges der Straße Kirchplatz zuzuordnen und entsprechend umzubenennen (siehe Flurkarte Maßstab 1:1000 vom 28.03.2017 Nr. 2). Es ergeben sich hierdurch keine Adressenänderungen für angrenzende bebaute Grundstücke, da diese alle der Hofstraße bzw. dem Kirchplatz zugeordnet sind. Die Straßenbeschilderung ist anzupassen. Die andernfalls vorzunehmende Teilung des Straßengrundstückes Flurnummer 951/1 kann eingespart werden. Die Lagebezeichnung der Flurnummer 951/1 lautet bereits „Kirchplatz“.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt das auf Flurnummer 951/1 befindlichen Teilstücks der Straße „Klosterweg“, beginnend an der nördlichen Grenze der Fl.-Nr. 69, endend an der Grenze zur Flurnummer 950/1, in „Kirchplatz“ umzubenennen.
Das Bestandsverzeichnis ist anzupassen.
Der Bauhof wird beauftragt die Beschilderung anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 10

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5. Projekt WIM; Antrag des Musikverein Himmelstadt e.V. auf Kostenbeteiligung für den Zeitraum Oktober 2014 - Dezember 2016; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Musikverein finanziert im Rahmen von „wim – wir musizieren“ eine musikpädagogische Fachkraft, die in der Klasse 1./2. der Grundschule Himmelstadt, ergänzend zum regulären Unterricht, tätig ist.  

Seit dem Jahr 2013 werden im Haushalt jährlich 1.000,00 € an Fördermitteln für das Projekt unter der Haushaltsstelle 2110.5710 zur Verfügung gestellt.

Im Zeitraum von Februar 2012 bis Juli 2014 beteiligte sich die Gemeinde Himmelstadt bereits mit einem Betrag von 1.820,00 €, das entspricht 50 % der Abrechnungskosten in Höhe von 3.640,00 Euro.

Mit Schreiben vom 2. März 2017 stellt der Musikverein Himmelstadt einen weiteren Antrag auf Kostenbeteiligung für den Zeitraum Oktober 2014 bis Dezember 2016.
Die Abrechnung beträgt 2.765,00 €.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt gewährt dem Musikverein Himmelstadt e. V. einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 50 % von 2.765,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Rechnungsgenehmigung; Forstunternehmer Kuhn, Holzernte, 7.097,01 €; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö 6

Sachverhalt

Für Holzernte im Gemeindewald Himmelstadt, Abteilung Karst 2, Leistungszeitraum 24.01.-01.02.2017, stellt Forstunternehmer Markus Kuhn am 20.02.2017 den Betrag von 7.097,01 € in Rechnung.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung des Forstunternehmers Markus Kuhn, Distelhausen, Re.-Nr. 1574 vom 20.02.2017 über 7.097,01 € für Holzerntearbeiten in der Abteilung „Karst 2“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Änderung Flächennutzungsplan Himmelstadt und Aufstellung Bebauungsplan "Recyclinganlage" Information über Durchführungsvertrag und Verfahrensstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Herrn Karl-Heinz Kleider wurde der Entwurf eines Durchführungsvertrages vorgelegt. Dieser wurde entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt vom 08.12.2011 ausgefertigt. Für die Planungskosten, die Erschließung und die Rückbaukosten nach Betriebsaufgabe wurden insgesamt Kostenvorschüsse bzw. Bankbürgschaften in einer Gesamthöhe von 229.000,00 € gefordert. Mit Nachricht vom 04.04.2017 teilt Herr Kleider mit, dass die mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten nicht getragen werden können. Im Benehmen mit der Immissionsschutz-behörde des Landratsamtes Main-Spessart wird nach Ostern ein Ortstermin bei der Fa. Kleider stattfinden. Dabei soll die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Bei Vorliegen eines akzeptierten Durchführungsvertrages wird dieser dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt.

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8. Konrad GrundstücksGbR; BA 2017004 Rudolf-Diesel-Str. 5, Fl.-Nr. 7676 und 7677, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Lagerhalle Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Firma Konrad GrundstücksGbR möchte auf den Grundstücken Fl.-Nr. 7676 und 7677 der Gemarkung Himmelstadt eine Lagerhalle im Freistellungsverfahren errichten. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt nimmt die Errichtung einer Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.-Nr. 7676 und 7677 der Gemarkung zur Kenntnis. Das Landratsamt wird beauftragt, die Bebauung der zugehörigen Flurnummern zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Gehrsitz Martin; BA 2017005 Am Hirtengarten 2; Fl.-Nr. 1290, Gemarkung Himmelstadt Anbau einer Überdachung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauherr möchte an dem bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen auf dem Grundstück Hirtengarten 2 der Gemarkung Himmelstadt eine Überdachung anbringen. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Überdachung auf dem Grundstück Am Hirtengarten 2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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10. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö 10

Sachverhalt

a) Sachstand Planung neues Feuerwehrgerätehaus1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass am Montag 03.04.2017 ein Gespräch mit Herrn Dieckhoff (Regierung v. Unterfranken) und Kreisbrandrat Schmitt stattgefunden hat. Beide Ansprechpartner sahen keine Einwände zum Standort des Feuerwehrgerätehauses. Entscheidend ist jedoch die Rückmeldung der Freiwilligen Feuerwehr Himmelstadt, ob dafür die Hilfsfrist sowie die Anfahrtszeiten eingehalten werden können. Die Rückmeldung der Freiwilligen Feuerwehr liegt bereits vor und ergab, dass die Fahrtzeit zum entferntesten Einsatzpunkt 4 Minuten beträgt. Die Hilfsfrist kann eingehalten werden. Dem Standort würde damit nichts im Wege stehen.
1. Bürgermeister Gehrsitz benennt die nächsten Schritte:

- Grundstück vermessen,
- Grundstück kaufen,
- in die Planung eintreten.

Ein erster Planungsentwurf wurde von Herrn Amthor vorgelegt und von Herrn Dieckhoff und KBR Schmitt begrüßt.
Mit dem bisherigen Grundstückseigentümer sind Gespräche geführt worden. Auch mit dem Mitbewerber um das Grundstück ist bereits gesprochen worden.
Die Gesamtgröße des zu veräußernden Grundstückes beträgt rund 3.000 qm. Für das Feuerwehrgerätehaus wird aber im Minimum lediglich rund 1.600 qm Fläche benötigt.
Der Mitbewerber möchte 1.000 qm erwerben.

Das Gremium nimmt Einsicht in die Entwurfsplanung.
Kreisbrandrat Schmitt hat den 3. Stellplatz befürwortet. Ob dieser Stellplatz aber auch bezuschusst wird, ist eine Entscheidung der zuständigen Fachstelle der Regierung von Unterfranken.

Das Gremium diskutiert hierzu. Überlegt wird, ob evtl. auch das BRK mit in den Räumen des neuen Feuerwehrgerätehauses untergebracht werden könnte. Aktuell gibt es jedoch keine aktive Ortsgruppe des BRK in Himmelstadt.


b) Flexible Grundschule
1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass die Grundschule Himmelstadt den Zuschlag zur Flexiblen Grundschule bekommen hat. Die Verleihung der Urkunde wird am 17.06.2017 im Kultus-ministerium in München stattfinden. An der Verleihung nehmen Schulleiterin Frau Schaub-Gütling und 1. Bürgermeister Gehrsitz teil.


c) Jahreshauptversammlung St. Johanniszweigverein
Es wird darüber informiert, dass am Dienstag, 04.04.2017, die Jahreshauptversammlung des St.
Johanniszweigvereins stattgefunden hat. Die Wahlen der Vorstandschaft gestalteten sich sehr erfreulich. 1. Bürgermeister Gehrsitz dankt in diesem Zusammenhang Ingrid Haimann, die sich erneut zur Wahl gestellt hatte.
Auch die Kindergrippe im Kindergarten Himmelstadt hat sich sehr erfreulich entwickelt. Die Krippe ist 2018 bereits jetzt ausgebucht. Für 2019 besteht eine Warteliste.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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11. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö 11

Sachverhalt

a) VDK; Anfrage zur Behindertenbeauftragung
Der VDK hat in der Gemeinde Himmelstadt angefragt, ob es einen Behindertenbeauftragten gibt.
Dies ist nicht der Fall. Einen Behindertenbeauftragten gibt es in der Gemeinde nicht.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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12. Sitzungsniederschrift vom 02.02.2017 und 02.03.2017; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö 12

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift von 02.02.2017 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift von 02.03.2017 mit folgender Änderung:
„Gemeinderat Jürgen Döll hat an der Sitzung nicht teilgenommen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:41 Uhr