Datum: 06.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des 1. Bürgermeisters
2 Rechnungsgenehmigung; Beratung und Beschlussfassung
3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), Abstufung einer Teilfläche der Brunnengasse; Beratung und Beschlussfassung
4 Kurze Anfragen

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1. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.07.2017 ö 1

Sachverhalt

a) Abwasserkanal Hirtengarten
Aufgrund einer Kamerabefahrung wurden Mängel im Kanal, jedoch keine größeren Schäden festgestellt. Daraufhin wurde das Ingenieurbüro Arz angeschrieben und mit der Planung der Leitungen beauftragt. Nun liegt eine Email des Ingenieurbüros vor. Darin wird vorgeschlagen, im Vorgriff auf die Straßensanierung die Trinkwasserleitung auszutauschen und den Mischwasserkanal zu reparieren.
Bürgermeister Gundram Gehrsitz teilt mit, dass er die Verwaltung beauftragt hat, Angebote zur Erstellung eines Bodengrundgutachtens einzuholen.


b) Geplanter Radweg an der MSP 8; Vororttermin
Am Donnerstag, 13.07.2017, wird ein Ortstermin zum Radweg in Himmelstadt stattfinden. Am Treffen werden 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz, 3. Bürgermeister Herbert Hemmelmann, Herr Eisenbacher (Verwaltungsgemeinschaft Zellingen), Herr Fuchs (Straßenbauamt), MdL Thorsten Schwab sowie ein Vertreter der Winzer teilnehmen.


c) Untere und Obere Ringstraße, Prüfung durch den kommunalen Prüfungsverband
Der kommunale Prüfungsverband hat mitgeteilt, dass in der kommenden Woche mit der Prüfung der Abschlussrechnung der Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße begonnen wird. Die Prüfung wird voraussichtlich ein Woche dauern und findet im Rathaus Zellingen statt.


d) Informationsveranstaltung Bauinteressenten
Am 27.09.2017 ist eine Informationsveranstaltung geplant für Bauinteressenten, die die Absicht haben, eine Immobilie im Gemeindegebiet zu bauen bzw. zu modernisieren. Der Termin wird demnächst im Mitteilungsblatt (insgesamt 3x) veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Rechnungsgenehmigung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.07.2017 ö 2

Sachverhalt

Für das Spielgerät „Philipp“ aus Douglasienholz auf dem Spielplatz in der Brückenstraße stellt die Spessart Holzgeräte GmbH mit Rechnung vom 11.05.2017 den Betrag von brutto 3.805,31 € in Rechnung.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung der Spessart Holzgeräte GmbH vom 11.05.2017 über 3.805,31 € für das Spielgerät „Philipp“ aus Douglasienholz auf dem Spielplatz in der Brückenstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), Abstufung einer Teilfläche der Brunnengasse; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.07.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 06.04.2017 zur Entscheidung vorgelegt. Da in der Diskussion zum Tagesordnungspunkt Fragen an die Verwaltung aufgeworfen wurden, hat das Gremium eine Beschlussfassung zurückgestellt.

Die Brunnengasse (Fl.-Nr. 240) ist mit allen Seitenarmen als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Darunter ist auch der Weg zwischen den Gebäuden Triebstraße 1 und 3, der die Brunnengasse mit der Triebstraße verbindet. Er weist Treppenstufen auf, ist nur ca. 1,50 m breit und wird zudem durch einen Verteilerkasten noch weiter verengt. Damit ist dieser Weg nur für den Fußgängerverkehr geeignet. Die Widmung als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) ist somit offenkundig falsch und richtig zu stellen. Der Weg ist entsprechend seiner tatsächlichen Verkehrsbedeutung zum beschränkt-öffentlichen Weg mit Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ abzustufen (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1, Art. 53 Nr. 2 BayStrWG). Im beigefügten Lageplan 1:500 vom 07.02.2017 ist der Weg gelb markiert. Eine entsprechende Grundstücksteilung wurde bereits veranlasst, die neue Flurnummer des abzustufenden Weges lautet 240/5.

Die Pflicht zur Richtigstellung einer falschen Einstufung ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Hierdurch ergeben sich keine Änderungen beitragsrechtlicher Art oder für die Räum- und Streupflicht. Eine zusätzliche Beschilderung ist nicht erforderlich, der Bau- und Infrastrukturausschuss hat sich bei der Begehung am 27.04.2017 mit Herrn Eisenbacher von der Verwaltung davon überzeugt.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt stuft das bisher als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmete Teilstück der Brunnengasse (bisher Teilstück der Fl.-Nr. 240, neu Fl.-Nr. 240/5), beginnend an der Einmündung in die Triebstraße (Fl.-Nr. 180/2) am nordöstlichen Grenzpunkt der Fl.-Nr. 207, endend an der Einmündung in die Brunnengasse (Ortsstraße, Fl.-Nr. 240) am südöstlichen Grenzpunkt von Fl.-Nr. 207 entsprechend seiner Verkehrsbedeutung zum beschränkt-öffentlichen Weg mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ ab (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1, Art. 53 Nr. 2 BayStrWG). Länge: 0,010 km.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Himmelstadt.
Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.07.2017 ö 4

Sachverhalt

a) Naturschaugarten; Hochwasserschutz
Um zu verhindern, dass bei einem möglichen Hochwasser, Pflanzen, Boden und Steine weggeschwemmt werden  und dann die Wiedererrichtung des Gartens hohe Kosten verursachen würde, wird vorgeschlagen, bei einem drohenden Hochwasser, den Naturschaugarten mit Sandsäcken zu schützen. 1. Bürgermeister Gehrsitz erkundigt sich im Bauhof, ob genügend Sandsäcke vorgehalten werden oder weitere befüllt werden müssen.
Das Gremium überlegt zudem, ob evtl. auch eine Plane zum Schutz eingesetzt werden sollte. Es wird zudem vorgeschlagen, einen Notfallplan für Hochwasser aufzustellen.


b) Feuerwehrbedarfsplan
Am Mittwoch 28.06.2017 fand ein Termin zur Erörterung des Feuerwehrbedarfsplanes statt. Am Gespräch nahmen 1. Bürgermeister Gehrsitz, Herr Pfister, Herr Popp von der Verwaltungsgemeinschaft, 1. Kommandant Zürn und Kreisbrandinspektor Rumpel teil. Der Feuerwehrbedarfsplan kann nun dem Gemeinderat vorgelegt werden und kann in einer der nächsten Sitzungen verabschiedet werden.
Herr Rumpel hat sich im Gespräch auch zum benötigten Feuerwehrauto und zur Stellplatzfrage geäußert. Ein mittleres Löschfahrzeug (MLF) ist demnach ausreichend. Herr Rumpel befürwortet den dritten Stellplatz. Überlegt werden sollte zudem, einen Mannschaftstransportwagen sowie einen Trailer für das Boot anzuschaffen.


c) BI gegen die B26n, Treffen der BeirätInnen und BürgermeisterInnen
Gemeinderat Rainer Paulus berichtet vom Treffen. Demnach wurde in der Bürgerinitiative festgestellt, dass das eigentliche Ziel bereits erreicht ist. Da die BI jedoch auch gegen den Ausbau einer zweispurigen Straße ist, wird eine neue Satzung durch die Vorstandschaft erstellt werden.
Ob die Gemeinde Himmelstadt danach Mitglied in der BI bleiben sollte, ist auf der Grundlage dieser neuen Satzung zu entscheiden.
Gemeinderat Paulus schlägt deshalb vor, bis zur Erstellung dieser Satzung abzuwarten und im Anschluss den Vorstand der BI in eine Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt einzuladen.
Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.06.2021 17:37 Uhr