Datum: 01.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rechnungsgenehmigung; Tepper Aufzüge GmbH, 19.04.2017, Erneuerung Hydraulikschlauch; Beratung und Beschlussfassung
2 Planfeststellungsverfahren Lärmschutzwand im Bereich Himmelstadt; Stellungnahme der Gemeinde Himmelstadt als Träger öffentlicher Belange; Beratung und Beschlussfassung
3 Neubau des Feuerwehrhauses; Antrag des CSU-Ortsverbandes Himmelstadt vom 17.05.2017; Information
4 Informationen des 1. Bürgermeisters
5 Kurze Anfragen
6 Sitzungsniederschrift vom 20.03.2017 (FA) und 06.04.2017; Genehmigung

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1. Rechnungsgenehmigung; Tepper Aufzüge GmbH, 19.04.2017, Erneuerung Hydraulikschlauch; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.06.2017 ö 1

Sachverhalt

Die Firma Tepper Aufzüge GmbH, Münster, hat im April 2017 den Hydraulikschlauch am Aufzug der Himmelstadter Grundschule erneuert und hierfür am 19.04.2017 eine Rechnung über 2.201,50 € brutto gestellt. Dem Auftrag liegt das Angebot Nr. 7 02 17 806 zu Grunde.

Der Rechnungsbetrag wurde am 03.05.2017 an die Firma angewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt nachträglich die Rechnung der Firma Tepper Aufzüge GmbH vom 19.04.2017 über 2.201,50 € brutto für die Erneuerung des Hydraulikschlauchs im Aufzug der Himmelstadter Grundschule.

Die überplanmäßigen Ausgaben über 2.650,58 € können über das Gesamtdeckungsprinzip abgedeckt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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2. Planfeststellungsverfahren Lärmschutzwand im Bereich Himmelstadt; Stellungnahme der Gemeinde Himmelstadt als Träger öffentlicher Belange; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.06.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Regierung von Unterfranken führt auf Antrag der DB Netz AG ein Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Bahnstrecke 5200 Würzburg-Aschaffenburg im Bereich Himmelstadt von Bahn-Km 18,150 bis 18,875 durch, dies entspricht dem gesamten bebauten Bereich der Oberen und Unteren Ringstraße, jeweils östlicher Ast, und ca. 70 m vor dem ersten und ca. 15 m nach dem letzten Anwesen. Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Lärmschutzwand berücksichtigt die in diesem Streckenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h, hat eine Höhe von 3,0 m über Schienenoberkante und in der Regel einen lichten Abstand zur Gleisachse von 3,80 m (Ausnahme Oberleitungsmaste, Signalanlagen, Eisenbahnüberführungen; dort 3,30 m). Im Bereich der Überführung der Brückenstraße wird ein sog. Ausrüstungsbalken errichtet, auf dem dann die Lärmschutzwand montiert wird. Es werden bahnseitig hochschallabsorbierende Lärmschutzelemente verbaut. Diese werden überwiegend vom Gleis aus errichtet. Im Bereich des Haltepunktes Himmelstadt ist die Lärmschutzwand unterbrochen (seitlich versetzt und überlappend), um die Zugänglichkeit für die Reisenden zu ermöglichen. Die Farbgebung der Stahlträger und der Lärmschutzelement soll in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen.

Insbesondere bei der Erstellung der Tiefgründungen für die Lärmschutzwandpfosten ist über einen Zeitraum von mehreren Wochen mit erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmwerte im Nachtzeitraum zu rechnen. Um den Bahnbetrieb möglichst gering zu beeinträchtigen, sollen die Arbeiten überwiegend nachts mit Schwerpunkt am Wochenende durchgeführt werden. Eine nächtliche Bauzeitbeschränkung ist nicht vorgesehen, da dadurch der Zeitraum der Lärmeinwirkungen erhöht würde. Durch die Sperrung eines Gleises während der Bauzeit müssen Züge großräumig umgeleitet werden. Tagsüber stehen weitgehend nur kurze Zugpausen ohne Gleissperrungen zur Verfügung, deren Länge für den Bau von Lärmschutzwänden nicht ausreicht. Deshalb müssen zeit- und geräteintensive Arbeiten vorwiegend in den Nachtsperrpausen durchgeführt werden. Die Anwohner sollen vor Baubeginn durch den Vorhabensträger umfassend informiert werden
 
Die schallschutztechnischen Untersuchungen kommen zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

Für insgesamt 142 Wohneinheiten (139 Wohneinheiten links der Bahn; 3 Wohneinheiten rechts der Bahn) wurden Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte im Prognosezeitraum 2025 ohne Lärmschutzmaßnahmen ermittelt. Zur Reduzierung bzw. zum Schutz der Mehrzahl der betroffenen Wohneinheiten wurde die oben näher beschriebene Lärmschutzwand konzipiert. Mit der vorgesehenen Lärmschutzwand verbleiben an 35 Wohneinheiten links der Bahn Grenzwertüberschreitungen, die nicht mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen beseitigt werden können. Für die 3 betroffenen Wohneinheiten rechts der Bahn kann aktiver Lärmschutz nicht vorgesehen werden. Für diese 38 Wohneinheiten kommen daher passive Lärmschutzmaßnahmen in Frage.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich der Gemeinderat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in der Sitzung am 19.09.2013 ausführlich mit dieser Angelegenheit befasst hat.

Nach dem Gutachten soll nach Errichtung der Lärmschutzwand die dauerhafte Verbesserung der Verkehrslärmimmission zukünftig im Mittel 8 dB (A) tags und nachts betragen. Für die erste Reihe der Wohngebäude werden maximale Pegelminderungen zwischen 8 dB (A) und 12 dB (A) prognostiziert. Weitere, statistisch nicht erfasste entfernter liegende Gebäude sollen ebenfalls von dieser Maßnahme profitieren.

Anmerkung:

Die umfangreichen Planfeststellungsunterlagen können in der Verwaltung eingesehen werden.

Bei zwei gemeindeeigenen Grundstücken (= Gehwege im Bereich der Straßenunterführung Brückenstraße) sind Grunddienstbarkeiten zu bewilligen. Beschlussvorschläge hierfür erstellt Abt. IV.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt begrüßt die vorgesehene Errichtung einer Lärmschutzwand. Der Gemeinderat bittet um baldmöglichste Kontaktaufnahme zur Abstimmung der Farbgebung der Stahlträger und Lärmschutzelemente.

Der Gemeinderat Himmelstadt beantragt, dass die Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Vorhabenträgers für die Wohneinheiten erfolgen, die nach dem zugrunde liegenden Lärmschutzgutachten auch nach Errichtung der vorgesehenen Lärmschutzwand noch erhöhte Lärmgrenzwerte aufweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Neubau des Feuerwehrhauses; Antrag des CSU-Ortsverbandes Himmelstadt vom 17.05.2017; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.06.2017 ö 3

Sachverhalt

Stellungnahme zu Feuerwehrbedarfsplanung Himmelstadt

Zur Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt am 01.06.2017

Die Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplans ist derzeit noch in Bearbeitung. Die Gebäudehöhen wurden in Zusammenarbeit mit dem 2. Kommandanten und Gemeindearbeiter Bruno Schmitt vor Ort grob erfasst. Die dortigen Gebäude wurden dann in Nachbearbeitung mit den Bauakten, die im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen vorhanden sind, abgeglichen.

Hier konnte jedoch zu größeren Teilen keine Informationen hinsichtlich der Höhen ermittelt werden. Grund hierfür ist, dass ältere Bauakte nicht vorhanden sind bzw. aus den vorhandenen Bauakten keine Ableitung der Höhe erfolgen konnte.

Eine Aufstellung wurde dem 1. Kommandanten Joachim Zürn zugeleitet, mit der Bitte, die offenen Gebäude im Hinblick auf die Höhe bzw. entstehende Probleme im Ausrückfall zu beurteilen.

Bisher ist noch keine Rückmeldung erfolgt (Stand 29.05.2017). Jedoch hatte der 1. Kommandant bereits mitgeteilt, dass er aufgrund von hoher beruflicher Auslastung sehr gebunden ist. Er wolle sich jedoch der Sache schnellst möglich annehmen und sich beim Sachbearbeiter zurückmelden.

Ansonsten gelten die in der Sitzung des Gemeinderates vom 02.02.2017 vorgestellten Informationen.

Nach abschließender Beurteilung der Gebäudestruktur, sind die Schutzziele festzulegen und sollten unter Rücksprache und Zusammenarbeit mit dem Kommandanten bzw. der FFW Himmelstadt gesetzt werden. Daraufhin kann der Bedarfsplan ausgearbeitet, dem Kreisbrandrat zur Stellungnahme zugeleitet und hiernach dem Gemeinderat zur Entscheidung und Verabschiedung vorgelegt werden.

Es ist jedoch anzumerken, dass der Feuerwehrbedarfsplan hauptsächlich anhand von Ist-Daten ermittelt wird. Eine ausführliche fachliche Beurteilung kann aufgrund der umfangreichen und tiefgehenden Kenntnisvoraussetzungen an die Bedarfsplanung durch die Verwaltung nicht gegeben werden.

Zellingen, 29.05.2017
gez. Popp

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4. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.06.2017 ö 4

Sachverhalt

a) Weihnachtspostamt Himmelstadt; Verleihung des Heimatpreises Unterfranken
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz informiert darüber, dass am Donnerstag, den 11. Mai 2017, im Kaisersaal der Würzburger Residenz der unterfränkische „Heimatpreis“ in der Gestalt eines weißen Porzellan-Löwen verliehen wurde. Dieser soll laut Heimatminister Markus Söder Menschen würdigen, die sich in Unterfranken um die dortige Lebensart verdient gemacht haben und Traditionen pflegen.
Der Minister bezeichnete in seiner Laudatio das Weihnachtspostamt als Aushängeschild Unterfrankens und Bayerns. In Himmelstadt steht bereits seit 1986 das einzige Weihnachtspostamt Bayerns.

Ein herzlicher Dank gilt Familie Schotte, die den Preis entgegengenommen hat. Sie hat zudem eine Vitrine gekauft, um den Preis öffentlichkeitswirksam im Ratssaal ausstellen zu können. Auf Initiative von Familie Schotte wurden die Kosten für diese Vitrine durch die Deutsche Post AG übernommen.

b) Einladung zur Wallfahrt der Räte und Politiker mit Bischof Hofmann
Am 10.Juli lädt die katholische Kirche im Rahmen der Kilianswoche zu einer Wallfahrt der Räte und Politiker ein. Die Eucharistiefeier findet im Dom statt mit anschließender Begegnung auf dem Kiliansplatz.


c) Benennung eines örtlichen Behindertenbeauftragten
Mit Schreiben vom 01.06.2017 macht Frau Reinhard vom Landratsamt Main-Spessart nochmals auf das Anliegen aufmerksam, dass es Wunsch des Landratsamtes ist, dass in jeder Gemeinde ein örtlicher Behindertenbeauftragter benannt wird. Gerne kann die Benennung jedoch auch für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft erfolgen.
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz wird deshalb mit Dr. Gsell und den anderen Bürgermeistern der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft absprechen, ob dies für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft überlegt werden könnte.

Zudem bittet Frau Reinhard darum, die Arbeit als kommunale Behindertenbeauftrage des Landkreises in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates Himmelstadt vorstellen zu können.


d) Austausch Straßenbeleuchtung Am Burkardstuhl
Von der Bayernwerk AG wurden zwei Musterleuchten mit LED´s am Burkardstuhl angebracht. Dies wurde nötig, da eine Inspektion im vergangenen Jahr ergeben hat, dass mehrere Straßenbeleuchtungen defekt sind.
Die Leuchtkraft der umgerüsteten Straßenlaternen ist sehr gut. Insgesamt müssen 14 Stück ausgewechselt werden.
Herr Schneider (Bayernwerk AG, Region Unterfranken) soll beauftragt werden, einen Kostenvoranschlag für das gesamte Gebiet am Burkardstuhl zu erstellen. Die Kosten für die Umrüstung trägt die Gemeinde.
Die Prüfung der Straßenlaternen erfolgte im vergangenen Jahr im gesamten Dorf. Lediglich am Burkardstuhl wurden die genannten Mängel festgestellt.


e) ILE-Main-Wein-Garten,  
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz informiert darüber, dass für die ILE-Main-Wein-Garten eine Umsetzungsmanagerin eingestellt wurde. Frau Kempf wurde aus sieben Bewerbern ausgewählt. Sie sitzt in Thüngersheim.


f) Grünabfallhaufen und abgestellte Fahrzeuge Anwesen Seidel
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz informiert darüber, dass mit der Polizei Kontakt aufgenommen wurde. Herr Eisenbacher wurde informiert. Für alle weiteren Maßnahmen wurde das Ordnungsamt im Landratsamt informiert.


g) Richtigstellung zum Tagesordnungspunkt 6 d) der Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt vom 20.04.2017 „Einleitung der Dachentwässerung am Anwesen Talrainstraße, Familie Süss“:
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz informiert darüber, dass der Sachverhalt in der letzten Sitzung des Gemeinderates falsch dargestellt wurde. Eine Richtigstellung erfolgte im Mitteilungsblatt vom 02.06.2017 Die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen bestätigt darin, dass bisher kein Schriftwechsel zwischen der Gemeinde Himmelstadt und der Familie Süss stattgefunden hat und noch nicht auf die geschilderte Problematik hingewiesen wurde.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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5. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.06.2017 ö 5

Sachverhalt

a) Untere und Obere Ringstraße sowie Altort; Rückbau Dachständer
3. Bürgermeister Herbert Hemmelmann hatte nochmals mit Herrn Fasel von der Bayernwerk AG bezüglich des Rückbaus der Dachständer Kontakt aufgenommen.
Aktuell sind in der Oberen Ringstraße 4 Anwesen noch nicht an das Erdkabel angeschlossen. In der Unteren Ringstraße sind 15 Häuser nicht angeschlossen.
Der Rückbau ist deshalb noch nicht möglich.
Auch die Nutzung der Dachständer durch NEVtv ist noch nicht abschließend geklärt. Solange sich nicht alle Anwesen am Breitbandausbau beteiligen, müssen die Dachständer verbleiben.

Im Altort ist der Rückbau der Dachständer in der Denkmalstraße nicht möglich, da dort noch kein Erdkabel verlegt wurde. Gleiches gilt für die Hauptstraße.
Es wird deshalb vorgeschlagen mit Herrn Schneider von der Bayernwerk AG Kontakt aufzunehmen, einen Vertrag auszuhandeln und Fristen für die Umsetzung festzulegen.


b) Zentrale Emailadresse für Bürgeranliegen
Es wird angefragt, ob eine zentrale Emailadresse existiert bzw. eingerichtet werden könnte, an die Bürger ihre Anliegen und Beschwerden an die Gemeinderäte direkt schicken können. Diese ist nicht vorhanden.


c) Energiekosten, Wasserpumpen
Die Energiekosten für die Wasserpumpen sind nach wie vor sehr hoch. Zudem besteht immer noch ein hoher Fremdwassereintrag in das Leitungssystem.


d) Papierkörbe an den Sitzgruppen im Ort
Es wird vorgeschlagen, wieder Papierkörbe an den innerörtlichen Sitzgruppen aufzustellen. Vielfach wird eine Vermüllung beobachtet. Die Papierkörbe sollen dies verhindern.


e) Schlechter Wegzustand am Langenforster Weg
Aufgrund von Arbeiten im angrenzenden Weinberg durch einen beauftragten Winzer ist der Langenforster Weg stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Winzer hatte den Weg auch bei schlechtem Wetter mit schwerem Gerät benutzt, so dass Boden abgeschwemmt wurde.


f) Kirchenbeleuchtung
Die Funktionalität der Kirchenbeleuchtung sollte erneut geprüft werden. Von Anwohnern wurde festgestellt, dass sie nicht einwandfrei funktioniert.


g) Verstopftes Abwasserrohr, Kreuzung Sternberg-Hauptstraße
Es wird festgestellt, dass bei Regen sehr viel Schlamm den Weg am Sternberg mit abgespült wurde. Es wird vermutet, dass das Abwasserrohr verstopft ist, so dass Wasser nicht mehr richtig abfließen kann.
Da die genannte Kreuzung in die Zuständigkeit des Straßenbauamtes fällt, wird vereinbart, dass das Straßenbauamt angeschrieben werden sollte.


h) Mitteilungen des Bauausschusses
Der Vorsitzende des Bauausschusses Gemeinderat Rainer Paulus informiert über die letzte Begehung. Diese fand Am Burkardstuhl statt. Insbesondere besteht Handlungsbedarf beim Anwesen Nr. 23. Dort läuft Wasser von der Straße durch den etwas tiefer liegenden Carport auf Privatgrund ab. Der Zustand ist zu beheben. Ein Angebot der Fa. Scheb liegt bereits vor. Die Beratungen zum Angebot werden in der nächsten Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt erfolgen.


Allgemein wurde auch festgestellt, dass die Asphaltdecke der Straße sehr rissig ist und in einigen Kreuzungsbereichen defekt. Frostschäden werden befürchtet, wenn keine Reparatur der Schäden erfolgt. Besonderer Handlungsbedarf besteht auch bei den Gehwegen insbesondere im Bereich der Grünanlage. Fotos vom aktuellen Zustand liegen vor.


i) Projektidee Elterninitiative Himmelstadt
Mit der Elterninitiative finden aktuell Gespräche statt. Derzeit wird überlegt, am Bachlauf in der Mainlände einen Spielbereich für Kinder anzulegen. Favorisiert wird ein Wasserspielplatz.


j) Hinweis auf Kehrpflicht der Hauseigentümer
Aktuell lässt die Straßenreinhaltungspflicht der Hauseigentümer wieder zu wünschen übrig. Deshalb wird vorgeschlagen, in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes erneut auf die Kehrpflicht hinzuweisen.


k) Untere und Obere Ringstraße, Mitteilungen des Bauausschusses
Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass an mehreren Stellen Fugen bereits wieder aufgehen. Insbesondere in der Unteren Ringstraße befinden sich zwei gerissene Fugen in der vorderen Querstraße und beim Feuerwehrhaus.
Die bauausführende Firma sollte auf den Missstand hingewiesen werden. Herr Keller hat die Schäden bereits mit Fotos dokumentiert.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Sitzungsniederschrift vom 20.03.2017 (FA) und 06.04.2017; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.06.2017 ö 6

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift von 20.03.2017 (FA) ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift von 06.04.2017 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:39 Uhr