Datum: 21.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bundesförderung Breitband; Vergabe Planungs- und Beratungsleistungen; Beratung und Beschlussfassung
2 Erweiterung der Tagesordnung
3 Gehrsitz Martin; BA 2017007 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle Lage "Wasen", Fl. Nr. 1135, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung
4 Informationen des 1. Bürgermeisters
5 Kurze Anfragen

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1. Bundesförderung Breitband; Vergabe Planungs- und Beratungsleistungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 21.09.2017 ö 1

Sachverhalt

Unabhängig von der Ausbauförderung werden vom Bund Planungs- und Beratungskosten (Bundesprogramm Stufe 1) zu 100 Prozent und bis zu einem Beitrag von maximal 50.000 Euro gefördert. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz dafür geschaffen, schnell mit den Vorbereitungen für Ausbauprojekte zu beginnen. Die Gemeinde Himmelstadt hat den Förderbescheid am 26.06.2017 in Berlin erhalten. Die Planungs- und Beratungsleistungen können nunmehr vergeben werden.
Vom Planungsbüro Dr. Först Consult in Würzburg liegt ein Angebot über Beratungsleistungen vor. Nachfolgende Leistungen werden angeboten:
  1.      Untersuchung der Ist-Situation in der Region
    1. Bevölkerung, Gewerbeverteilung, Siedlungsentwicklung
    2. Vorhandene Breitbandinfrastruktur
    3. Mit Eigenmitteln des Netzbetreibers geplante Infrastruktur
    4. Durchführung einer Markterkundung
    5. Ermittlung des Breitbandbedarfs
  2.      Netzplanung und Kostenschätzung
  3.      Erstellung einer Masterplanung
  4.      Runder Tisch mit Netzbetreibern, Herstellern von Leerrohren und Komponenten,
     Verwaltung
  1.      Handlungsempfehlungen für das Bundesprogramm zur Infrastrukturförderung
  2.      Erstellung der digitalen Agenda für die Kommune
  3.      Leistungsbild Gigabit-Gesellschaft
  4.     Erstellung des Abschlussberichts für die Förderstelle

Aufgrund der Vergaberichtlinien hat die Verwaltung noch 3 weitere Angebote angefordert.
Nur die Fa. MICUS Strategieberatung GmbH in Düsseldorf hat ein Angebot abgegeben.

Somit sind 2 Angebote wie folgt vorhanden:

Dr. Först Consult                        31.416,00 €
MICUS Strategieberatung                29.988,00 €

Das Angebot der Fa. MICUS Strategieberatung ist nicht vollständig. Die Kostenangaben für die Durchführung eines runden Tisches (Nr. 4 des Leistungsverzeichnisses) und  Leistungsbild Gigabit-Gesellschaft (Nr.  7 des Leistungsverzeichnisses) fehlen. Somit sind beide Angebote nicht vergleichbar.

Beschluss

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Planungs- und Beratungsleistungen (Bundesprogramm Stufe 1) für den Breitbandausbau an Dr. Först Consult zu den Konditionen des Angebotes vom 20.07.2017 in Höhe von 31.416,00 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 21.09.2017 ö 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Gehrsitz Martin; BA2017007 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle Lage „Wasen“, Fl.Nr. 1135, Gemarkung Himmelstadt; Beratung und Beschlussfassung„ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Gehrsitz Martin; BA 2017007 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle Lage "Wasen", Fl. Nr. 1135, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 21.09.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1135, Lage „Wasen“ der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Der Flächennutzungsplan sieht dort eine landwirtschaftliche Nutzung vor. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Das Grundstück liegt im Überschwemmungsbereich des Mains. Sonstige öffentliche Belange stehen aus gemeindlicher Sicht nicht entgegen. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert. Die Privilegierungsvoraussetzungen sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1135 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, soweit durch das Landratsamt Main-Spessart die Privilegierung des Vorhabens festgestellt wird.
Folgende Punkte beim Bauantrag müssen noch vom Landratsamt geklärt werden:
  • Sicherstellung der Dachentwässerung überprüfen und
  • Hochwassersituation berücksichtigen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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4. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 21.09.2017 ö 4

Sachverhalt

Gemeinderat Rudolf Schmitt betritt um 19:20 Uhr den Sitzungssaal und nimmt ab dann an den Beratungen und Beschlussfassungen teil.



a) Geophysikalische Bodenuntersuchungen
Die Gemeinde Himmelstadt führt in Absprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege am 05. und 06.12.2017 geophysikalische Bodenuntersuchungen durch. Dabei kommen verschiedene Methoden zum Einsatz. Am Burkardstuhl wird das geoelektrische Verfahren zum Einsatz kommen. Im Bereich des ehemaligen Klosters Himmelspforten wird auf geomagnetischer Basis untersucht.

1. Bürgermeister Gehrsitz informiert in diesem Zusammenhang über eine Email von Herrn Künzel, Naumburg. Dieser hatte darin erläutert, dass das Kloster Himmelspforten ähnlich erbaut war, wie das Kloster Schulpforta in Naumburg. Es ist davon auszugehen, dass durch die Klosternähe in Himmelstadt im 12. Jahrhundert die Anlage einer Stadt geplant war. Aus den bekannten Gründen und dem daraus resultierenden unsicheren Gelände wurde die Stadt jedoch etwas weiter weg verlegt und in Karlstadt angelegt. Die Email von Herrn Künzel wurde an Gerhard Hilpert weitergeleitet. Er steht im Kontakt mit Herrn Künzel.


b) Sachstand Dreschhalle, Kündigung der Pachtverträge
Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustandes der Dreschhalle wurden alle Pachtverträge fristlos gekündigt. Dagegen haben zwei Pächter Widerspruch eingelegt.
Deshalb wurde ein Statiker beauftragt, der sich auch schon vor Ort über den baulichen Zustand informiert hat. Er wird in der nächsten Woche sein Gutachten zur Dreschhalle vorlegen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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5. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 21.09.2017 ö 5

Sachverhalt

a) Bushaltestelle Himmelstadt, Information im Mitteilungsblatt
Im Mitteilungsblatt Nr. 36/17 vom 08.09.2017 wurde unter Schulnachrichten über den Busfahrplan informiert. Für Himmelstadt wurden zwei Bushaltestellen benannt, zum Einen die Bushaltestelle an der Mehrzweckhalle, zum Anderen eine Bushaltestelle in der Hauptstraße. Das Gremium erkundigt sich, ob bekannt ist, dass in die Hauptstraße eine Bushaltestelle verlegt wurde und warum die eigentlich für den Schulbus eingerichtete Bushaltestelle in der Mainstraße nicht genutzt wird.

Über den Inhalt des Artikels im Mitteilungsblatt wird informiert. Darin wird benannt, dass die Abfahrt der Buslinie Duttenbrunn – Retzbach – Retzstadt – Himmelstadt - MS Zellingen um 7:45 Uhr an der Hauptstraße erfolgt (Bus 2).
Zudem wird darauf hingewiesen dass „Aus Gründen der Sicherheit das Ein- und Aussteigen am Schulbus nur an den genehmigten Schulbushaltestellen möglich“ ist.
In der Gemeinde ist bisher nichts dazu bekannt, dass die Bushaltestelle verlegt wurde. In der Verwaltung wird nachgefragt, ob der bestehende Vertrag für die Schulbushaltestelle geändert wurde.
Das Gremium äußert zudem Bedenken, dass aufgrund des höheren Verkehrs in der Hauptstraße eine Schulbushaltestelle dort sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.06.2021 17:32 Uhr