Datum: 22.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 Gehwegasphaltierung Brunntalstraße im Rahmen des Breitbandausbaus
3 Waldbegang

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. (Waldbegang) Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.07.2017 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz bittet den Gemeinderat um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Gehwegasphaltierung Brunntalstraße im Rahmen des Breitbandausbaus“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Gehwegasphaltierung Brunntalstraße im Rahmen des Breitbandausbaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. (Waldbegang) Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.07.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Brunntalstraße wird auf ca. 150 m der Gehweg aufgegraben, damit das neue Breitband verlegt werden kann. Die Breite des Gehwegs beträgt 1,20 m. Geplant sind ein Längsschnitt im Gehweg und ein Graben mit 60 cm Breite.
Dies bedeutet, dass der Gehweg nach der Maßnahme in der Mitte eine Längsnaht auf der gesamten Länge erhält. Sichtbar bleibt dann auf einer Hälfte eine alte Asphaltdecke und auf der anderen Hälfte eine neue Asphaltdecke.
Die bauausführende Firma Lindner bietet der Gemeinde an, die komplette Breite des Gehwegs neu zu asphaltieren, so dass wieder ein einheitlicher neuer Gehweg vorhanden ist.

In der Pillenbergstraße, Gehwegbreite 1,00 m, wird ebenfalls das Breitband verlegt.
Hier übernimmt die Telekom aus Kulanzgründen den kompletten Ausbau.
Hier wäre die Restbreite des best. Gehwegs nur 0,40 m!
Die Länge dieses Grabens beträgt ca. 80 m.

Mehrfläche des zu asphaltierenden Gehwegs in der Brunntalstraße:
Ca. 150 m x 0,60 m = 90 m²
Nettoangebotspreis pro m²: 86,- €

Gesamtkosten: 90 m² x 86 €/m² =        7740,00 €
MWSt 19 %                                1470,60 €

                                       9210,60 € Brutto

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt vergibt den Auftrag für die Asphaltierung des Reststreifens von
0,60 m auf der gesamten Länge von ca. 150 m in der Brunntalstraße an die Firma Lindner Fernmeldebau, Frammersbach.
Kosten ca. 9210,60 € Brutto.
Abgerechnet wird die tatsächlich asphaltierte Länge!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3. Waldbegang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. (Waldbegang) Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.07.2017 ö 3

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister begrüßt Herrn Forstdirektor Kirchner und erteilt ihm das Wort.
Revierförster (FAR) Herr Trabold muss sich für den Sitzungstermin aufgrund einer anderen Veranstaltung entschuldigen lassen.

Sachverhalt:
Ziel des Waldbeganges ist eine Zwischenrevision im Gemeindewald Himmelstadt, Erfordernis und erste Ergebnisse.
Hierzu legt Herr Kirchner ein Handout vor.
Zunächst erläutert Herr Kirchner die rechtliche Grundlage. Die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes muss auf einem Forstwirtschaftsplan gestützt sein. Dieser wurde für den Wald der Gemeinde Himmelstadt im Jahr 2007 für eine Laufzeit von 20 Jahren erstellt. Nach Ablauf von zehn Jahren ist durch die untere Forstbehörde eine Überprüfung erforderlich, um zu klären ob eine Erneuerung oder Ergänzung des Plans notwendig ist.
Diese Zwischenrevision steht aktuell an.
Herr Kirchner erläutert die Erfüllung des Forstwirtschaftsplans der bisherigen Laufzeit bezüglich Einschlag und Pflegebetrieb:
In der Jungbestandspflege wurde der Hiebsatz um ca. 1% pro Jahr überschritten. Dies ist noch tolerierbar. Es besteht kein Änderungsbedarf.
In der Jungdurchforstung entspricht der tatsächliche Eingriff fast punktgenau dem Plansoll.
In der Altdurchforstung wurde dagegen rund 10 % mehr eingeschlagen.
Die Hiebsätze für die genannten Bereiche ergeben sich aus dem Verhältnis von Pflege der Fläche und der Holznutzung.
Die Endnutzung spielt im Himmelstadter Wald eine größere Rolle. Die Hiebsätze für die Endnutzung ergeben sich aus der Holznutzung. Der bisherige tatsächliche Einschlag liegt mit ca. 1/3 hinter dem Plansoll zurück.

Diskussionsverlauf:

Folgende Waldgebiete wurden begangen:
  • Duttenbrunner Weg (Endnutzung)
  • Brandrain (Endnutzung, Altdurchforstung)
  • Pillenberg (Altdurchforstung, Endnutzung)
  • Brunnthal (Jungbestandspflege)

Duttenbrunner Weg – Endnutzung (Buche-Eichen-Bestand)
Es wird festgestellt, dass lediglich rund ein Drittel des Sollhiebsatzes tatsächlich eingeschlagen wurde. Allerdings ist das gewählte Tempo ausreichend, da bereits eine starke Vorausverjüngung gegeben ist und schon 2/3 des Endnutzungsbestandes an großen Bäumen weg ist.
Die noch vorhandenen Eichen sollten ausreifen.
Das Gremium tendiert dazu, die Einschlagquote von 60 % auf 30 % zu senken.


Brandrain – Endnutzung (Fichten-Kiefer-Bestand)
Als Unterbau zum Fichtenbestand wurden Buchen gepflanzt. Der Fichtenanteil sollte nicht höher als 10 % liegen. Das Gremium folgt dem Vorschlag, die Fichten als Reserve zu halten und orientiert an der Marktsituation einzuschlagen.
Die Einschlagquote sollte auf 2/3 des bisherigen Solls, entsprechend dem tatsächlichen Einschlagtempo im Plan gesenkt werden.

Brandrain; Lettengrubenweg – Endnutzung (Buche-Fichten-Bestand)
Der Bestand befindet sich bereits im Grenzbereich zur Jungbestandspflege und ist weitgehend verjüngt. Er ist relativ licht mit einigen hiebreifen Eichen. Im oberen Teil befindet sich eine dichte Fichtengruppe, aus der noch ca. 30 % herausgenommen werden können. Die im unteren Teil befindliche Douglasiengruppe hat dagegen nur wenig Pflegebedarf.
Das Gremium folgt dem Vorschlag, die Einschlagquote um die Hälfte von 70 % auf 35 % zu senken.

Brandrain – Altdurchforstung (Buche-Fichten-Bestand)
Der Bestand ist bereits licht. Die Buchequalität ist gut. Der Bestand benötigt noch ca. 30 Jahre, um in die Endnutzung zu kommen.
Es wird vorgeschlagen, den Nutzungssatz von 70 fm/qm (Festmeter pro Quadratmeter) wie bisher beizubehalten.

Pillenberg – Altdurchforstung (Buche-Fichten-Bestand)
Im Bestand ist bereits eine gestufte Verjüngung vorzufinden. Alte Bäume sind noch recht dünn. Im Nebenbestand gibt es dagegen auch dickere Bäume. Auffällig ist die sehr starke Naturverjüngung.
Der Nutzungssatz liegt bei 80 fm/qm und sollte beibehalten werden.
Für den Bestand ist zu überlegen, wann der Zeitpunkt erreicht ist, dass er in die Endnutzung kommt.

Aus dem Gremium wird erfragt, ob angesichts der sehr starken Naturverjüngung Schäden durch Wildverbiss noch eine Rolle spielen.
Für die Buche-Naturverjüngung ist dies eher unproblematisch. Allerdings kommt es nach wie vor zu Wildverbissschäden an Edellaubhölzern, die durch Pflanzung eingebracht werden. Diese Pflanzungen müssen mit geeigneten Maßnahmen geschützt werden.

Pillenberg – Endnutzung (Buche-Eichen-Bestand)
Die Bäume im Bestand haben eher geringe Qualität und sollten deshalb nicht stärker eingeschlagen werden. Um das Verjüngungsziel zu erreichen, wurden bereits viele Bäume gepflanzt und mit Schutzmaßnahmen versehen.
Das tatsächliche Einschlagtempo ist etwas geringer als das Plansoll und sollte so beibehalten werden.

Brunnthal – Jungbestandspflege ( Buche-Laubhölzer-Bestand)
Im Bestand befinden sich mehrere Überhälter (Buchen, Eichen). Überhälter sind einzelne ausgewachsene Bäume, die auf Verjüngungsflächen im Wald stehen gelassen werden. Einerseits sollen die von Bedrängern freigestellten Bäume weiter zuwachsen, um an Wert zu gewinnen, andererseits dienen sie dem nachwachsenden Jungwuchs als Schutz.
Da auch eher weniger Nachhiebreste vorhanden sind, wird vorgeschlagen, die Maßnahmen im selben Tempo wie bisher weiter zu verfolgen.

Fazit des Waldbeganges
Die einzelbestandsweise Überprüfung ergab, dass der Pflegezustand des Himmelstadter Waldes sehr gut ist und sich keine Hinweise auf eine Notwendigkeit zur Erhöhung der durchschnittlichen Eingriffsstärke ergeben.
Der Hiebsatz der Altdurchforstung kann über den Gesamtzeitraum beibehalten werden.
Das eingeschlagene Nutzungstempo in der Endnutzung kann überwiegend als angemessen angesehen werden, die Planung sollte entsprechend zurückgenommen werden.
Der Gesamthiebsatz wird sich entsprechend verringern.
Der Ergänzungsbedarf der Zwischenrevision ist insgesamt noch als gering anzusehen. Die Ausarbeitung erfolgt durch das AELF für die Gemeinde kostenfrei.
Die ausgearbeitete Zwischenrevision dient als Grundlage des Jahresbetriebsplans 2018 und wird gemeinsam mit diesem in einer Gemeinderatssitzung vorgestellt.

Bürgermeister Gundram Gehrsitz dankt Herrn Kirchner für die Ausführungen. Ergänzend wird erfragt, ob für die Gemeinde die Einleitung eines Verfahrens zum freiwilligen Landtausch privater Eigentümer zu empfehlen ist. Herr Kirchner erläutert die rechtlichen Grundlagen.
Der Wald um Himmelstadt dehnt sich auf einer Fläche von ca. 570 ha aus. Davon sind im Eigentum der Gemeinde ca. 280 ha. Ein weiterer großer Anteil an der Fläche kommt dem Staatswald zu. Lediglich 70 ha sind Privatwald. Der Privatwald ist aufgeteilt in rund 340 Flurstücke. Damit beträgt die durchschnittliche Größe eines Flurstückes lediglich ca. 200qm. 128 Eigentümer der Flurstücke sind Alleineigentümer. Für zahlreiche Flurstücke sind Erbengemeinschaften als Eigentümer eingetragen. 70 der Alleineigentümer besitzen lediglich ein Flurstück. Für die restlichen 58 Alleineigentümer würde ein freiwilliger Landtausch in Frage kommen. Der Aufwand des Verfahrens würde bei so einer geringen Bezugsgröße jedoch nicht den Ertrag rechtfertigen. Zudem ist auch der Bestand der privaten Waldflurstücke nicht hochwertig, da sie oft in Randlagen zu finden sind.
Herr Kirchner empfiehlt daher, von einem Verfahren zum freiwilligen Landtausch Abstand zu nehmen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.06.2021 17:36 Uhr