Datum: 16.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Regionalplan Würzburg
Beteiligungsverfahren zur 18. und 19. Änderung
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat am 16.10.2024 beschlossen, für zwei Fortschreibungen im Kapitel B IV 2 „Bodenschätze“ des Regionalplanes Würzburg das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Diese Fortschreibungen beinhalten folgendes:
Fortschreibung des Kapitels B IV 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, Rohstoffgruppe Sand und Kies“ mit der neuen Bezeichnung: B IV 2 „Bodenschätze, 2.1 Sicherung, Abbau und Folgenutzungen, 2.2 Rohstoffgruppe Sand und Kies“
Fortschreibung des Kapitels B IV „Bodenschätze“ die Ziele 2.1.1.4 und 2.1.1.6 betreffend: Änderung der Vorranggebiete TO/LE 2 „Östlich Helmstadt“, CA2,u „Östlich Mädelhofen“ und CA3,u „Östlich Roßbrunn“
Im Beteiligungsverfahren der 18. und 19. Verordnung zur Änderung des Regionalplanes Würzburg ist die Gemeinde Himmelstadt nur von der 18. Änderung betroffen.
Die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Rohstoffe in Regionalplänen zielt darauf ab, die zum Abbau geeigneten Rohstoffvorkommen an ihrem Standort gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern und deren Abbau zugleich nach überörtlichen, fachlichen Gesichtspunkten auf die am besten geeigneten und die Umwelt am wenigsten belastenden Bereiche zu konzentrieren. Mit dem Fachbeitrag des LfU liegen neue Bewertungen bestehender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Sand und Kies sowie Vorschläge für neue Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Sicherung dieses Rohstoffs in der Region Würzburg vor. Räumlich wird folgende Änderung aufgrund aktueller Erkundungsergebnisse vorgenommen:
Änderung des Vorranggebietes „Östlich Himmelstadt“:
Das Vorranggebiet wird aufgrund des aktuellen Erkundungsstands um ca. 5 ha reduziert.
Änderung des Vorbehaltsgebietes „Nördlich Himmelstadt“:
Das Vorbehaltsgebiet wird in Anpassung an aktuelle geologische Erkenntnisse erheblich von einst ca. 109 ha auf nun 26 ha reduziert.
Beschluss
Die Gemeinde Himmelstadt nimmt die 18. und 19. Änderung des Regionalplanes der Region Würzburg ohne weitere Anmerkungen zur Kenntnis.
Für die Gemeinde Himmelstadt ergeben sich durch die Fortschreibung des Regionalplanes der Region Würzburg keine nachteiligen Auswirkungen.
Auf die Abgabe einer Stellungnahme im vorliegenden Beteiligungsverfahren zu der 18. und 19. Änderung des Regionalplanes der Region Würzburg wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. BA 2021016;
Hirtengartenweg 12 (Fl. Nr. 1305), Hirtengartenweg 12a (Fl.Nr. 1305/1) u. Hirtengartenweg
o. Nr. (Fl. Nr. 1305/2), Gemarkung Himmelstadt
Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides für den Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- u. Maschinenhalle und den Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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ö
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2 |
Sachverhalt
Für den Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- und Maschinenhalle und den Neubau von
2 Einfamilienwohnhäusern auf dem damaligen Gesamt-Grundstück Fl. Nr. 1305, jetzt geteilt in Hirtengartenweg 12 (Fl. Nr. 1305), Hirtengartenweg 12a (Fl. Nr. 1305/1) und Hirtengartenweg o. Nr. (Fl. Nr. 1305/2, Hallengrundstück) hat das Landratsamtes Main-Spessart am 17.10.2022
(Az. V-2021-1360) den Vorbescheid zur grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit erteilt mit der Auflage, dass die Wohnhäuser erst nach Fertigstellung der landwirtschaftlichen Halle errichtet werden dürfen. Der Neubau der landwirtschaftlichen Halle ist zwischenzeitlich erfolgt.
Das Landratsamt Main-Spessart hat am 27.11.2024 um Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gebeten, da der Bauherr die Verlängerung des Vorbescheides beantragt hat. Die zwei Wohnhäuser sind aktuell noch in Planung.
Die Grundstücke Fl. Nrn. 1305, 1305/1 u. 1305/2 liegen im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“. Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides mit o. g. Auflage kann zugestimmt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheides v. 17.10.2022 für den Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- und Maschinenhalle und den Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 1305 bzw. neu: Fl. Nrn. 1305, 1305/1 u. 1305/2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Feuerwehrwesen - Digitale Alarmierung; Beschaffung von Funkmeldeempfängern (Pagern);
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Digitalisierung der Alarmierung ist ein Austausch der Funkmeldeempfänger erforderlich.
Durch den Ersten Kommandanten Joachim Zürn wurden insgesamt 27 Pager als Bedarf mitgeteilt.
Zum Stichtag 01.01.2019 wurden dem Landratsamt jedoch nur 17 mitgeteilt. Dies resultierte daraus, dass nur die zum damaligen Zeitpunkt im Einsatz befindlichen Empfänger zu melden waren. Hieraus ergibt sich, dass auch nur für die
17 gemeldeten Pager eine Förderung von 80 % erfolgen kann.
Die Differenz von 10 Geräten wäre vollständig aus dem Haushalt der Gemeinde Himmelstadt zu leisten. Die Kosten belaufen sich derzeit auf ca. 830,00 € je Melder.
Im Haushalt 2024 der Gemeinde Himmelstadt ist für die Beschaffung der Pager ein Betrag von 27.000,00 € unter der Haushaltsstelle 1300.9350 für das kommende Jahr 2025 eingeplant worden. Es wurde hier mit einem Betrag von rund 1.000 € je Stück kalkuliert.
Eine Förderung hingegen war nicht eingeplant.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Beschaffung der zusätzlichen 10 Pagern ohne Förderung für die digitale Alarmierung der Feuerwehr Himmelstadt zu. Die Kosten hierfür müssen vollumfänglich aus dem Haushalt der Gemeinde getragen werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Bestellung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB;
24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit 3. Änderung des Bebauungsplanes
"Gewerbegebiet I" Zellingen im Parallelverfahren;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Zellingen hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 24. Flächennutzungsplanänderung gefasst und parallel dazu die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ beschlossen. Die Vorentwürfe beider Planungen wurden mit Stand vom 19.11.2024 in der gleichen Sitzung durch den Marktgemeinderat gebilligt.
Der Markt Zellingen beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Firma GP JOULE Wärme GmbH eine Nahwärmeversorgung im Gemeindegebiet zu etablieren. Neben der zur Versorgung dienenden Fläche plant der Markt Zellingen weitere Gewerbegebietsflächen für gemeindliche Planungen darzustellen und auf Bebauungsplanebene auszuweisen.
Aktuell ist die von der Änderung betroffene Fläche im Flächennutzungsplan als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tanzcenter“ und als Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Gesamtfläche der Änderung beträgt ca. 1,02 ha und grenzt im Süden und Westen an das bereits bestehende Gewerbegebiet an.
Zudem werden Teilflächen untergeordneter Bedeutung, welche bereits auf Bebauungsplanebene als Gewerbegebiet ausgewiesen sind, im Rahmen der 24. Flächennutzungsplanänderung ebenfalls in ihrer Darstellung angepasst.
In der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ ist die überplante Fläche als Gewerbegebiet festgesetzt und umfasst eine Fläche von 0,94 ha. Die Fläche wird aktuell tatsächlich für die Gewerbebrache und als Grünfläche genutzt.
Aus Sicht der Verwaltung werden hierdurch die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ in Zellingen keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Erneute Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
23. Änderung Flächennutzungsplan mit Aufstellung Bebauungsplan "Hoher Bühl" im Parallelverfahren,
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung Markt Zellingen mit Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ im Ortsteil Retzbach fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 01.07.2024 – 09.08.2024 statt, in welchem erstmals Stellungnahmen zum zuvor genannten Vorhaben abgegeben werden konnten. Der Gemeinderat Himmelstadt wurde in seiner Sitzung am 01.08.2024 bereits über das geplante Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen informiert und erhob keine Einwendungen.
Mit der 23. Flächennutzungsplanänderung plant der Markt Zellingen in Zusammenarbeit mit einem Investor den konkreten Bedarf an Erweiterungsflächen für Gewerbegebiete zu decken. Daher erfolgt die Neuausweisung im Bebauungsplan jetzt als Gewerbegebiet. Das geplante Gewerbegebiet grenzt östlich an ein bestehendes sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaftliche Maschinenhallen“ an.
Bezüglich einer Alternativfläche wurden verschiedene Standorte geprüft und abgewogen. Für das geplante Vorhaben ist jedoch keine andere Fläche besser geeignet. Direkt angrenzend an die bestehende Produktionsstätte des Investors in Zellingen stehen keine Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Aus Sicht der Verwaltung werden hierdurch die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Gemarkung Retzbach erneut keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Bundestagswahl; Festlegung des Erfrischungsgeldes;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Für die Auszahlung des Erfrischungsgeldes an alle Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich, da es sich hier rechtlich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.
Weil das Erfrischungsgeld in allen Mitgliedsgemeinden der VGem in einheitlicher Höhe ausgezahlt wird, muss auch in jedem Gemeinderat ein Beschluss gefasst werden.
Die Verwaltung empfiehlt, das Erfrischungsgeld aufgrund der Kurzfristigkeit und dem vorgezogenen Wahltermin auf 50,00 € je Wahlhelfer festzulegen.
Die Auszahlung erfolgt am Wahltag selbst für alle Helfer gegen Unterschrift.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Erfrischungsgeld für die kommende Bundestagswahl auf 50,00 € je Wahlhelfer festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Antrag Gemeinderat W. Kübert: Weihnachtsmarkt;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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ö
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7 |
Sachverhalt
E-Mail-Antrag vom 26.12.2024:
„Im Dezember wurde in Magdeburg wieder ein Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt verübt. Leider ist auch künftig mit Anschlägen auf Weihnachtsmärkte zu rechnen.
Da auch die Gemeinde Himmelstadt Veranstalter eines Weihnachtsmarktes ist, ist es erforderlich sich im Vorfeld Gedanken zu machen. Ich gehe davon aus, dass es schon bisher Absprachen mit der Polizei gibt und entsprechende Sicherheitskonzepte vorliegen. Diese wurden jedoch bisher dem Gemeinderat noch nicht vorgestellt. Jedoch scheint es aufgrund der aktuellen Situation wichtig diese fortzuschreiben und zu ergänzen.
Mir ist bewusst, eine hundertprozentige Sicherheit kann und wird es nicht geben. Trotzdem ist es wichtig sich im Vorfeld Gedanken zu machen und das bisherige Sicherheitskonzept anzupassen und zu ergänzen. Müssen wir evtl. auch Zufahrten absperren, wie funktioniert das An- und Abfahren von Rettungsfahrzeugen? Müssen wir unter Umständen komplette Straßenbereiche in der Zeit des Weihnachtsmarktes sperren, müssen die Verkaufsstände unter Umständen etwas anders angeordnet werden usw.
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt mit der Polizei und dem Landratsamt Kontakt aufzunehmen, um ein entsprechendes Sicherheitskonzept für den nächsten Weihnachtsmarkt zu erstellen.“
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dem Antrag von Wolfgang Kübert stattzugeben. Mit der Polizei und dem Landratsamt wird Kontakt aufgenommen, um ein entsprechendes Sicherheitskonzept für den nächsten Weihnachtsmarkt zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Rechnungsgenehmigung/en;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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ö
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8 |
Sachverhalt
a)Bayernwerk Netz GmbH, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg
Für den im Juli 2024 eingerichteten Stromanschluss der Abnahmestelle Kindergarten/Kinderkrippe Brückenstraße 14 a legt die Bayernwerk Netz GmbH am 28.11.2024 eine Rechnung über 7.507,23€ vor. Diese wurde am 05.12.2024 bezahlt.
b)Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG, Zum Helfenstein 4, 97753 Karlstadt
Für 144 Stück Hauptwasser-Zähler-Wechsel im Turnus 2024 legt die Energieversorgung am 18.12.2024 eine Rechnung über 11.626,07 €. Diese wurde am 09.01.2025 bezahlt.
Beschluss 1
a)Bayernwerk Netz GmbH, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Bayernwerk Netz GmbH für den Stromanschluss der Kinderkrippe Brückenstraße 14 a vom 28.11.2024 über 7.507,23 € und die damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von etwa 266.376 € im Nachhinein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
b)Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG, Zum Helfenstein 4, 97753 Karlstadt
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Energierversorgung für den Wechsel von 144 Hauptwasserzählern im Turnus 2024 vom 18.12.2024 über 11.626,07 € im Nachhinein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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ö
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9 |
Sachverhalt
a) Sachstand Glasfaserausbau, verkehrsrechtliche Anordnung
Informiert wird darüber, dass der Ausbau ab Montag 20.01.2025 fortgeführt wird und zunächst bis 07.02. 2025 dauert. Der Plan liegt vor. Demnach wird im Brunntal begonnen. Inbegriffen ist auch das Gebiet Mausberg III und dann Schritt für Schritt weiter.
Erfreulich ist, dass die ausbauende Firma die offiziellen Anträge für die verkehrsrechtlichen Anordnungen gestellt hat.
b) AK Weihnachtsmarkt Leitungsteam
Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass ein Gespräch mit der bisherigen Leitung Julia und Marcel Sommer sowie mit Anni Büttner stattgefunden hat. Alle genannten Personen haben ihre Bereitschaft bekundet, ihre bisherigen Funktionen weiter zu übernehmen.
c) Friedhofsweg Antrag auf Vollsperrung bis Ende März
Aufgrund einer privaten Baumaßnahme wird eine Vollsperrung des Friedhofsweges bis Ende März erforderlich. Der Grundstückseigentümer hat mitgeteilt, dass ein Kran aufgestellt werden muss. Die Zufahrten zu Nachbargrundstücken sind noch möglich.
Evtl. kommt der Kran bereits Anfang nächster Woche. Der Friedhofseingang ist nicht betroffen. Beauflagt wurde, dass auch ein schmaler Weg am Kran entlang freigehalten werden soll.
Die Straße sollte im Frühjahr mit einer Deckschicht versehen werden. Der entsprechende Beschluss liegt vor. Die Arbeiten sollen nun aber erst dann erfolgen, wenn der Kran wieder weg ist. Mit dem beauftragten Unternehmen Ralph Scheb muss dies noch besprochen werden.
d) Aktuelle Schlüsselzuweisungen
Informiert wird darüber, dass aktuell knapp 700.000€ Schlüsselzuweisungen der Gemeinde zugewiesen werden.
e) Neuer Studiengang THWS
Mitgeteilt wird, dass an der Technischen Hochschule ein neuer Studiengang eingerichtet wurde. Es handelt sich dabei um den Studiengang Denkmalpflege und Bauen.
f) Tagung des regionalen Prüfungsverbandes
Die Tagung des regionalen Prüfungsverbandes findet am 22.01.2025 in Arnstein statt
g) Kanalrohr Wiesenweg
Das Kanalrohr im Wiesenweg ist repariert und geprüft.
h) Sachstand Ampelanlage an der B27
Beim Bauamt wurde erneut zum Sachstand der Ampelanlage an der B27 angefragt. Kritisiert wird, dass nur zögerliche oder keine Antworten zurückkommen.
i) Holzerlös bei Submission
Informiert wird über den guten Erlös einer Eiche bei der Submission. Die Eiche hat mit 5.700 € ein sehr gutes Ergebnis eingebracht.
j) Losholzversteigerung am 22.02.25
Mitgeteilt wird, dass die Holzlosversteigerung am 22.02.2025 stattfindet. Zuvor wird nochmal eingeschlagen
k) Sachstand Teil-Gemeinschaftsunterkunft
Informiert wird, dass das Gremium hierzu weitere Beratung am 06.02.2025 durchführen muss. Es liegt ein Schreiben des Landratsamtes vor. Demnach wird nun keine Stellungnahme, sondern nur noch eine Anhörung stattfinden.
Rechtsanwältin Kathrin Schilling wird im Gemeinderat bei der Beratung mit anwesend sein und die weitere Vorgehensweise und Möglichkeiten der Gemeinde darstellen.
l) Besuch Kindergarten- und Vorschulkinder im Rathaus
Die Kinder aus dem Kindergarten haben am 16.01.2025 den Bürgermeister im Rathaus besucht.
Insgesamt war dies eine durchweg positive Veranstaltung mit den Vorschulkindern und kommenden Vorschulkindern.
Zur gleichen Zeit fand ein Treffen der Krabbelgruppe im Vereinsraum statt.
Die Kinder des Kindergartens kommen in jedem Jahr einmal ins Rathaus. Zu den Kindern der Grundschule geht der Bürgermeister ins Schulgebäude.
m) Termine
Infoveranstaltung Windkraft 29.01.2025 - 19:00 im Pfarrzentrum,
Wurfzettel an die Haushalte sind verteilt
Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 - 19:00 Uhr Rathaus
Würzburger Gedächtnislauf 22.03.2025
Abstimmungsergebnis: o. A.
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10. Kurze Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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ö
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10 |
Sachverhalt
a) Schriftliche Anfragen Gemeinderat Kübert
Folgende Anfragen von Gemeinderat Wolfgang Kübert lagen schriftlich vor:
Gehsteig Brücke
Gefragt wird wer für den Belag der Gehsteige an der Brücke zuständig ist. Es besteht Ausbesserungsbedarf, da der Belag beschädigt ist.
Zuständig hierfür ist die Gemeinde Himmelstadt. Es ist beabsichtigt, die Gehwege im Laufe des Jahres 2025 im Zuge einer anderen Tiefbaumaßnahme mit erledigen zu lassen, um eine kostenaufwändige Einzelmaßnahme zu vermeiden.
Ampelanlage
Gefragt wird, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um voranzukommen und nicht weiter vertröstet zu werden. Gefragt wird auch, ob MdL Torsten Schwab eingeschaltet wurde.
Laut Auskunft des Staatlichen Bauamtes Würzburg soll die Planung 2025 erfolgen. Nach Fertigstellung des Norma-Marktes wird zunächst eine Verkehrszählung durchgeführt, als Grundlage für die Planung.
Das Gremium verweist darauf, dass davon ausgegangen wird, dass im Landratsamt bereits Verkehrszählungen vorliegen. Unklar ist, ob diese auch beim Straßenbauamt bekannt sind.
Fußweg zum Norma-Markt
Gefragt wird nach der zeitlichen Schiene bis zur Fertigstellung.
Leider hat die Gemeinde bislang keine verbindliche Terminaussage bekommen. Lediglich eine Allgemeinaussage erfolgte, die ausstehenden Tiefbauarbeiten samt Gehsteig schnellstmöglich im neuen Jahr umzusetzen. Verwiesen wurde zudem, dass die Tiefbauarbeiten abhängig von Witterung sind. Derzeit ist es zu feucht.
Parkverbot Triebstraße
Gefragt wird nach dem Sachstand der Planung und Umsetzung.
Es werden fünf Firmen in KW3/2025 angefragt. Die Umsetzung erfolgt dann zeitnah.
Friedhofssatzung
Die Friedhofssatzung ist in Bearbeitung, verzögert sich jedoch aufgrund derzeit anstehender dringender Aufgaben in der Verwaltung wegen der bevorstehenden Bundestagswahl.
PV-Anlage auf dem Neubau Kinderkrippe
Gefragt wird, ob zwischenzeitlich Angebote für Photovoltaik eingeholt wurden.
Die Angebote werden im Januar 2025 eingeholt. Die entsprechenden Anschreiben sind verschickt.
Termin mit Gemeindearbeitern im Bauhof
Gefragt wird nach dem Termin für die vereinbarte Besprechung mit den Gemeindearbeitern.
Geplant ist dieses Gespräch auf Wunsch des Bauhofs nach Abschluss des Winterdienstes für den 04.04.2025 - 16:30 Uhr (Freitagnachmittag). Einladung folgt.
b) Parkplatzsituation an der Kinderkrippe
Gemeinderat und Vorsitzender des Bauausschusses Andreas Scheb verweisen auf die Restarbeiten in der Kinderkrippe. Bei einem Vorort-Termin war besprochen worden, dass Behindertenparkplätze, die vorher vorhanden waren, auch hinterher wieder ausgewiesen werden sollten. Auch die Situation Rettungsweg Schule sowie der auf Parkplätzen stehenden Container ist unbefriedigend. Ungünstig ist zudem, dass noch keine Parkmarkierungen vorgenommen wurden. Bürgermeister Hemmelmann erkundigt sich hierzu in der technischen Bauabteilung.
c) Sachstand Wiederherstellung Friedhofsberg
Gemeinderätin Ingrid Haimann fragt bezüglich der Pflasterwiederherstellung am Friedhofsberg nach.
Die bauausführende Firma hat die Schadensmeldung bekommen, ist aber seither im Weihnachtsurlaub. Wie bereits mitgeteilt, sollen die Arbeiten zum Glasfaserausbau ab Montag 20.01.2025 wieder beginnen. Es wird davon ausgegangen, dass die gemeldeten Schäden dann auch behoben werden.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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11. Sitzungsniederschrift vom 05.12.2024 (13.1 Sitzung ÖT )
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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16.01.2025
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11 |
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 05.12.2024 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 17:14 Uhr