Datum: 06.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. BA 2024008;
Daimlerstr. 9, Fl. Nr. 7759/2, Gemarkung Himmelstadt
Bauantrag "Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise. Sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze";
Schreiben der Unt. Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart v. 07.01.2025: Mitteilung über die Änderung der Rechtslage u. damit verbundener Anhörung nach § 246
Abs. 14 BauGB ; Beratung u. Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Antrag auf Baugenehmigung für die "Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise. Sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze" auf dem Grundstück Daimlerstr. 9, Fl. Nr. 7759/2 der Gemarkung Himmelstadt wurde mit Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt am 05.12.2024 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen konnte nach Überprüfung und anwaltlicher Beratung nicht erteilt werden. Zur Erläuterung wird auf die schriftlichen Stellungnahmen vom 04.12.2024 u. 13.01.2025 der beauftragten Rechtsanwältin Frau Kathrin Schilling von der Kanzlei Ulbrich u. Kollegen in Würzburg verwiesen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart hat mit Schreiben vom 07.01.2025 auf die ablehnende Entscheidung der Gemeinde Himmelstadt reagiert, die Rechtslage aus dortiger Sicht erläutert und mitgeteilt, dass eine bauaufsichtliche Genehmigung des beantragten Bauvorhabens in Anwendung der bauplanungsrechtlichen Abweichungsbefugnis des
§ 246 Abs. 14 BauGB (Baugesetzbuch) beabsichtigt ist. Ferner wurde der Gemeinde Himmelstadt die Möglichkeit eingeräumt, sich im Rahmen der Anhörung bis spätestens 16.02.2025 zu äußern sowie ggf. nochmals über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden.
Die Stellungnahmen der Rechtsanwältin Frau Schilling vom 04.12.2024 und 13.01.2025 sowie das Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 07.01.2025 liegen dem Gremium zur Kenntnis vor.
Die Rechtsanwältin Frau Schilling ist zur Erläuterung der Rechtslage und zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise anwesend.
Beschluss 1
Am ablehnenden Beschluss vom 05.12.2024 zum Antrag auf Baugenehmigung für die "Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise, sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze" auf dem Grundstück Daimlerstr. 9, Fl. Nr. 7759/2 der Gemarkung Himmelstadt wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die vom Landratsamt Main-Spessart angeforderte schriftliche Äußerung im Rahmen der Anhörung erfolgt fristgerecht (bis spätestens 16.02.2025) durch die Rechtsanwältin Frau Kathrin Schilling.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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2. Antrag GR Kübert: Flüchtlingsunterkunft Bürgerentscheid;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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2 |
Sachverhalt
Mit e-mail vom 03.01.2025 beantragt Herr GR Kübert die Behandlung des folgenden Antrags in der nichtöffentlichen Sitzung.
Hierzu wird auf § 18 und 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Himmelstadt verwiesen. Grundsätzlich sind Tagesordnungspunkte öffentlich zu behandeln.
Der Inhalt des Antrags fällt nicht unter § 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Himmelstadt und ist deshalb in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Der konkrete, einleitende Wortlaut der e-mail von Herrn Kübert vom 03.01.2025 ist bereits in der Beschlussvorlage „Flüchtlingsunterkunft – Informationsveranstaltung“ abgedruckt.
Zu dieser Einleitung stellt Herr GR Kübert ergänzend folgenden Antrag:
Antrag 2: Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung bzw. eine Anwaltskanzlei zu beauftragen ob die Möglichkeit besteht einen rechtlich verbindlichen Bürgerentscheid über den Bau einer Flüchtlingsunterkunft abzuhalten.
Stellungnahme der Verwaltung hierzu:
Leider ist dieser Antrag völlig unklar formuliert.
Soll ein Bürgerentscheid über den momentan in Frage stehenden Bauantrag gestellt werden oder geht es um die grundsätzliche Frage, ob eine Flüchtlingsunterkunft gewünscht ist?
Ausgehend davon dass gemeint ist, ob man einen Bürgerentscheid stellen könnte, um eine Baugenehmigung für die geplante Unterkunft zu verhindern, ist Art. 18a Gemeindeordnung (GO) maßgeblich.
Bürgerentscheide können nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde beantragt werden.
Hier vorliegend handelt es sich um den Bauantrag eines Dritten und keine Angelegenheit der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis, daher kann hierüber kein Bürgerentscheid erfolgen.
Die Einschaltung einer Anwaltskanzlei zur Prüfung ist aufgrund der klaren Gesetzeslage nicht erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung bzw. eine Anwaltskanzlei zu beauftragen ob die Möglichkeit besteht einen rechtlich verbindlichen Bürgerentscheid über den Bau einer Flüchtlingsunterkunft abzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12
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3. Antrag GR Kübert: Flüchtlingsunterkunft - Informationsveranstaltung;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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ö
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3 |
Sachverhalt
Mit e-mail vom 03.01.2025 beantragt Herr GR Kübert die Behandlung des folgenden Antrags in der nichtöffentlichen Sitzung.
Hierzu wird auf § 18 und 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Himmelstadt verwiesen. Grundsätzlich sind Tagesordnungspunkte öffentlich zu behandeln.
Der Inhalt des Antrags fällt nicht unter § 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Himmelstadt und ist deshalb in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Die e-mail von GR Kübert vom 03.01.2025 hat folgenden Wortlaut:
„In der Septembersitzung des Gemeinderates wurde dem Gemeinderat erstmalig mitgeteilt, dass es einen Investor gibt, der den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet in Himmelstadt plant.
In der Oktobersitzung habe ich Bürgermeister Hemmelmann darauf angesprochen und mitgeteilt, dass ich eine Behandlung des Vorhabens in der Oktobersitzung erwartet hätte. Daraufhin wurde durch Bürgermeister Hemmelmann nur mitgeteilt, es liegt noch nichts vor, also kann auch noch nicht darüber gesprochen werden.
Erst als der Bauantrag vorlag, ist die Verwaltung und der Bürgermeister tätig geworden und haben eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung des Bauantrags und möglichen Maßnahmen beauftragt.
Mich ärgert es, dass ich nicht darauf bestanden habe, schon vorher eine Anwaltskanzlei hinzuzuziehen. Denn aus meiner Sicht hätte auch schon vor dem Einreichen des Bauantrages die Überprüfung unseres Bebauungsplanes ergeben, dass eine Änderung sinnvoll wäre. Der Paragraph 246 BauGB Absatz 10 weist ja eindeutig darauf hin, dass in Gewerbegebieten bei denen im Bebauungsplan Anlagen für soziale Zwecke zugelassen sind Gemeinschaftsunterkünfte errichtet werden dürfen. Dies hätte auch ohne Vorliegen eines Bauantrages festgestellt und entsprechende Schritte eingeleitet werden können.
Hätten wir also schon im Oktober, spätestens aber im November eine Bebauungsplanänderung auf den Weg gebracht, wäre der Bauantrag unter anderen Voraussetzungen zu behandeln gewesen. D.h. es hätte eine andere Grundlage bestanden und eine Veränderungssperre wäre erfolgsversprechender gewesen. Denn die jetzt eingeschlagene Vorgehensweise hat für mich keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Ich bin zwar kein Jurist doch mein normales Rechtsbewusstsein sagt mir, wenn ein Bauantrag eingegangen ist, dann ist es rechtlich nicht haltbar, wenn man dann einen Bebauungsplan ändert mit dem Hintergrund, den Bauantrag damit ablehnen zu können. Grundlage für eine Behandlung des Bauantrages ist aus meiner Sicht der zum Zeitpunkt des Eingangs gültige Bebauungsplan.
Ich habe mir zum einen mal im Baugesetzbuch den Paragraphen 14 durchgelesen und dann in der frei zugänglichen Rehm Kommentierung nachgelesen. Und da sehe ich meine Meinung bestätigt. Ich denke, auch das Landratsamt wird unsere Bebauungsplanänderung nicht genehmigen.
Dies habe ich auch so Frau Derr im Vorfeld der Dezembersitzung übermittelt. Sie bleibt jedoch bei ihrer Meinung, die Hinzuziehung eines Anwalts vor Eingang des Bauantrags wäre nicht zielführend gewesen und der eingeschlagene Weg sei erfolgsversprechend. Meine Einwendungen seien nicht richtig.
Im Schreiben der Anwaltskanzlei sind einige Punkte mit aufgeführt die in eine Einzelfallprüfung wie sie in den baurechtlichen Hinweisen zu Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende vom 01.02.2024 sicherlich vom Landratsamt zu würdigen sind. Auf der anderen Seite sind einige Begründungen mit aufgeführt, wie z.B. die genannten Bauplätze im Bereich Fuhrgärtlein, die schon aufgrund von Hochwassergebiet nicht ernsthaft zu prüfen sind.
Jetzt wieder zu warten bis vom Landratsamt die entsprechenden Stellungnahmen vorliegen halte ich für nicht zielführend. Deshalb stelle ich hiermit den Antrag, dass das Thema Flüchtlingsunterkunft auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil gesetzt wird. Hier soll noch einmal ausführlich besprochen werden, wie wir weiter verfahren wollen bzw. entsprechende Fragen beantwortet werden.
Antrag 1: Der Gemeinderat beschließt, der Bürgermeister wird beauftragt eine Informationsveranstaltung zu organisieren bei der neben dem Ansprechpartner der Regierung von Unterfranken für das Projekt Flüchtlingsunterkunft auch Landes- und Bundespolitiker aus dem hiesigen Wahlkreis eingeladen werden. Auf dieser Informationsveranstaltung soll das Projekt den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden und Fragen aus der Bevölkerung beantwortet werden.“
Stellungnahme der Verwaltung hierzu:
Über den konkret vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete im Gewerbegebiet Himmelstadt wurde durch das LRA MSP noch nicht entschieden.
Es ist fraglich, ob und in welcher Größe die geplante Unterkunft genehmigt und letztlich verwirklicht werden kann/wird.
Eine Informationsveranstaltung zum derzeitigen Zeitpunkt dürfte eher für mehr Unsicherheit in der Bevölkerung sorgen als der Information dienen.
Es wird empfohlen, eine solche Informationsveranstaltung erst dann durchzuführen, wenn Fakten vorliegen, wie z.B. ein genehmigter Bauantrag.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der Bürgermeister wird beauftragt, eine Informationsveranstaltung zu organisieren, bei der neben dem Ansprechpartner der Regierung von Unterfranken für das Projekt Flüchtlingsunterkunft auch Landes- und Bundespolitiker aus dem hiesigen Wahlkreis eingeladen werden. Auf dieser Informationsveranstaltung soll das Projekt den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden und Fragen aus der Bevölkerung beantwortet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Antrag GR Kübert: Windkraft - Vereinbarung über eine Abgabe nach § 6 EEG;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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ö
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4 |
Sachverhalt
Herr Gemeinderat Wolfgang Kübert stellt mit e-mail vom 27.12.2024 folgenden Antrag:
„Nach §6 EEG können Windpark-Betreiber Gemeinden eine Abgabe zukommen lassen. Berechtigt sind Gemeinden im Umkreis von 2500 Metern um den Windpark (anteilige Aufteilung). Ausgeschüttet werden 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung vom 08. Oktober 2024 wird festgelegt, neben den 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde an die Gemeinde noch 0,1 Cent für die Anwohner auszuschütten. Leider ist dieses Gesetz noch nicht durch den Landtag verabschiedet und wird es unter Umständen auch nicht bevor das Genehmigungsverfahren eingeleitet wird. Deshalb sollte dies in einem extra Vertrag vereinbart werden.
Antrag: Der Gemeinderat beschließt in einem Vertrag mit Vattenfall, dass die Gemeinde einen Betrag von 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde, der auf dem Gebiet der Gemeinde installierten Windenenergieanlagen erhält.“
Stellungnahme der Verwaltung zum vorliegenden Antrag:
Eine Vereinbarung über die Abgabe nach § 6 EEG können Windpark-Betreiber erst NACH Inbetriebnahme der Anlage per Vertrag den jeweiligen Gemeinden zusichern.
Ob die Windparkbetreiber bereit sind, die Abgabe an die jeweilige Kommune auszuschütten, liegt allein im Ermessen des Windparkbetreibers.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, die Tagesordnungspunkte 4-8
TOP 4 Antrag GR Kübert: Windkraft - Vereinbarung über eine Abgabe nach § 6 EEG;
Beratung und Beschlussfassung;
TOP 5 Antrag GR Kübert: Windkraft - Bürgerbeteiligung;
Beratung und Beschlussfassung;
TOP 6 Antrag GR Kübert: Windkraft - Bürgerstromtarif;
Beratung und Beschlussfassung,
TOP 7 Antrag GR Kübert: Windkraft - Aufbau einer Ladeinfrastruktur;
Beratung und Beschlussfassung und
TOP 8 Projekt Windkraft: Verpachtung gemeindeeigener Flächen zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen, Zustimmung vom Muster-Gestattungsvertrag
Beratung und Beschlussfassung
von der Tagesordnung zu nehmen und nach Ausarbeitung in einem Zusatzvertrag zusammen wieder zu beraten und beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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5. Antrag GR Kübert: Windkraft - Bürgerbeteiligung;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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ö
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5 |
Sachverhalt
Herr Gemeinderat Wolfgang Kübert beantragt in Bezug auf die in der Diskussion stehenden Windkraftanlagen in der Gemarkung Himmelstadt folgendes:
„Weiterhin wurde eine Beteiligung an Windkraftanlagen durch die Fa. Primus in Aussicht gestellt. Direkte unternehmerische Beteiligung für Standortkommunen oder lokal Energiegenossenschaften.
Eine Beteiligung ist ab Inbetriebnahme möglich. Art und Anteil der Beteiligung sind projektabhängig. Weiterhin wurde vorgestellt die Möglichkeit eines Windpark-Sparbriefes. Finanzielle Beteiligung an Windkraftanlagen, verfügbar ab Baubeginn (Abhängig vom jeweiligen Projekt).
Garantierte jährliche Zinserträge bei einer attraktiven Laufzeit und einer Investitionsspanne von 1000 Euro bis 10.000 Euro. Aufgelegt in Zusammenarbeit mit einem örtlichen Geldinstitut.
Auch dies ist im Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung vorgesehen. Dies kann über verschiedene Formen wie finanzieller Beteiligung über Anlageprodukte geschehen usw.
Antrag: Der Gemeinderat beschließt, dass den Bürgerinnen und Bürgern und der Kommune die Möglichkeit gegeben wird, sich finanziell am Bau der Windenergieanlagen zu beteiligen z.B. durch den Erwerb von Anteilen an der Windenergieanlage usw. Hierzu sollte die Fa. Primus entsprechend Ihres Vortrages Angebote unterbreiten.“
Stellungnahme der Verwaltung zum vorliegenden Antrag:
Es ist Sache des Windkraft-Betreibers, ob und in welcher Form er Bürgerbeteiligungen haben möchte und dies anbietet.
Der Betreiber kann nicht durch den Beschluss eines Gemeinderates zu solchem Handeln gezwungen werden.
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6. Antrag GR Kübert: Windkraft - Bürgerstromtarif;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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6 |
Sachverhalt
Herr Gemeinderat Wolfgang Kübert beantragt in Bezug auf die in der Diskussion stehenden Windkraftanlagen in der Gemarkung Himmelstadt folgendes:
„Attraktiver Bürgerstromtarif. Bürger der Wind- und Solarparkgemeinde erhalten exklusiven Tarifzugang. Langjährige Erfahrung, seit über 100 Jahren versorgen wir über 3,5 Millionen Kunden in Deutschland.
Antrag: Der Gemeinderat beschließt, den Bürgern wird ein attraktiver Bürgerstromtarif angeboten.“
Stellungnahme der Verwaltung zum vorliegenden Antrag:
Es liegt allein im Ermessen des Wind- oder Solarparkbetreibers, ob er ein solches Angebot machen möchte der nicht.
Der Betreiber kann nicht durch einen Beschluss des Gemeinderates zu solchem Handeln gezwungen werden.
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7. Antrag GR Kübert: Windkraft - Aufbau einer Ladeinfrastruktur;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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ö
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7 |
Sachverhalt
Herr Gemeinderat Wolfgang Kübert beantragt in Bezug auf die in der Diskussion stehenden Windkraftanlagen in der Gemarkung Himmelstadt folgendes:
„Elektromobilität mit Vattenfall InCharge. Vattenfall installiert und betreibt in Ihrer Gemeinde Ladeinfrastruktur auf eigene Kosten.
Antrag: Der Gemeinderat berät darüber, inwieweit man weitere Lademöglichkeiten in unserem Ort für erforderlich hält oder nicht. Werden weitere Ladesäulen für erforderlich gehalten wird ein Beschluss gefasst, dies ebenfalls in dem ergänzenden Vertrag mit Vattenfall aufzunehmen.“
Stellungnahme der Verwaltung zum vorliegenden Antrag:
Der Gemeinderat kann sicherlich grundsätzlich darüber beraten und beschließen, ob weitere Lademöglichkeiten in Himmelstadt geschaffen werden sollten, oder ob das Angebot ausreichend ist.
In Bezug auf den derzeit in der Diskussion stehenden Windparkbetreiber, der gerne Windräder in der Gemarkung Himmelstadt installieren möchte, liegt es alleine am Betreiber, was er anbieten möchte.
Der Betreiber kann nicht durch einen Beschluss des Gemeinderates zu solchem Handeln gezwungen werden.
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8. Projekt Windkraft: Verpachtung gemeindeeigener Flächen zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen, Zustimmung vom Muster-Gestattungsvertrag
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Zur Sach- und Rechtslage wird auf die GR-Sitzungen vom 01.08.2024 und 07.11.2024 verwiesen.
Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 07.11.2024 der Verpachtung folgender gemeindlicher Flächen an die Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Überseering 12, 22297 Hamburg, vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg, für die Errichtung von Windkraftanlagen zugestimmt:
Fl.Nr. 9112 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9114 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9116 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9186 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9215 Gemarkung Himmelstadt.
Dem hierzu erforderlichen Vertragsschluss des vorliegenden Gestattungsvertrages zur Verpachtung der Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Ziegetsdorfer Str. 109, 93051 Regensburg, wurde bisher nicht zugestimmt. Dies wurde zuletzt in der GR-Sitzung vom 05.12.2024 vertagt.
Inzwischen hat am 29.01.2025 die vom Gemeinderat geforderte Informationsveranstaltung des Projektierers für die Bevölkerung zum Projekt Windkraft Himmelstadt stattgefunden.
Ein weiteres Vorantreiben des Projekts macht der Investor abhängig vom Vertragsschluss für die zu verpachtenden Flächen.
Sofern ein Vertragsschluss mit der Gemeinde über die gemeindlichen Pachtflächen nicht zustande kommt, ist zu erwarten, dass seitens des Investors andere (private) Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen angepachtet werden und die daraus resultierenden Einnahmen privaten Eigentümern zugute kommen.
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9. Weitere Planung Klosterhöfe;
Durchführung VgV-Verfahren mit Anschlussbeauftragung;
Beratung und Beschlussfassung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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ö
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9 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 07.11.2024 wurde unter Top 1 der aktuelle Sachstand der Klosterhöfe von Herrn Rüdiger Amthor vorgestellt. Für die weitere Entscheidungsfindung zur Fortführung des Projektes wurde entschieden, die Kosten zu aktualisieren und auf dieser Basis den Aufwand eines möglichen VgV-Verfahrens zu ermitteln.
Die Kosten wurden auf Basis des vorliegenden Kostenrahmens von Daniela Wagner Architektur vom 21.08.2023 aktualisiert. Hierbei wurden die vorliegenden Kosten nach statistischen Baupreisindizes erhöht, weiter wurden die Nebenkosten von 20 % auf 25 % erhöht und Kosten für zu Verfügung zu stellendes Mobiliar (Bsp. Theke, Küche, Kühlmöglichkeit im Cafe, Möblierung der Ferienwohnungen…) eingerechnet. Die Gesamtkosten (Achtung es handelt sich um einen Kostenrahmen!) belaufen sich auf 1.026.979,50 € für das Anwesen Hofstraße 8 und 7.621.016,70 Euro für die Anwesen Hofstraße 10 – 16, inkl. Außenanlagen.
Nach Grundlage der vorgenannten Kosten wurden die Auftragswerte ermittelt. Seit August 2023 sind die Kommunen verpflichtet, eine solche Auftragswertberechnung vor Durchführung eines VgV-Verfahrens zu ermitteln, da alle Planungsleistungen eines Vorhabens zusammen betrachtet werden müssen. Eine Splittung der Objekte und Planungsleistungen in Gänze, um ein VgV-Verfahren zu umgehen, ist nicht mehr zulässig.
Im Ergebnis müssen die Fachdisziplinen Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung und HLS-Planung als jeweiliges VgV-Verfahren ausgeschrieben werden. Pro Fachdisziplin ist mit 9.500 € zu rechnen, es kann zu Mehrungen oder Minderungen bei geänderter Bieterzahl in der zweiten Stufe kommen. Es ist somit für das VgV-Verfahren mit Kosten in Höhe von bis zu 40.000 € zu rechnen. Das 2-stufige Verfahren selbst nimmt ca. sechs Monate in Anspruch, d.h. realistisch kann es bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
In Folge müssen dann aber die Planer, die das jeweilige VgV-Verfahren für sich entschieden haben, zumindest auch in einer ersten Stufe, idealerweise die Leistungsphasen 1 – 2, beauftragt werden, d.h. es müssen für das Jahr 2026 ca. 100.000 € für Planungsleistungen vorgesehen werden, danach könnte die Gemeinde noch – je nach Planungserkenntnisse - aus dem Projekt aussteigen.
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10. Grundschule Himmelstadt: Rückführung flexibler Eingangsklassen;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 02.02.2017 hat der Gemeinderat Himmelstadt die Bewerbung der Grundschule Himmelstadt für das Schulprofil „Flexible Grundschule“ zugestimmt.
Nun liegt der Verwaltung durch die stellv. Schulleiterin der Grundschule Himmelstadt, Frau Doris Weise, beigefügtes Schreiben vor.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Rückführung der flexiblen Eingangsklassen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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11. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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ö
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11 |
Sachverhalt
a) Studiengang des Sommersemesters der THWS führt Studie in den Klosterhöfen durch
Informiert wird darüber, dass im Rahmen eines Projektes Studenten der THWS ab April Untersuchungen im Bereich Klosterhöfe durchführen wollen. Bürgermeister Hemmelmann sieht das Interesse der THWS an Himmelstadt sehr positiv.
b) Markierungen Triebstraße und Parkplatz Mehrzweckhalle
Der Auftrag zu Anbringung von Markierungen ist vergeben. Die Arbeiten werden durchgeführt, sobald die Witterung es zulässt.
c) Besprechung Naturschaugarten
Eine Besprechung zum Naturschaugarten und zum Veranstaltungsprogramm im Garten hat stattgefunden. Der AK Tourismus wurde gebeten, die Veranstaltungen mit in die Werbung aufzunehmen.
Gemeinderat Harald Gangl ist informiert.
d) Information der Regierung von Unterfranken
Die Regierung von Unterfranken hat bekanntgegeben, dass die Zahl der Geflüchteten im
2. Halbjahr 2024 rückläufig war.
e) Öffnung Biergarten Himmelreich
Im Ort scheint das Gerücht umzugehen, dass der Biergarten nicht mehr öffnen wird. Dies ist eine Falschmeldung. Nach Rücksprache mit dem Betreiber stellt sich heraus, dass der Biergarten zur Frühjahrssaison wieder offen sein wird.
f) Lagebesprechung Rosenmontagszug
Mit den zuständigen Behörden fand eine Lagebesprechung zum diesjährigen Rosenmontagszug statt. Verlangt wurde, dass mehr Parkverbotsschilder aufgestellt werden.
Zudem soll ein Beschilderungsplan erstellt werden. Positiv ist, dass der Zug stattfinden kann.
g) Container rechtsmainisch werden umgestellt
Informiert wird darüber, dass die Container, die derzeit unterhalb der Grundschule auf den Parkflächen am Weg stehen, demnächst umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt am 12.02. an den Sportplatz. Die Parkplätze bei der Grundschule können dann alle genutzt werden.
In diesem Zusammenhang wird auch auf das Umfeld der Altkleidercontainer verwiesen. Insbesondere am Standort Kleintierzüchterheim sieht es immer sehr unsauber aus.
Gemeinderat Willi Stamm hatte sich deshalb beim Betreiber, dem Roten Kreuz, erkundigt und erfahren, dass eine externe Firma die Altkleider abholt. Die Telefonnummer ist auf dem Container veröffentlicht. Die Firma kommt nicht in regelmäßigem Turnus selbstständig, sondern wartet immer auf einen Anruf zum Abtransport.
Die Verwaltung wird gebeten abzuklären, in welchem Abholturnus geleert wird. Sollte sich keine Besserung einstellen, ist zu überlegen, die Altkleidercontainer an den besonders schwierigen Standorten ganz zu entfernen.
h) Kreisumlage/Bezirksumlage
Mitgeteilt wird eine Erhöhung der Kreisumlage 2025 auf 50,4 %, 2026 auf 56,4 %, 2027 auf 57 % und 2028 auf 57,5 %. Auch die Bezirksumlage soll steigen: 2025 auf 20 % und 2026 auf 22 %. Festgestellt wird, wenn sich diese Erhöhungen bewahrheiten, dann sind die Umlagen für die Gemeinde nicht mehr finanzierbar. Der Kreis verweist für seine eigene Erhöhung auf die Erhöhung des Bezirks. Insgesamt bedeutet dies für Main-Spessart eine Erhöhung auf 3,5 Mio und weitere Steigerung.
In der Bürgermeisterbesprechung im Landratsamt wurden insbesondere die Großprojekte kritisiert. Wegen langen Genehmigungsverfahren sind diese erst jetzt genehmigt und sollen auch angefangen werden. In den letzten Jahren wurden dafür aber keine Rücklagen gebildet. Den Kreishaushalt verabschiedet der Kreistag. Die Leittragenden sind die Gemeinden, die dies alles finanzieren müssen.
i) Christoph Kirchner, Forstdirektor, AELF in Altersteilzeit verabschiedet
Informiert wird darüber, dass Forstdirektor Christoph Kirchner nun in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet wurde. Herr Kirchner hat mitgeteilt, dass sein Interesse am Himmelstadter Wald noch hoch ist und er ab und an noch bei einem Wandbegang der Gemeinde dabei sein wird.
j) Verwaltungstätigkeiten Vorrang Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen werden ab 11.-13.02. kuvertiert, in dieser Zeit können darüber hinaus keine anderen Verwaltungstätigkeiten ausgeführt werden. 4.500 Briefwahlanträge im VG-Gebiet liegen bereits vor. Auch für Himmelstadt haben über 50 % Wahlberechtigte Briefwahl beantragt.
k) Rücktritt Schulleiterin Tanja Schaub-Gütling.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann informiert über ein Schreiben von Frau Tanja Schaub-Gütling über ihren Rücktritt als Schulleiterin aufgrund gesundheitlicher Belastungen.
Die Stelle muss neu ausgeschrieben werden.
Ein Blumengruß und eine Genesungskarte sind ihr von der Gemeinde schon zugegangen.
l) Sicherheit Weihnachtsmarkt
Ein Gespräch bezüglich Sicherheit des kommenden Weihnachtsmarktes fand mit dem Ordnungsamt der VG Zellingen statt. Aufgrund der aktuellen Belastung der Verwaltung bezüglich der Bundestagswahl wurde vorgeschlagen, nach der Wahl ein Gespräch mit Polizei etc. zu terminieren. Bürgermeister Hemmelmann hält den Rat auf dem aktuellen Sachstand.
m) Termine:
Nächste Sitzung GRHI 06.03.2025 19:00 Uhr
Bürgerversammlung 20.03.2025 19:30 Uhr
Würzburger Gedächtnislauf 22.03.2025
Abstimmungsergebnis: o. A.
zum Seitenanfang
12. Kurze Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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ö
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12 |
Sachverhalt
a) Sachstand Ausbau Glasfaser plus linksmainisch
Kritisiert wird die ungenügende Wiederherstellung des Pflasters in der Hauptstraße. Das Pflaster wurde rausgenommen. Unklar ist, ob die Kennzeichnungen wieder so eingebaut wurden, wie es vorher war. Gefragt wird, wie mit Mängeln umgegangen wird. Es gibt bauabschnittsweise Abnahmen und zudem eine Schlussabnahme. Alle bisherigen Mängel sind dokumentiert. Kritik: Es gibt Bautrupps die schlechter gearbeitet haben. Pflaster ist nicht ordentlich eingebaut.
Bis jetzt hat sich die Baufirma nur mit Hausanschlüssen beschäftigt. Jetzt werden große Gräben gezogen und wieder gepflastert. Die Bauabteilung in der Verwaltung ist informiert und überwacht. Bei den Arbeiten handelt es sich jedoch um einen sog. hoheitlichen Auftrag der Telekom. Die Bauabteilung ist mit Herrn Sorin Franz und Herrn Michael Oelschläger von der Firma Seibold GmbH, Rattelsdorf, in Kontakt. Die Kontaktdaten sind im Bürgerbüro zu erfragen.
Wichtig ist, immer wieder Mängel zu notieren und weiterzugeben, z.B. sitzen Wasserschieber viel tiefer als vorher. Auf die Haftung der Baufirma ist hinzuweisen.
Der Vorsitzende des Bauausschusses Andreas Scheb informiert, dass bei Abnahme vorher eine Begehung mit dem Bauausschuss stattfinden wird. Der Bauausschuss wird auch an der Abnahme selbst teilnehmen. Herr Scheb ist in Kontakt mit Frau Jatz vom Bauamt VG.
Gefragt wird, ob auch ein Anschluss des Baugebietes Mausberg IV berücksichtigt und ein Übergabepunkt gesetzt wurde. Dies muss in der Verwaltung nachgeprüft werden.
Auch im Bereich Brunntal wurden Mängel festgestellt. Die Gehsteigpflastersteine weisen bei allerhand Steinen Beschädigungen auf.
In der unteren Hauptstraße sind die Pflastersteine ebenfalls in sehr schlechtem Zustand. Steine müssen ausgewechselt werden. Das verwendete Pflaster wird aber nicht mehr hergestellt und ist nicht lieferbar. Gemeinderätin Ingrid Haimann wird Frau Jatz über diese Schäden informieren.
Die Schäden am Friedhofsberg sind bereits dokumentiert.
b) Bauende Schallschutzwände Sachstand
Gefragt wird, ob bereits ein Bauende-Termin an der Bahn bekannt ist. Dies ist nicht bekannt. Es handelt sich um eine hoheitliche Aufgabe der Bahn.
Kritisiert wird, dass die Straßen in der Unteren und Oberen Ringstraße stark verdreckt sind. Befürchtet wird, dass Schlamm und Steine bei Niederschlag so in die Kanalisation gespült werden und diese verstopfen. Dies ist schon weitergegeben worden.
Bürgermeister Hemmelmann setzt sich wegen der Straßenverschmutzung mit der Bahn AG in Verbindung.
c) Rückschnitt von Hecken und Büschen
Gebeten wird, die Verpflichtung zum Rückschnitt von Hecken und Büschen erneut im Mitteilungsblatt auszuschreiben und durchzugreifen bei denen, die es nicht machen.
In diesem Falle sollte tatsächlich eine Fremdfirma beauftragt und die Kosten den säumigen Grundstückseigentümern auferlegt werden.
d) Grüngutcontainer
Gefragt wird zu den Regelungen und Vorschriften, wieviel und was eingebracht werden kann. Festgestellt wurde, dass z.B. komplette Bäume eingeworfen werden.
Vorgeschlagen wird, die Hausordnung aufzuhängen. Rasenschnitt ist nicht im Grüngutcontainer zu entsorgen.
Die Ordnung soll noch einmal im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Das Gremium befürwortet zudem, die Regelungen zu überarbeiten und anzupassen. Gewerbliche Grünabfälle dürfen nicht im Grüngutcontainer entsorgt werden.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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13. Sitzungsniederschrift vom 16.01.2025;
Genehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.02.2025
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ö
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13 |
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2025 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2025 13:47 Uhr